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Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung - Die Unfallversicherung

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Die Unfallversicherung

Die Unfallversicherung

Neben den vier Sozialversicherungszweigen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung existiert noch die gesetzliche Unfallversicherung. Die Rechtsgrundlagen hierzu finden Sie im SGB VII. Ihre Aufgaben sind vielfältig und reichen von Prävention über Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe bis hin zu Rentenzahlungen an Versicherte oder sogar deren Hinterbliebene.

Organisiert ist die Unfallversicherung in branchenspezifischen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (z. B. für Schüler).

Der Personenkreis der kraft Gesetzes Versicherten ist wesentlich größer als in den anderen Versicherungszweigen. Daneben ist auch eine freiwillige Versicherung möglich (§ 6 SGB VII).

Meldung an die Unfallversicherung

Die Unfallkassen bzw. zuständigen Berufsgenossenschaften benötigen ebenfalls entsprechende Meldungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Als Besonderheit benötigt die Unfallversicherung z. B. die Gefahrklasse zur Beurteilung der Beitragshöhe.

Anders als bei den übrigen Sozialversicherungsträgern wird bei der Unfallversicherung nicht von einer (jährlichen) Beitragsbemessungsgrenze, sondern von einem Höchstjahresarbeitsverdienst gesprochen, der die Beitragspflicht nach oben hin begrenzt.

Dieser beträgt im Jahr 2024 96.000 Euro jährlich bzw. 8.000 Euro monatlich. Die Arbeitsentgelte sind maximal bis zu diesem Betrag an die Unfallversicherung zu melden.

Die Meldetatbestände sind vergleichbar mit denen, die Sie bereits aus dem Teil Meldepflichten des Arbeitgebers kennen. Die Jahresmeldung an die Unfallversicherung (Meldegrund 92) ist inklusive Entgelt bis zum 16.02. des Folgejahres abzugeben.

Beitragspflicht

Der Beitrag zur Unfallversicherung gehört nicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Er wird allein vom Arbeitgeber getragen und direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger überwiesen.

Über die Beitragshöhe ist keine pauschale Aussage möglich. Rechnerisch ergibt sich der Beitrag aus der Lohnsumme multipliziert mit der jeweiligen Gefahrklasse der Tätigkeit und der Umlageziffer.