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Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung - Versicherter Personenkreis

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Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung

Versicherter Personenkreis

Da der versicherte Personenkreis in allen Zweigen der Sozialversicherung sehr ähnlich ist, wird dieser hier am Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung exemplarisch dargestellt.

Nach § 2 SGB IV umfasst die Sozialversicherung Personen, die kraft Gesetzes oder Satzung versicherungspflichtig oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung versicherungsberechtigt sind.

Den Hauptanteil der Versicherten bilden in allen Zweigen der Sozialversicherung die „gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten“ (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI). Zum besseren Verständnis werden im Folgenden die Begriffe „Beschäftigung“ und „Arbeitsentgelt“ näher erläutert.