ZU DEN KURSEN!

Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung - Das Territorialitätsprinzip

Kursangebot | Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung | Das Territorialitätsprinzip

Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung

Das Territorialitätsprinzip

Das Territorialitätsprinzip betrifft die Rechtsanwendung. Geklärt wird hierbei, wann und an welchem Ort welches Recht auf welche Person anwendbar ist. Dabei ist generell davon auszugehen, dass eine Person stets der Hoheitsgewalt und somit den Gesetzen desjenigen Staates untersteht, auf dessen Territorium sie sich aktuell aufhält. Ob das deutsche Sozialrecht zur Anwendung gebracht werden kann, hängt demnach im Wesentlichen gemäß § 30 SGB I vom Wohnort oder dem gewöhnlichen Aufenthalt der Person ab.

Im Sozialversicherungsrecht bestimmt das Territorialprinzip (§ 3 SGB IV), dass die Vorschriften über die Versicherungsberechtigung und die Versicherungspflicht nur für Personen gelten, die im Bundesgebiet arbeiten oder einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Sollte eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nicht vorausgesetzt werden, genügt es, wenn die Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben.