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Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung - Ausstrahlung nach §§ 4 SGB IV

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Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung

Ausstrahlung nach §§ 4 SGB IV

Die Ausstrahlung ist eine Ausnahme des Territorialitätsprinzips. Wird ein Arbeitnehmer während eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen.

Dies gilt nur, sofern die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses handeln. Zusätzlich muss die Dauer der Beschäftigung im Voraus vertraglich zeitlich begrenzt sein. Ist eine der drei Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt keine Ausstrahlung vor. In einem solchen Fall gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften über die Sozialversicherung.