Als Steuerberater wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät und seine Mandanten vor der Finanzverwaltung sowie der Finanzgerichtsbarkeit vertritt.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberater-Prüfung sind im Steuerberatungsgesetz(vgl. § 36 StBerG) und der Durchführungsverordnung geregelt.
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt im Wesentlichen voraus, dass Sie
- ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens acht Semestern erfolgreich abgeschlossen haben und danach zwei Jahre einschlägig praktisch tätig gewesen sind.
oder
- ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils weniger als acht Semestern erfolgreich abgeschlossen haben und danach wenigstens drei Jahre praktisch tätig gewesen sind.
Sofern Sie zwei aufeinander aufbauende Studiengänge abgeschlossen haben (z.B. Bachelor und Master), kann die Regelstudienzeit addiert werden, sodass in aller Regel nur 2 Berufsjahre erforderlich sind. In diesem Falle zählt bereits jede berufliche Tätigkeit nach dem ersten akademischen Abschluss.
Sie erhalten die Zulassung zur Steuerberaterprüfung auch, wenn Sie
- eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzen und nach Abschluss der Ausbildung acht Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter (IHK) oder Steuerfachwirt sechs Jahre einschlägig praktisch tätig gewesen sind. Hinweis: Diese Neu-Regelung gilt für Prüfungen ab 2021.
Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist es erforderlich, dass sich die geforderte praktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstreckt.
Als „einschlägige“ praktische Tätigkeit gelten alle Betätigungen auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern. Hierunter versteht man die sog. Vorbehaltsaufgaben des Steuerberaters z. B. die Einrichtung der Buchführung, die Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen.
Die berufliche Tätigkeit kann auch in Teilzeit ausgeübt werden. Teilzeitbeschäftigungen, die sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken, werden wie eine Vollzeittätigkeit berücksichtigt. Bei weniger als 16 Wochenstunden wird die Tätigkeit nicht – auch nicht anteilig – anerkannt.
Sind die Voraussetzungen zur Zulassung alle erfüllt, können Sie zur Steuerberaterprüfung antreten.
Neben den formellen Voraussetzungen ist es wichtig, dass Sie persönlich geeignet sind. Denn zum Beruf gehört neben Jahresabschlüssen und Bilanzen auch die Beratung der Mandanten. Im besten Fall agieren Sie als betriebswirtschaftlicher „Allrounder“, etwa, wenn es um Unternehmensgründung, das Tagesgeschäft oder auch die Frage der Nachfolge geht.
Zu den Voraussetzungen persönlicher Natur gehören:
- Interesse für Zahlen, Mathematik, Rechnungswesen und Controlling
- Verständnis für Steuerrecht, finanzielle und wirtschaftliche Zusammenhänge
- Lust auf die Arbeit mit Gesetzen und Vorschriften
- Geordnete Verhältnisse, wie fester Wohnsitz, keine Vorstrafen, geregelte Vermögensverhältnisse
- Absolute Gründlichkeit, Genauigkeit und Sorgfalt
- Aufgeschlossenheit, Kommunikationsfreude und Serviceorientierung
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Prüfungsgebiete
Eine klassische Ausbildung zum Steuerberater gibt es nicht. Die Inhalte werden stattdessen in Lehrgängen vermittelt. Diese sind speziell auf Ihre Vorkenntnisse und Bedürfnisse zugeschnitten und bereiten Sie umfassend auf das Examen vor. Die Ausbildungsdauer variiert je nach Lehrgang.
Zu den Inhalten gehören unter anderem die Themengebiete
- Abgaben- und Finanzgerichtsordnung
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- sonstige Steuern
- Bewertungsrecht
- internationales Steuerrecht
- Bilanzwesen und Jahresabschluss
- Bilanzierung und Besteuerung von Gesellschaften
- Umwandlungssteuerrecht
Das sind auch die Themen, die später in der schriftlichen Steuerberaterprüfung behandelt werden. In der mündlichen Prüfung sind zudem noch weitere Gebiete relevant, etwa
- Berufsrecht
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Insolvenzrecht
- Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre
Ablauf der schriftlichen Prüfung
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung findet bundesweit einheitlich immer in der ersten oder zweiten Oktoberwoche an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt.
Die sechsstündigen Steuerberater-Klausuren gliedern sich wie folgt:
Erster Prüfungstag
Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete (i. d. R. Umsatzsteuer und Erbschaft- und Schenkungsteuer/Bewertungsrecht).
Zweiter Prüfungstag
Ertragsteuerrecht (i. d. R. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer).
Dritter Prüfungstag:
Buchführung und Bilanzwesen.
Die drei sechsstündigen Prüfungsaufgaben werden durch die Finanzverwaltung der Länder erstellt. Die Korrektur der Prüfungsaufgaben erfolgt durch den Prüfungsausschuss bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde nach § 37b Abs. 4 StBerG.
Die Steuerberaterkammern sind lediglich für die Zulassung zur Prüfung und für die organisatorische Durchführung der Prüfung zuständig nach § 37b Abs. 1 StBerG. Jede Aufsichtsarbeit wird von einem Erst- und von einem Zweitprüfer persönlich bewertet (vgl. § 24 Abs. 2 DVStB).
Für die Bewertung sind sechs Notenstufen maßgeblich (§ 15 DVStB). Die Bewertung mit halben Zwischennoten ist zulässig und auch üblich. Erst- und Zweitprüfer sind gehalten, sich auf einen übereinstimmenden Notenvorschlag zu einigen. Gelingt dies nicht, setzt der Prüfungsausschuss die Note fest. Für die schriftliche Prüfung wird eine Gesamtnote gebildet nach § 25 Abs. 1 DVStB.
Der Bewerber ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen, wenn die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung die Zahl 4,5 übersteigt; er hat die Prüfung dann nicht bestanden nach § 25 Abs. 2 DVStB. Durch die Bildung einer Gesamtnote kann auch eine (oder gar zwei) der drei Aufsichtsarbeiten unter der Zahl von 4,5 sein. Solang die Gesamtnote die Zahl 4,5 nicht übersteigt, ist der Prüfungskandidat zur mündlichen Prüfung zugelassen!
Prüfungstermine
Der schriftliche Teil des Steuerberater Examens findet bundesweit einheitlich immer in der ersten oder zweiten Oktoberwoche an drei aufeinanderfolgenden Tagen (i. d. R. Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) statt.
- Steuerberaterprüfung 2022: 11. bis 13. Oktober 2022
- Steuerberaterprüfung 2023: 10. bis 12. Oktober 2023
- Steuerberaterprüfung 2024: 8. bis 10. Oktober 2024
- Steuerberaterprüfung 2025: 7. bis 9. Oktober 2025
- Steuerberaterprüfung 2026: 6. bis 8. Oktober 2026
- Steuerberaterprüfung 2027: 5. bis 7. Oktober 2027
Die mündlichen Prüfungen finden von Januar bis April des auf die schriftliche Prüfung folgenden Jahres statt.
Kosten & Förderungsmöglichkeiten
Alles hat seinen Preis und das gilt besonders für die Steuerberaterprüfung. Zwar muss der nicht unerhebliche Einsatz an Kapital als Investition in die Zukunft gesehen werden. Dennoch müssen die entsprechenden Geldmittel für die verschieden Ausgabenposten erstmal aufgebracht werden. Glaubt man den Einträgen aus einschlägigen Foren, kommen auf einen Prüfungsteilnehmer zwischen 10.000 und 15.000 Euro, teilweise auch ein bisschen mehr, zu.
Vorbereitungskurs
Die richtige Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung ist das A und O. Abhängig, von ihrer beruflichen sowie privaten Situation und zu welchem Lerntyp Sie gehören, kann ein anderer Vorbereitungskurs für Sie in Frage kommen.
Die meisten Prüfungsteilnehmer mixen sich ihr individuelles Lernprogramm zusammen.
Zum Beispiel, ein Vollzeit-Vorbereitungskurs in Kombination mit einem Klausuren-Fernkurs.
Mit einem Vollzeit-Vorbereitungskurse bewegen sie sich am oberen Ende der Preisspanne und sollten hier 3.000 bis 5.000 Euro einplanen.
Eine günstigere Alternative hingegen sind Steuerberater-Fernlehrgänge. Hier werden in der Regel zwischen 800 und 1.600 Euro fällig.
Prüfungsgebühr
Hier werden 1.000 Euro Prüfungsgebühren und 200 Euro Zulassungsgebühren zur Steuerberaterprüfung fällig
Kosten für Lehrmaterialien
Für die Steuerberaterprüfung müssen Sie eine ganze Reihe an Literatur anschaffen – die meisten Anbieter von Vorbereitungskursen geben, welche Textausgaben zu besorgen sind, bzw. welche zum Steuerberaterexamen zugelassen sind.
Auch hier können bei den ganzen Steuergesetzen und -erlassen sowie eventuellen Ergänzungslieferungen schnell bis zu 500 Euro zusammenkommen.
Sonstige Kosten
Wenn Sie sich für einen Vollzeitkurs zu Vorbereitung entscheiden, aber von Ihrem Arbeitgeber keinen bezahlten Sonderurlaub gewährt bekommen, müssen Sie auch mit den Kosten für den Verdienstausfall kalkulieren. Hier ist es ratsam sich vorher ein kleines finanzielles Polster angespart zu haben.
Auch wenn der Vorbereitungskurs nicht in der Nähe Ihres Wohnortes stattfindet, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten für Anfahrt und Unterkunft planen.
Ablauf der mündlichen Prüfung
In der Ladung zur mündlichen Prüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer wird dem Teilnehmer Zeit und Ort der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Bei denjenigen Steuerberaterkammern, bei denen mehrere Prüfungsausschüsse für die mündliche Prüfung bestehen, wird meist auch der Prüfungsausschuss bekannt gegeben.
Der Ablauf der mündlichen Prüfung wird durch §§ 26 bis 31 DVStB geregelt. Wie uns aus Protokollen über den tatsächlichen Ablauf der Prüfung in den vergangenen Jahren bekannt ist und uns von Prüfungsbehörden auch bestätigt wurde, ist ein im Wesentlichen identischer Ablauf der mündlichen Prüfung unter den Steuerberaterkammern abgesprochen.
Sofern Sie weder aufgrund eigener Erfahrung die Abläufe bereits kennen noch im Rahmen einer anderen Vorbereitungsmaßnahme über den Prüfungsablauf bei Ihrer Steuerberaterkammer im Einzelnen informiert worden sind, sollten Sie sich nach Möglichkeit von Kollegen, welche die Steuerberaterprüfung bei Ihrer Steuerberaterkammer bereits hinter sich haben, ins Bild setzen lassen.
Der die Prüfung betreuende Angestellte der Steuerberaterkammer lässt sich zunächst den Personalausweis vorlegen. In zeitlichem Abstand von zehn Minuten sitzen die Teilnehmer dann 30 Minuten über dem von ihnen gewählten Thema für den Kurzvortrag, um dann vor der Prüfungskommission aufzutreten. Bei einigen Steuerberaterkammern haben die Teilnehmer zur selben Uhrzeit zu erscheinen, erhalten zur selben Zeit die Themen für den Kurzvortrag - im Regelfall stehen drei Themen zur Auswahl - und bereiten sich auch in derselben halben Stunde auf den Kurzvortrag vor. Sie werden dann nacheinander zum Kurzvortrag gebeten. Nachdem sie ihren Kurzvortrag gehalten haben, haben sie im Aufenthaltsraum (soweit vorhanden) oder auf dem Flur zu warten, bis die Kurzvorträge gehalten sind und die anschließende kurze Beratung der Benotung erfolgt ist.
Wie § 26 Abs. 3 DVStB zum Ablauf der mündlichen Prüfung bestimmt, beginnt die mündliche Prüfung mit den Kurzvorträgen über einen Gegenstand der in § 37 Abs. 3 StBerG genannten Prüfungsgebiete.
Es schließt sich eine kurze Pause an die vier (oder fünf) Kurzvorträge an. Danach führen die sechs Mitglieder der Prüfungskommission ihre mündliche Befragung der Kandidaten durch. Dieser Teil der mündlichen Prüfung wird mit einer oder mehreren Pausen unterbrochen. Zumindest eine der Pausen ist so angelegt, dass man eine Kleinigkeit essen und ein Getränk zur Erfrischung zu sich nehmen kann.
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und aus weiteren sechs Prüfungsabschnitten („Prüfungsrunden“), die jeweils gesondert benotet werden. Hier sehen Sie zwei beispielhafte Abläufe der mündlichen Prüfung.
mit drei Pausen (z. B. München) |
| mit zwei Pausen (z. B. Berlin) |
Kurzvortrag |
| Kurzvortrag |
Pause |
| Pause |
Befragungsrunde 1 |
| Befragungsrunde 1 |
Befragungsrunde 2 |
| Befragungsrunde 2 |
Pause |
| Befragungsrunde 3 |
Befragungsrunde 3 |
|
|
Befragungsrunde 4 |
| Pause |
Pause |
| Befragungsrunde 4 |
Befragungsrunde 5 |
| Befragungsrunde 5 |
Befragungsrunde 6 |
| Befragungsrunde 6 |
Verkündung des Ergebnisses |
| Verkündung des Ergebnisses |
Aus den Einzelnoten wird eine Gesamtnote gebildet.