Die mündliche Prüfung im Rahmen des Steuerberaterexamens stellt einen entscheidenden Abschnitt in der beruflichen Laufbahn angehender Steuerberater dar. Sie setzt sich aus einem strukturierten Kurzvortrag und einer Serie von sechs Prüfungsgesprächen zusammen, wobei jede Runde individuell bewertet wird. Überwacht und geleitet wird die Prüfung von einem Ausschuss, der direkt der obersten Finanzbehörde des Landes unterstellt ist, welcher der Kandidat zugeteilt ist. Diese Kommission ist nicht nur für die Durchführung der Prüfung zuständig, sondern auch für die Kommunikation aller relevanten Informationen an die Prüflinge, eine Aufgabe, die in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Steuerberaterkammer erfolgt. Der Artikel gibt Einblicke in die Struktur, die Herausforderungen und die Bedeutung dieser Prüfungsphase für die berufliche Qualifikation als Steuerberater.
Die finale Hürde zum Steuerberatertitel
Die Einberufung zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Steuerberaterqualifikation erfolgt durch eine offizielle Mitteilung der jeweiligen Steuerberaterkammer, die dem Prüfling detaillierte Informationen zu Zeitpunkt und Ort des Examenstermins bereitstellt. Diese Mitteilung kann auch Auskunft über die Mitglieder des Prüfungsausschusses geben. Die Struktur und der genaue Ablauf der Prüfung sind in den Durchführungsverordnungen für Steuerberater (DVStB) festgelegt und zeigen in der Praxis eine hohe Konsistenz über die verschiedenen Kammern hinweg. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld gründlich über den Ablauf zu informieren, was durch den Austausch mit erfahrenen Kollegen oder spezifische Vorbereitungskurse erfolgen kann.
Am Prüfungstag selbst ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich, gefolgt von einer Vorbereitungsphase für den Kurzvortrag, die normalerweise 30 Minuten beträgt. Diese Präsentationen finden vor dem Prüfungsgremium statt, welches unmittelbar im Anschluss die Bewertung vornimmt. In manchen Fällen durchlaufen alle Kandidaten gleichzeitig die Vorbereitungsphase, erhalten identische Themen und präsentieren ihre Vorträge sequentiell.
Laut § 26 Abs. 3 DVStB beginnen die mündlichen Prüfungen mit einer Serie von Kurzvorträgen zu spezifischen Prüfungsbereichen, gefolgt von einer mündlichen Befragung durch die Prüfungskommission. Dieser interaktive Teil des Verfahrens wird von Pausen unterbrochen, einschließlich einer längeren Unterbrechung, die auch für eine Mahlzeit genutzt werden kann.
Regionale Richtlinien für die mündliche Steuerberaterprüfung: Eine Übersicht über Vortragsabläufe und zugelassene Hilfsmittel
Bei der mündlichen Steuerberaterprüfung, die ein Kernstück der steuerberatenden Berufsqualifikation darstellt, variiert die Durchführung regional. Prüflinge präsentieren üblicherweise innerhalb eines Zeitrahmens von 8 bis 10 Minuten, wobei die Präsentationen entweder durch Losentscheid oder in alphabetischer Reihenfolge erfolgen. Über die Besetzung der Prüfungskommissionen wird im Vorfeld meist keine Auskunft erteilt, jedoch ist eine Uhr für die Zeitmessung in der Regel im Prüfungsraum sichtbar.
In Baden-Württemberg erfolgt die Festlegung der Reihenfolge ebenso zufällig oder alphabetisch. Die Kandidaten dürfen ihre Vorträge sitzend oder stehend halten und dabei Gesetzen und Karteikarten als Hilfsmittel einsetzen. Bayern lässt eine flexible Handhabung der Präsentationsreihenfolge zu, wobei die Dauer auf maximal 10 Minuten beschränkt ist und die Verwendung von Karteikarten je nach Prüfungsort variiert. In Berlin wird die Reihenfolge anhand von Kennziffern bestimmt, die Dauer ist kürzer und die Benutzung von Karteikarten ist nicht gestattet.
Brandenburg und Bremen folgen einer alphabetischen Ordnung mit der Option, stehend oder sitzend vorzutragen, wobei in Bremen keine Karteikarten verwendet werden dürfen. In Hamburg wird neben der alphabetischen auch eine leistungsbezogene Reihenfolge angewandt. Ferner ist unklar, ob Karteikarten zugelassen sind. Hessen legt die Reihenfolge selbst fest; dazu gibt es unterschiedliche Themen zwischen den Kommissionen am selben Tag.
In Mecklenburg-Vorpommern ist keine feste Systematik für die Reihenfolge erkennbar, und in Niedersachsen sowie Nordrhein-Westfalen wird die Reihenfolge alphabetisch festgelegt, wobei die Nutzung von Karteikarten in Münster nicht gestattet ist. Rheinland-Pfalz und das Saarland halten sich ebenfalls an eine alphabetische Ordnung, und in Sachsen erfolgt die Reihenfolge nach Noten.
In Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Vortragsreihenfolge festgelegt, wobei die Benutzung von Karteikarten von der Prüfungskommission abhängen kann. Schleswig-Holstein könnte ein Rednerpult vorschreiben. In Thüringen wiederrum entspricht die Reihenfolge der Sitzordnung. Diese regionalen Unterschiede spiegeln die Vielfalt der Prüfungspraktiken wider und erfordern eine angepasste Vorbereitung der Kandidaten.
Fazit
Die mündliche Steuerberaterprüfung in Deutschland zeichnet sich durch eine Vielzahl regionaler Vorgehensweisen aus, die es Kandidaten ermöglicht, ihre Kompetenzen in einem strukturierten Rahmen zu demonstrieren. Obwohl der grundlegende Ablauf – ein Kurzvortrag von 8 bis 10 Minuten, unterstützt durch Gesetze und gegebenenfalls Karteikarten – konsistent bleibt, variieren Details wie die Vortragsreihenfolge, die Verwendung von Hilfsmitteln und die Transparenz bezüglich der Prüfungskommission von Bundesland zu Bundesland. Die Anpassungsfähigkeit der Prüflinge an diese unterschiedlichen Bedingungen ist entscheidend und erfordert eine gründliche Vorbereitung, um den anspruchsvollen Anforderungen der Steuerberaterprüfung gerecht zu werden.