Umzüge sind ein fester Bestandteil des Lebens vieler Menschen und können aus unterschiedlichsten Gründen erfolgen – seien es berufliche Veränderungen, familiäre Ereignisse oder schlichtweg das Bedürfnis nach Veränderung. Doch trotz der Freude über die neue Umgebung sind damit oft erhebliche Kosten verbunden.
Zum Glück bietet das deutsche Steuerrecht Unterstützung in Form von absetzbaren Umzugskosten.
Insbesondere das Bundesumzugskostengesetz stellt hierfür einen wichtigen Rahmen dar, und kürzlich hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) neue Regelungen hinsichtlich der Pauschbeträge veröffentlicht. In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, wie diese Änderungen die steuerliche Behandlung von Umzugskosten beeinflussen und was das für Steuerzahler bedeutet.
Voraussetzungen
Beruflich bedingte Umzüge können steuerliche Vorteile mit sich bringen. Wenn man seinen Wohnort aus beruflichen Gründen wechselt, können die anfallenden Umzugskosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Es gibt verschiedene Szenarien, in denen diese Regelung zum Tragen kommt.
Diese sind Szenarien sind:
- Zeiteinsparung beim Pendeln
- Neue berufliche Herausforderungen
- Optimierung der Arbeitsbedingungen
- Heimkehr aus dem Ausland
Zeiteinsparung beim Pendeln: Ein Umzug, der den Arbeitsweg um mindestens 30 Minuten verkürzt, kann steuerlich berücksichtigt werden. Hierbei steht nicht die Distanz, sondern die eingesparte Zeit im Fokus. Dies bedeutet, dass nicht zwangsläufig ein Ortswechsel erforderlich ist. Selbst innerhalb großer Städte wie München, Hamburg oder Berlin können Umzüge zu erheblichen Zeiteinsparungen führen. Für die Bestimmung der genauen Fahrzeit können Online-Routenplaner hilfreich sein. Wenn bei verheirateten Paaren beide Ehepartner berufstätig sind, werden die Pendelzeiten getrennt betrachtet. Kombinierte Zeiteinsparungen müssen jeweils einzeln den Mindestanforderungen entsprechen.
Neue berufliche Herausforderungen: Verändert sich der Arbeitsplatz, etwa durch den Start einer neuen Position in einer anderen Stadt oder durch den Umzug eines Unternehmens, können die Umzugskosten steuerlich abgesetzt werden.
Arbeitsbedingungen optimieren: Manchmal erkennt das Finanzamt auch verbesserte Arbeitsbedingungen als Grund für einen Umzug an. Ein Beispiel hierfür ist der Fall eines Arztes, der näher an sein Krankenhaus zog, um Patienten effizienter betreuen zu können.
Heimkehr aus dem Ausland: Nach einem längeren Aufenthalt im Ausland kann bei der Rückkehr nach Deutschland und der Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit der Umzug steuerlich geltend gemacht werden.
Kosten und damit verbundene Pauschbeträge
Bei einem Umzug sind viele verschiedene Kosten zu berücksichtigen, die oftmals der Belegpflicht unterliegen. Dazu zählen unter anderem Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen, die mit 30 Cent pro Kilometer berechnet werden, und Courtage für Mietwohnungen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Kosten wie die Grunderwerbsteuer als Kaufnebenkosten betrachtet werden und über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden müssen. Weitere potenzielle Kostenfaktoren sind Doppelmieten für bis zu sechs Monate, falls die Kündigung der alten Wohnung sich verzögert, bis zu drei Monatsmieten für eine neu angemietete, aber noch nicht bezogene Wohnung, und Kosten für den Transport des Hausrats. Darüber hinaus können Kosten für einen Kochherd von bis zu 230 Euro und Öfen von bis zu 164 Euro anfallen, ebenso wie Kosten für Reparaturen infolge von Umzugsschäden.
Zu den weiteren Kostenpunkten zählen Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung, diverse Instandhaltungsmaßnahmen, Geschenke und Verpflegung für Helfer, Anpassungen von Vorhängen, Fachinstallation von Beleuchtung und elektrischen Geräten sowie die Erneuerung des Personalausweises und Kfz-Ummeldungen. Diese Kosten werden in der Regel durch eine pauschale Erstattung abgedeckt, die kürzlich angepasst wurde.
Ein weiteres wichtiges Thema ist der Schulstoff, den Kinder nach einem Umzug in eine andere Region oder ein anderes Bundesland nachholen müssen. Hier kann es vorkommen, dass Nachhilfe erforderlich wird. Das Finanzamt kann die Kosten für solche Nachhilfestunden unter bestimmten Bedingungen übernehmen, insbesondere wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt. Als Nachweis können beispielsweise ein Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers dienen. Der Zeitpunkt für die Berechnung der Umzugspauschalen orientiert sich am Tag unmittelbar vor dem Verpacken des Umzugsguts. Seit dem 1. April 2021 wurden festgelegte Höchstgrenzen für die Kosten etabliert, die durch Extraunterricht für ein Kind der umziehenden Person entstehen. Die festgelegten Höchstgrenzen belaufen sich auf 1.160 Euro und steigen ab dem 1. April 2022 bis auf unbestimmte Zeit auf 1.181 Euro an. In Bezug auf andere Umzugsausgaben wurden auch bestimmte Pauschalbeträge definiert.
In Bezug auf die Pauschbeträge des Bundesumzugskostengesetzes gab es kürzlich Änderungen.
So beträgt der Betrag für den Hauptberechtigten ab dem 1. April 2021 870 Euro und beläuft sich ab dem 1. April 2022 und bis auf Weiteres auf 886 Euro. Für andere Haushaltsangehörige, darunter Ehepartner und Kinder, wurde ein Pauschalbetrag von 580 Euro ab dem 1. April 2021 festgelegt, der sich ab dem 1. April 2022 bis auf Weiteres auf 590 Euro erhöht. Des Weiteren existiert eine spezielle Regelung für diejenigen, die entweder vorher keine eigene Wohnung hatten oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung beziehen konnten. Gemäß § 10 Absatz 2 BUKG wurde für sie eine Pauschvergütung festgelegt, die ab dem 1. April 2021 bei 174 Euro liegt und ab dem 1. April 2022 und bis auf Weiteres 177 Euro beträgt.
Fazit
Das Bundesumzugskostengesetz erlaubt die steuerliche Absetzbarkeit von berufsbedingten Umzugskosten in der Einkommensteuererklärung. Hierzu zählen unter anderem Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen und Doppelmieten. Zudem wurden durch ein BMF-Schreiben vom 21.07.2022 neue Pauschalen für bestimmte Umzugsausgaben, wie den zusätzlichen Unterricht für Kinder, festgelegt. Diese Pauschalen variieren je nach Umzugsdatum und Haushaltsstruktur.