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Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung - Bezug von Kurzarbeitergeld

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Sozialversicherungsrecht | FALG-Prüfung

Bezug von Kurzarbeitergeld

Während des Bezuges von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III besteht die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung fort. Dies setzt voraus, dass bei Beginn der genannten Leistung ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.

Kurzarbeitergeld ist eine Leistungen der Agentur für Arbeit und wird unter den Voraussetzungen der §§ 95 ff. SGB III für Beschäftigte eines Betriebes gezahlt, die wegen Kürzung der betrieblichen Arbeitszeit vermindertes oder vorübergehend kein Arbeitsentgelt erhalten. Kurzarbeitergeld wird für den Arbeitsausfall vom Arbeitgeber ausgezahlt, dieser lässt sich den Betrag (ggf. inklusive gezahlter Beitragsanteile) auf Antrag von der Agentur für Arbeit erstatten.