Die Sozialversicherungspflicht entsteht kraft Gesetzes, d. h. sie ist unabdingbar und entsteht, wenn die in den einzelnen Gesetzbüchern des Sozialrechts normierten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
Die Sozialversicherung ist getragen von dem Gedanken der Solidarität. Erst ein sorgfältiges Austarieren mit den weiteren drei Säulen des Sozialstaats, dem Subsidiaritätsprinzip, der Eigenverantwortung und dem Versicherungsprinzip, ergibt eine konsensfähige Interpretation des Solidaritätsprinzips. Ein Umgehen oder ein Ausschluss der Versicherungspflicht, kraft Gesetzes, ist nicht möglich und unzulässig.
Wir betrachten nun in dem folgenden Video die Sozialversicherungspflicht inklusive Ausnahmen.