Der jährlich herausgegebene Hilfsmittelerlass vom Bundesfinanzministerium regelt die in der Steuerberaterprüfung zugelassenen Hilfsmittel. Dieser Erlass führt alle Gesetzestexte auf, welche in der Prüfung verwendet werden und bestimmt, welche Art und Form der Markierungen zulässig sind. Da die schriftliche Prüfung zum Steuerberater eine bundeseinheitliche Prüfung ist, gilt der Hilfsmittelerlass in allen Bundesländern.
Bearbeiten Sie Gesetzestexte von Anfang an in Papierform, denn sie gehören ganz Ihnen! Somit können diese für die Steuerberaterprüfung verwendet werden. Gewöhnen Sie sich an die Lösungen in den Unterrichtseinheiten wie auch in den Prüfungslösungen immer die direkt nach zu schlagen und damit zitierten Rechtsvorschriften nachzulesen bzw. und gegebenenfalls zu markieren.
Somit haben Sie immer die Gesetze, Richtlinien und Erlasse auf dem aktuellen Stand ihrer Vorbereitung angepasst und die für Sie wichtigsten Punkte markiert.
Für eine schnelle Recherche darf es auch gerne einmal die Online-Datenbanken sein, welche Sie durchsuchen. Allerdings raten wir Ihnen für Ihre Vorbereitung zu Gesetzen in Papierform.
Die Arbeit mit den Beck'schen Gesetztexten bedeutet auch die Arbeit mit Ergänzungslieferungen. Sammeln Sie die aussortierten Texte in einem separaten Ordner. Bitte achten Sie darauf auch die Markierungen in die Ergänzungslieferungen zu übernehmen.
Laut dem Hilfsmittelerlass sollten die Gesetzestexte auf dem aktuellen Stand sowie auf dem Rechtsstand des zurückliegenden Besteuerungszeitraums zur Prüfung mitbringen. Dies berücksichtigt auch die Ergänzungslieferungen, die kurz vor der Prüfung erschienen sind. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie in der Prüfung mit der richtigen Rechtsgrundlage arbeiten.
Folgende Rechtsstandards sollten Sie beachten:
- Verfahrensrecht: aktuelles Jahr
- Einkommensteuerrecht: Vorjahr
- Umsatzsteuerrecht: aktuelles Jahr und gegebenenfalls Vorjahr
- Bilanzsteuerrecht: Vorjahr
- Erbschaftsteuerrecht: Vorjahr
Gesetzestexte, Steuerrichtlinien und Steuererlasse
Nach unserem Eindruck entsprechen die Loseblattsammlungen des Verlags C.H. Beck den Anforderungen
des Hilfsmittelerlasses am besten. Die Loseblattsammlungen werden mit Nachlieferungen auf
dem jeweils neuesten Rechtsstand gehalten.
Die Beck’schen „Steuergesetze“ enthalten den jeweils aktuellen Rechtsstand und - in synoptischer Darstellung - auch den Rechtsstand des vorangegangenen Kalenderjahres. Prüfen Sie, ob diesem Erfordernis auch Textausgaben anderer Fachverlage entsprechen, wenn Sie diese als Hilfsmittel in der schriftlichen Prüfung verwenden wollen.
Weitere Handbücher
Die Verwendung der Handbücher des Verlags C.H. Beck und des BMF ist nach dem Hilfsmittelerlass für das Steuerberaterexamen Fachkommentar zu qualifizieren sind. Enthalten Handbücher Inhalte, die nach dem Hilfsmittelerlass nicht zugelassen sind, können die Handbücher ausdrücklich nicht als Hilfsmittel im Steuerberaterexamen herangezogen werden.
Texte aus dem Wirtschaftsrecht
Als Hilfsmittel in der schriftlichen Prüfung zugelassen ist auch die umfangreiche Beck’sche -Textausgabe Schönfelder „Deutsche Gesetze“, die u.a. die Texte des BGB, HGB, AktG und GmbHG enthält, die regelmäßig für Prüfungsklausuren in der schriftlichen Prüfung benötigt werden.
Als lukrativer Ersatz sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für die Prüfung selbst können die Taschenbuchausgaben verwendet werden. Empfehlenswert sind auch die Taschenbuchausgaben des NWB-Verlags „Wichtige Wirtschaftsgesetze“ (mit AktG, Die Verwendung der Handbücher des Verlags C.H. Beck und des BMF ist nach dem Hilfsmittelerlass für das Steuerberaterexamen Fachkommentar zu qualifizieren sind. Enthalten Handbücher Inhalte, die nach dem Hilfsmittelerlass nicht zugelassen sind, können die Handbücher ausdrücklich nicht als Hilfsmittel im Steuerberaterexamen herangezogen werden. Wichtige Wirtschaftsgesetze GmbHG, UmwG usw.), oder die Beck’sche Taschenbuchausgabe„ Aktuelle Wirtschaftsgesetze“ (mit AktG, GmbHG, UmwG usw.).
Da diese beiden Textausgaben sowohl das BGB als auch das HGB nur auszugsweise enthalten, empfehlen wir Ihnen, sich die Texte des BGB und des HGB als Taschenbuchausgabe anzuschaffen. Auch hier gilt: Sie sollten die Textausgaben schon bei Ihrer Prüfungsvorbereitung stets zur Hand haben und sich angewöhnen, die in Lehrbriefen oder Klausurlösungen zitierten gesetzlichen Bestimmungen immer direkt nachzulesen.