Zusammenfassung: Die wichtigsten Änderungen ab 2028
- Modularisierung: Kandidaten können selbst entscheiden, ob sie alle drei Klausuren gleichzeitig oder nacheinander ablegen
- Mitnahme bestandener Klausuren: Klausuren mit Note 4,5 oder besser bleiben drei bis vier Jahre gültig
- Kein endgültiges Scheitern mehr: Unbegrenzte Wiederholungen möglich, aber jede Klausur muss mindestens mit 4,5 bestanden werden
- Wiederholung der mündlichen Prüfung: Einmalige separate Wiederholung möglich, ohne die schriftlichen Klausuren neu ablegen zu müssen
- Neue Chance für Altfälle: Bereits endgültig gescheiterte Kandidaten dürfen erneut antreten
- Inkrafttreten: Prüfungstermin Oktober 2028 – die Prüfungen 2026 und 2027 finden noch nach altem Recht statt
- Inhaltliche Anforderungen: Bleiben unverändert
Die Steuerberaterprüfung steht vor grundlegenden Veränderungen. Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen der Bundessteuerberaterkammer und dem Bundesministerium der Finanzen zeichnet sich nun ein konkreter Reformplan ab, der voraussichtlich zum Prüfungstermin 2028 in Kraft treten wird. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, das Prüfungsverfahren flexibler und teilnehmerfreundlicher zu gestalten, ohne dabei die fachlichen Anforderungen zu senken.
Der lange Weg zur Reform
Die Diskussionen über eine Modernisierung der Steuerberaterprüfung sind keineswegs neu. Bereits seit 2015 laufen intensive Gespräche zwischen den Vertretern des Berufsstands und der Finanzverwaltung. Dabei ging es von Anfang an nicht um eine inhaltliche Neuausrichtung der Prüfung, sondern vielmehr um die Art und Weise, wie die Prüfung durchgeführt wird. Der Fokus lag stets darauf, das Verfahren für die Kandidaten praktikabler zu gestalten und gleichzeitig die hohen Qualitätsstandards des Berufs zu wahren.
Im November des vergangenen Jahres kam nun entscheidende Bewegung in den Reformprozess. Die Steuerabteilungsleiter der Länder legten einen Vorschlag vor, der eine erstaunlich große Schnittmenge mit den Vorstellungen der Bundessteuerberaterkammer aufweist. Dieser Konsens ist bemerkenswert, denn in der Vergangenheit waren die Positionen teilweise sehr unterschiedlich. Nun scheint der politische Wille auf beiden Seiten vorhanden zu sein, die Reform tatsächlich umzusetzen.
Modularisierung als Kernstück der Reform
Das zentrale Element der geplanten Reform ist die Einführung einer Modularisierung der schriftlichen Prüfung. Konkret bedeutet dies, dass Prüfungskandidaten künftig nicht mehr gezwungen sein werden, alle drei Klausuren an einem einzigen Prüfungstermin zu absolvieren. Stattdessen können sie selbst entscheiden, ob sie alle drei Klausuren schreiben möchten, ob sie sich auf zwei Klausuren beschränken oder sogar nur eine einzige Klausur ablegen wollen.
Diese Wahlfreiheit stellt einen fundamentalen Wandel im bisherigen Prüfungssystem dar. Während bislang das Alles-oder-Nichts-Prinzip galt, ermöglicht die Modularisierung einen schrittweisen Ansatz. Kandidaten können ihre Prüfungsstrategie individuell an ihre persönliche Situation anpassen. Wer sich beispielsweise besonders sicher in einem bestimmten Rechtsgebiet fühlt, kann zunächst nur diese Klausur ablegen und sich für die anderen Bereiche mehr Vorbereitungszeit nehmen.
Der Prüfungstermin selbst bleibt zunächst beim gewohnten Oktober-Termin. Ein ursprünglich angedachter zweiter Prüfungstermin im Frühjahr wird kurzfristig nicht realisiert. Die Finanzverwaltung sieht erhebliche Schwierigkeiten darin, zwei gleichwertige Klausurensätze pro Jahr zu erstellen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschäftigt sich jedoch weiterhin mit dieser Fragestellung, sodass ein zweiter Termin in fernerer Zukunft durchaus noch möglich erscheint.
Das neue Bewertungssystem
Mit der Modularisierung einher geht eine grundlegende Änderung des Bewertungssystems. Kernpunkt ist die Möglichkeit, Klausuren mit der Note 4,5 oder besser in den nächsten Prüfungstermin mitzunehmen. Dies ist eine erhebliche Erleichterung gegenüber dem bisherigen System, bei dem nur die Verrechnung zwischen den drei Klausuren eines Termins möglich war.
Allerdings wird diese Mitnahmemöglichkeit zeitlich begrenzt sein. Die genaue Dauer ist noch Gegenstand der Verhandlungen, aber es wird von einer Haltbarkeitsdauer von drei bis vier Jahren ausgegangen. Das bedeutet, dass eine mit 4,5 oder besser bewertete Klausur für diesen Zeitraum ihre Gültigkeit behält. Kandidaten müssen also nicht mehr befürchten, dass eine gute Leistung verloren geht, wenn sie bei einer anderen Klausur scheitern.
Das System funktioniert dabei wie ein rollierendes Verfahren. Sobald ein Kandidat drei Klausuren mit jeweils mindestens 4,5 vorweisen kann, die alle noch innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer liegen, wird er automatisch zur mündlichen Prüfung zugelassen. Dies geschieht zum nächstmöglichen Termin, der wie bisher zwischen Januar und April liegt.
Vergleich: Alt vs. Neu auf einen Blick
| Aspekt | Bis 2027 | Ab 2028 |
|---|---|---|
| Prüfungsablauf | Alle 3 Klausuren gleichzeitig | Flexible Aufteilung möglich |
| Verrechnung | Zwischen den 3 Klausuren eines Termins | Keine Verrechnung mehr |
| Mitnahme | Nicht möglich | Noten ab 4,5 für 3-4 Jahre gültig |
| Mindestanforderung | Durchschnitt 4,5 ausreichend | Jede Klausur mind. 4,5 |
| Wiederholungen | Max. 2x (dann endgültig gescheitert) | Unbegrenzt möglich |
| Mündliche Prüfung | Bei Scheitern alles neu | Einmal separat wiederholbar |
| Zulassungsprüfung | Bei jeder Anmeldung | Einmalig als Grundlagenbescheid |
Das Ende des endgültigen Nichtbestehens
Eine der weitreichendsten Änderungen betrifft die Abschaffung des endgültigen Nichtbestehens. Im bisherigen System bedeutete ein drittes Scheitern das definitive Aus für die Steuerberaterkarriere. Diese Regelung wurde immer wieder als zu hart kritisiert und führte zu erheblichem psychischem Druck bei den Kandidaten.
Künftig wird es diese absolute Grenze nicht mehr geben. Das neue System ermöglicht es, immer wieder zur Prüfung anzutreten, solange man die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Allerdings muss jede einzelne Klausur mit mindestens 4,5 bestanden werden. Ein Kandidat, der beispielsweise in zwei Klausuren hervorragende Noten erzielt hat, aber in der dritten Klausur mit 5,0 scheitert, muss diese dritte Klausur wiederholen, unabhängig davon, wie gut die beiden anderen Leistungen waren.
Auch die mündliche Prüfung erfährt eine wichtige Neuerung. Sie kann künftig einmal separat wiederholt werden, ohne dass die schriftlichen Klausuren erneut abgelegt werden müssen. Scheitert ein Kandidat also in der mündlichen Prüfung, hat er die Möglichkeit, nur diesen Teil zu wiederholen. Die Bewertung der mündlichen Prüfung bleibt jedoch bei 50 Prozent der Gesamtnote, was ihre zentrale Bedeutung unterstreicht.
Sollte auch die Wiederholung der mündlichen Prüfung nicht zum Erfolg führen, kann der Kandidat das gesamte Verfahren von vorne beginnen. Er behält also die Möglichkeit, sich erneut zur schriftlichen Prüfung anzumelden und einen neuen Anlauf zu nehmen.
Regelungen für Altfälle
Eine besonders wichtige Frage betrifft diejenigen, die unter dem alten System bereits endgültig gescheitert sind. Interessanterweise war es die Finanzverwaltung selbst, die vorgeschlagen hat, diesen Kandidaten eine neue Chance zu geben. Alle, die bisher endgültig durchgefallen sind, sollen die Möglichkeit erhalten, unter den neuen Regelungen wieder zur Prüfung anzutreten.
Diese Regelung ist bemerkenswert und dürfte vielen Menschen neue Perspektiven eröffnen. Es wäre kaum zu rechtfertigen, wenn jemand, der kurz vor Inkrafttreten der Reform endgültig gescheitert ist, keine zweite Chance bekäme, während alle späteren Kandidaten unbegrenzt wiederholen dürften.
Praxisszenarien: Welche Strategie passt zu wem?
Die Flexibilität des neuen Systems eröffnet verschiedene Prüfungsstrategien. Hier drei konkrete Beispiele:
Szenario A: Die Vollzeit-Berufstätige
Situation: Sarah arbeitet 40 Stunden pro Woche in einer Steuerkanzlei und hat wenig Lernzeit neben dem Beruf.
Empfohlene Strategie ab 2028:
- Jahr 1: Nur Klausur 1 (Verfahrensrecht) – ihr stärkstes Gebiet
- Jahr 2: Klausuren 2 und 3 gleichzeitig
- Vorteil: Sie kann sich im ersten Jahr fokussieren, ohne Druck alle drei schaffen zu müssen
Szenario B: Der Perfektionist
Situation: Michael möchte eine sehr gute Gesamtnote erreichen für bessere Karrierechancen.
Empfohlene Strategie ab 2028:
- Jahr 1: Alle drei Klausuren gleichzeitig (wie bisher)
- Bei Bedarf: Gezielt schwache Klausuren wiederholen zur Notenverbesserung
- Vorteil: Er kann strategisch Noten optimieren (falls Wiederholung erlaubt wird)
Szenario C: Die junge Mutter
Situation: Anna hat zwei Kleinkinder, ihre Lernzeit ist unvorhersehbar.
Empfohlene Strategie ab 2028:
- Flexible Jahresplanung: Pro Jahr eine Klausur, wenn die Situation es zulässt
- Vorteil: Kein Zeitdruck, sie kann auf Lebensumstände reagieren
- Nach 3-4 Jahren alle Klausuren geschafft, ohne Familie zu vernachlässigen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Werden die Prüfungsgebühren günstiger, wenn ich nur eine Klausur schreibe?
Die genauen Gebührenregelungen werden noch verhandelt. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sich die Gebühren an der Anzahl der tatsächlich geschriebenen Klausuren orientieren.
Kann ich eine bestandene Klausur (Note 4,5) wiederholen, um mich zu verbessern?
Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. Eine Wiederholung könnte sinnvoll sein, da bessere Noten in den Klausuren das Bestehen der mündlichen Prüfung erleichtern.
Was passiert, wenn eine meiner Klausuren ihre Gültigkeit verliert?
Wenn die 3-4 Jahre Gültigkeit ablaufen, musst du diese Klausur neu schreiben. Plane deine Prüfungsstrategie also so, dass du innerhalb des Gültigkeitszeitraums alle drei Klausuren vorweisen kannst.
Gilt die Reform auch für mich, wenn ich 2027 durchfalle?
Ja! Auch wenn du 2027 nach altem Recht antrittst und scheiterst, wirst du ins neue System überführt und kannst von den Mitnahmeregelungen profitieren.
Kann ich als bereits endgültig Gescheiterter sofort 2028 wieder antreten?
Ja, die Finanzverwaltung hat vorgeschlagen, allen endgültig gescheiterten Kandidaten eine neue Chance zu geben. Du kannst dich für die Prüfung 2028 anmelden.
Änderungen bei den Zulassungsvoraussetzungen
Auch bei den formalen Zulassungsvoraussetzungen sind Änderungen geplant. Der bisherige Fakultätsvorbehalt, der die Zulassung zur Prüfung praktisch an ein Studium an einer Universität band, soll wegfallen. An seine Stelle tritt der Nachweis von Kenntnissen in Betriebswirtschaftslehre und Recht im Umfang von jeweils fünf ECTS-Punkten.
Im Bereich Betriebswirtschaftslehre sind dabei alle Bereiche außer Personal, Organisation, Unternehmensführung und Marketing gemeint. Im rechtlichen Bereich geht es um die Grundlagen des Zivilrechts, Gesellschaftsrecht, Personengesellschaftsrecht, Kapitalgesellschaftsrecht und Umwandlungsrecht. Allerdings ist gerade diese Änderung noch nicht endgültig beschlossen, da insbesondere das Bundesministerium der Finanzen hier noch Bedenken hat.
Die Praxiszeiten, die je nach Vorbildung unterschiedlich lang sind, bleiben hingegen unverändert. Es war zwischenzeitlich erwogen worden, hier eine Differenzierung vorzunehmen, aber dieser Ansatz wurde aus verschiedenen Gründen wieder verworfen. Die bewährten Regelungen werden also beibehalten.
Verwaltungsprozessuale Vereinfachungen
Die Reform bringt auch bedeutsame Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren mit sich. Künftig wird die grundsätzliche Zulassung zur Steuerberaterprüfung nur noch einmal geprüft. Dies geschieht, bevor sich ein Kandidat zum ersten Mal zur Prüfung anmeldet. Über diese grundsätzliche Zulassung wird ein Bescheid erteilt, der als eine Art Grundlagenbescheid fungiert.
Dieser Bescheid behält seine Gültigkeit für alle weiteren Prüfungsanmeldungen. Ein Kandidat muss also nicht jedes Mal erneut nachweisen, dass er die formalen Voraussetzungen erfüllt. Er meldet sich lediglich zu den Klausuren an, die er schreiben oder wiederholen möchte. Dies spart erheblichen bürokratischen Aufwand auf beiden Seiten und macht das Verfahren deutlich schlanker.
Natürlich kann ein solcher Zulassungsbescheid auch widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass er auf falschen Angaben beruhte. Solche Fälle sind in der Vergangenheit vereinzelt vorgekommen. Im Regelfall aber bleibt die einmal erteilte Zulassung bestehen, solange keine Gründe für einen Widerruf vorliegen.
Gebührenregelungen und praktische Fragen
Eine häufig gestellte Frage betrifft die Prüfungsgebühren im neuen System. Wird es günstiger, wenn man nur eine oder zwei Klausuren schreibt? Hierzu laufen noch Gespräche, eine endgültige Regelung steht noch nicht fest. Es erscheint jedoch plausibel, dass sich die Gebühren daran orientieren werden, wie viele Klausuren tatsächlich geschrieben werden.
Auch die Frage, ob man eine bereits mit 4,5 oder besser bestandene Klausur wiederholen kann, um sich zu verbessern, ist noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich könnte dies sinnvoll sein, denn eine bessere Note in den schriftlichen Klausuren erleichtert das Bestehen der Gesamtprüfung erheblich. Wer beispielsweise mit einem Durchschnitt von 4,5 in die mündliche Prüfung geht, benötigt dort eine deutlich bessere Leistung als jemand, der mit einem 4,0-Durchschnitt antritt. Die Diskussionen zu diesem Punkt sind noch nicht abgeschlossen.
Zeitplan und Inkrafttreten
Der realistische Startzeitpunkt für die Reform ist der Prüfungstermin Oktober 2028. Früher ist eine Umsetzung aus mehreren Gründen nicht möglich. Zunächst muss das Steuerberatungsgesetz geändert werden, danach folgt die Anpassung der Durchführungsverordnung. Diese Gesetzgebungsverfahren benötigen Zeit.
Hinzu kommt, dass sowohl die Steuerberaterkammern als auch die Ausbildungsinstitute Vorlauf benötigen, um sich auf das neue System einzustellen. Die IT-Systeme müssen angepasst werden, neue Verwaltungsabläufe etabliert und die Kandidaten informiert werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anmeldefrist. Für die Prüfung 2027 beginnt die Anmeldephase bereits am 1. Mai 2026. Zu diesem Zeitpunkt werden die neuen Regelungen definitiv noch nicht im Gesetz stehen. Würden Kandidaten sich also zu anderen Bedingungen anmelden, als sie später gelten, wäre dies rechtlich problematisch und könnte zu Widersprüchen und Klagen führen. Genau solche Rechtsunsicherheiten möchte man vermeiden.
Das bedeutet konkret: Für die Prüfungen 2026 und 2027 bleibt alles beim Alten. Wer 2027 die Prüfung nicht besteht, kann auch keine Klausuren in die Prüfung 2028 mitnehmen, da er sich noch nach altem Recht angemeldet hat. Erst diejenigen, die sich für die Prüfung 2028 anmelden, werden in vollem Umfang von den neuen Regelungen profitieren.
Wichtige Termine im Überblick
2026
- Laufend: Gesetzgebungsverfahren zur Reform
- Ab 1. Mai: Anmeldung zur Prüfung 2027 (noch nach altem Recht!)
- Oktober: Prüfung 2026 nach altem Recht
2027
- Oktober: Letzte Prüfung nach altem Recht
- Vorteil: Verrechnung zwischen Klausuren noch möglich
- Kein endgültiges Scheitern mehr – Überführung ins neue System
2028
- Ab 1. Mai 2027: Anmeldung zur ersten Prüfung nach neuem Recht
- Oktober: Erste Prüfung mit Modularisierung und Mitnahmemöglichkeit
- Start der neuen Ära: Flexible Prüfungsstrategien möglich
Übergangsregelungen zur Vermeidung von Verwerfungen
Die Verantwortlichen sind sich bewusst, dass die Ankündigung der Reform zu Verhaltensänderungen bei den Kandidaten führen könnte. Es besteht die Gefahr, dass viele Interessenten ihre Prüfungsteilnahme auf 2028 verschieben, um von den neuen Regelungen zu profitieren. Dies würde zu einem erheblichen Einbruch bei der Prüfung 2027 führen und dann 2028 zu einer massiven Überlastung der Prüfungskapazitäten.
Um solche Verwerfungen zu vermeiden, wird es Übergangsregelungen geben. Die genaue Ausgestaltung ist noch in der Diskussion, aber das Ziel ist klar: Niemand soll einen Nachteil haben, weil er 2027 zur Prüfung antritt. Gleichzeitig sollen die Prüfungskapazitäten planbar bleiben.
Ein Argument, das Kandidaten ermutigen sollte, 2027 anzutreten, ist die Tatsache, dass es auch unter altem Recht kein endgültiges Scheitern mehr geben wird. Selbst wer 2027 durchfällt, wird in das neue System überführt und kann dann von den Mitnahmeregelungen profitieren. Zudem besteht 2027 noch die Möglichkeit, schlechte Leistungen in einzelnen Klausuren durch gute Leistungen in anderen auszugleichen, während dies im neuen System nicht mehr möglich sein wird.
Die inhaltliche Dimension bleibt unberührt
Bei allen Änderungen ist wichtig zu betonen, dass die inhaltlichen Anforderungen der Prüfung unverändert bleiben. Die in § 36 des StBerG aufgeführten Prüfungsgebiete werden nicht angepasst. Auch Themen wie Umwandlungssteuerrecht, die sowohl in der zweiten als auch in der dritten Klausur relevant sind, bleiben Prüfungsgegenstand.
Eine inhaltliche Reform der Steuerberaterprüfung ist zwar längerfristig im Gespräch, steht aber auf einem ganz anderen Blatt. Die fortschreitende Digitalisierung im Steuerbereich wird mittelfristig zu veränderten Anforderungen an Steuerberater führen. Möglicherweise werden Aspekte wie die Gestaltung rechtssicherer digitaler Prozesse künftig eine größere Rolle spielen als die klassische Fallbearbeitung. Aber solche Überlegungen sind Zukunftsmusik und haben mit der aktuellen Reform nichts zu tun.
Ausblick und politische Einordnung
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Reform tatsächlich kommt, wird von allen Beteiligten als sehr hoch eingeschätzt. Das Bundesministerium der Finanzen möchte das Thema vom Tisch haben, ebenso die Steuerabteilungsleiter der Länder. Die jahrelangen Diskussionen haben auf allen Seiten Ermüdungserscheinungen hinterlassen. Nun besteht der klare Wille, zu einem Abschluss zu kommen.
Das neunte Steuerberateränderungsgesetz, das am 17. Januar im Kabinett beraten wurde, enthält die Reform noch nicht. Sie wird in einem anderen Gesetzgebungsverfahren untergebracht werden, voraussichtlich in einem sogenannten Omnibusgesetz, bei dem verschiedene Änderungen gebündelt werden. Ein eigenständiges Gesetz nur für die Prüfungsreform ist nicht geplant.
Noch in diesem Jahr soll die Änderung des Steuerberatungsgesetzes erfolgen. Ob auch die Durchführungsverordnung noch 2026 angepasst wird, ist weniger sicher, aber sobald das Gesetz steht, ist die Richtung klar. Die wesentlichen Regelungen wie die Modularisierung und die Mitnahmemöglichkeit müssen im Gesetz selbst verankert werden und können nicht nur durch die Durchführungsverordnung geregelt werden.
Checkliste für Ihre Prüfungsvorbereitung
Wenn Sie 2026/2027 antreten:
- ☐ Alle drei Klausuren gründlich vorbereiten
- ☐ Vorteil nutzen: Verrechnung zwischen Klausuren noch möglich
- ☐ Kein Risiko: Bei Scheitern Überführung ins neue System
- ☐ Frühzeitig anmelden (ab 1. Mai des Vorjahres)
Wenn Sie 2028 oder später antreten:
- ☐ Prüfungsstrategie festlegen (alle drei oder schrittweise?)
- ☐ Zeitplan erstellen: Welche Klausur(en) wann?
- ☐ Gültigkeitszeitraum beachten (3-4 Jahre)
- ☐ Mindestanforderung bedenken: Jede Klausur mind. 4,5
- ☐ Bei modularer Vorbereitung: Fokus auf Kerngebiete
Für alle Kandidaten:
- ☐ Änderungen im Steuerberatungsgesetz verfolgen
- ☐ Informationen der Steuerberaterkammer abonnieren
- ☐ Erfahrungsberichte von anderen Kandidaten einholen
- ☐ Professionelle Vorbereitung in Erwägung ziehen
Empfehlungen für Kandidaten
Für Kandidaten, die derzeit in der Vorbereitung sind oder eine Teilnahme erwägen, ergeben sich folgende Empfehlungen: Wer sich für die Prüfung 2026 vorbereitet, sollte wie geplant antreten. Die Prüfung 2027 findet noch nach altem Recht statt, bietet aber den Vorteil der Verrechenbarkeit zwischen den Klausuren. Zudem gilt bereits für diese Jahrgänge, dass ein Scheitern kein endgültiges Aus mehr bedeutet, da sie später in das neue System überführt werden.
Wer zeitlich flexibel ist und strategisch denken möchte, sollte bedenken, dass das neue System zwar die Mitnahme einzelner Klausuren ermöglicht, aber auch strengere Anforderungen stellt. Jede Klausur muss mindestens mit 4,5 bestanden werden, eine Verrechnung ist nicht mehr möglich. Dies kann je nach individueller Situation Vor- oder Nachteile haben.
Bei examio richten wir unsere Lehrgänge konsequent an den neuen Gegebenheiten aus, um die Vorbereitung auf die Prüfung möglichst effizient und flexibel zu gestalten. Die Modularisierung der Ausbildung, die es Teilnehmern ermöglicht, sich gezielt auf einzelne Prüfungsklausuren vorzubereiten, wird künftig sinnvoll sein. Gleichzeitig bleibt es empfehlenswert, alle drei Klausuren gründlich vorzubereiten und auch im ersten Versuch abzulegen.
Ihre nächsten Schritte
Sie möchten sich optimal vorbereiten?
Die Lehrgänge von examio werden konsequent an die neuen Gegebenheiten angepasst. Wir bieten Ihnen:
- Modulare Vorbereitungskurse für einzelne Klausuren
- Kostenfreie Info-Webinare zur Prüfungsreform und optimalen Prüfungsstrategie
- Strategieberatung: Welcher Prüfungsweg passt zu Ihrer Lebenssituation?
- Regelmäßige Blog-Beiträge mit aktuellen Entwicklungen und Praxistipps
- Erfahrene Dozenten, die Sie gezielt auf die neuen Anforderungen vorbereiten
Bleiben Sie informiert:
Wir informierenSie in unserem examio-Newsletterüber die neuesten Entwicklungen zur Prüfungsreform und geben Ihnenexklusive Vorbereitungstipps.Zudem informieren wirSie in unseren kostenfreien Webinaren über die Reform. Bitte lesen Sie regelmäßig unsere Blog-Beiträge, um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Fazit: Chancen nutzen, Vorbereitung ernst nehmen
Die Reform der Steuerberaterprüfung markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung des Berufs. Sie macht das Examen zugänglicher und flexibler – aber nicht einfacher. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben hoch, und die neue Mindestanforderung von 4,5 pro Klausur (ohne Verrechnung) kann für manche Kandidaten sogar anspruchsvoller sein als das alte System.
Der entscheidende Vorteil: Sie können Ihr Tempo selbst bestimmen und müssen nicht mehr befürchten, dass ein einmaliges Scheitern Ihre gesamte Karriere beendet.
Unser Rat: Nutzen Sie die Flexibilität strategisch, aber bereiten Sie sich gründlich vor. Eine solide Vorbereitung bleibt der Schlüssel zum Erfolg – egal ob nach altem oder neuem Recht.
Für viele Menschen, die den Steuerberaterberuf anstreben, eröffnen sich neue Perspektiven. Gleichzeitig bleibt die Prüfung eine anspruchsvolle Herausforderung, die fundiertes Fachwissen und intensive Vorbereitung erfordert.
