Die Profession des Steuerberaters spielt eine zentrale Rolle in der finanziellen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Privatpersonen und Unternehmen. Als Experten in steuerrechtlichen Angelegenheiten übernehmen sie nicht nur die Beratung in komplexen steuerlichen Fragestellungen, sondern vertreten ihre Mandanten auch vor Finanzbehörden und Gerichten. Doch wie wird man zu diesem gefragten Fachexperten? Im Zentrum dieser Qualifikation steht die Steuerberaterprüfung, eine anspruchsvolle und umfassende Prüfung, die die Weichen für eine erfolgreiche Karriere in diesem Bereich stellt. In diesem Fachartikel werden wir uns intensiv mit den Anforderungen, Inhalten und Vorbereitungsstrategien für die Steuerberaterprüfung auseinandersetzen.
Prüfung: Voraussetzungen & Zulassung
Es gibt zwei Hauptwege, um Steuerberater zu werden: entweder durch ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung. In beiden Fällen ist eine mehrjährige praktische Erfahrung im Bereich der von den Finanzbehörden verwalteten Steuern erforderlich. Die genaue Dauer dieser erforderlichen praktischen Tätigkeit hängt von Ihrer Ausbildung ab.
Ab dem 1. Januar 2021 wurden gesetzliche Änderungen gemäß § 36 Abs. 2 StBerG eingeführt, die die erforderliche praktische Erfahrung für bestimmte Kandidaten verkürzt haben. Wenn Sie eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder eine ähnliche Qualifikation haben, wurde die erforderliche praktische Erfahrung von 10 auf 8 Jahre reduziert. Für Steuerfachwirte, geprüfte Bilanzbuchhalter, Finanzbeamte des gehobenen Dienstes und ähnliche Angestellte wurde die notwendige praktische Erfahrung von 7 auf 6 Jahre verkürzt.
2 Jahre praktische Tätigkeit Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums oder ein Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung Steuerberaterexamen 3 Jahre praktische Tätigkeit Regelstudienzeit von weniger als 4 Jahren Abschluss eines wörtschafts- oder rechtswissenschafdichen Studiums oder ein Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung 8 Jahre praktische Tätigkeit oder 6 Jahre praktische Tätigkeit bei erfolgreich abgelegter Prüfung zum Steuerfachwirt oder geprüften Bilanzbuchhalter Regelstudienzeit von weniger als 4 Jahren Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums oder ein Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung
Hochschulstudium
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfolgt für Absolventen eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums sowie für Personen mit einem Hochschulabschluss in wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung. Voraussetzung ist eine anschließende praktische Erfahrung von zwei bzw. drei Jahren.
Die "Orientierungshilfen der Bundessteuerberaterkammer für Masterstudiengänge" bieten sowohl Studienanfängern als auch Professoren hilfreiche Empfehlungen für die Studienwahl und -ausgestaltung. Diese berücksichtigen die vielfältigen Kenntnisse, die im Bachelorstudium erworben wurden, und sind sowohl für Studierende der Wirtschaftswissenschaften als auch für Studierende der Rechtswissenschaften relevant.
Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung des Studiums gemäß § 36 Abs. 1 StBerG liegt in der Zuständigkeit der Steuerberaterkammer. Auf Antrag gibt die Kammer Auskunft über die Erfüllung spezifischer Zulassungskriterien für die Steuerberaterprüfung.
Berufsausbildung
Personen mit einer kaufmännischen Ausbildung, beispielsweise als Steuerfachangestellter, oder einer gleichwertigen Qualifikation können zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden, sofern sie die erforderliche praktische Tätigkeitszeit nachweisen können.
Die Entscheidung darüber, ob die spezifische Berufsausbildung den Anforderungen des § 36 Abs. 2 StBerG entspricht, liegt allein im Ermessen der zuständigen Steuerberaterkammer. Gemäß § 38a Abs. 1 Satz 1 StBerG kann auf Antrag der Kammer eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen erteilt werden.
Praktische Tätigkeitszeit: nach einem Hochschulstudium bzw. einer Berufsausbildung
Die Dauer der erforderlichen praktischen Tätigkeit für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung hängt von der Studiendauer ab. Hochschulabsolventen müssen je nach Studiendauer eine zweijährige oder dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen. Wenn während des Studiums ein erster berufsqualifizierender Abschluss und anschließend ein weiterer Abschluss erworben wurden, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet. Dies schließt auch praktische Erfahrungen ein, die nach dem ersten Abschluss gesammelt wurden.
Nach dem Studium ist eine zehnjährige praktische Tätigkeit im Bereich der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erforderlich, normalerweise in einer Steuerberatungskanzlei. Wenn die Prüfung zum Steuerfachwirt oder zum Geprüften Bilanzbuchhalter erfolgreich abgelegt wurde, verkürzt sich diese Zeit auf sechs Jahre. Im Zulassungsverfahren zur Steuerberaterprüfung werden nur Zeiträume berücksichtigt, in denen die praktische Tätigkeit im Bereich der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern mit einer Arbeitszeit von mindestens 16 Wochenstunden ausgeübt wurde (§ 36 Abs. 3 StBerG). Diese Regelung gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitbeschäftigte. Es ist erlaubt, neben den 16 Wochenstunden auch andere vereinbare Tätigkeiten auszuüben.
Steuerberaterexamen - Kosten
Die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung ist mit erheblichen finanziellen Aufwänden verbunden, die jedoch als langfristige Investition betrachtet werden können. Es ist wichtig, diese Kosten im Voraus zu berücksichtigen und eine solide Budgetplanung durchzuführen.
Die Kosten für die Steuerberaterfachprüfung lassen sich in vier Hauptkategorien unterteilen:
- Prüfungsgebühren: Die Gebühren für die Steuerberaterprüfung belaufen sich auf 1.000 Euro für die Prüfung selbst und zusätzlich 200 Euro für die Zulassung zur Prüfung.
- Vorbereitungskurs: Die gründliche Vorbereitung auf die Prüfung erfordert in der Regel die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Die Preisspanne für einen Vollzeit-Vorbereitungskurs liegt zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Eine kostengünstigere Alternative bieten Fernlehrgänge, die normalerweise zwischen 800 und 1.600 Euro kosten. Bei der Auswahl des Kurses sollten individuelle Bedürfnisse und das Budget berücksichtigt werden.
- Lernmaterialien: Die Anschaffung von Fachliteratur ist unerlässlich. Die Kosten für diese Materialien können bis zu 500 Euro betragen, da eine umfassende Sammlung von Steuergesetzen, -erlassen und Ergänzungslieferungen erforderlich ist. Die meisten Vorbereitungskurse geben Empfehlungen für geeignete und erforderliche Literatur.
- Sonstige Kosten: Wenn Sie während der Vorbereitungszeit keinen bezahlten Sonderurlaub von Ihrem Arbeitgeber erhalten, müssen Sie die Kosten für den Verdienstausfall berücksichtigen. Es ist ratsam, finanzielle Reserven für diesen Zweck anzulegen. Zudem können Ausgaben für Anreise und Unterkunft anfallen, insbesondere wenn der Vorbereitungskurs nicht in Ihrer Nähe stattfindet.
Die Gesamtausgaben für die Steuerberaterprüfung können gemäß Erfahrungsberichten in Foren zwischen 10.000 und 15.000 Euro oder sogar mehr liegen. Daher ist eine sorgfältige finanzielle Planung und Vorbereitung unerlässlich, um diese Investition in Ihre berufliche Zukunft zu bewältigen.
Ablauf der Steuerberaterprüfung
Gemäß § 37 Abs. 2 StBerG besteht die Steuerberaterprüfung aus einem schriftlichen Teil, der drei Teilprüfungen umfasst, sowie einer mündlichen Prüfung. In den schriftlichen Prüfungen werden umfangreiche Kenntnisse in verschiedenen Steuerthemen abgefragt, während die mündliche Prüfung ein vertiefendes Fachgespräch beinhaltet.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Steuerberaterprüfung erstreckt sich über drei aufeinanderfolgende Tage, üblicherweise in der ersten oder zweiten Woche im Oktober, von Dienstag bis Donnerstag. Hier ist eine Übersicht über die Prüfungstage und die behandelten Themen:
Erster Prüfungstag: Am ersten Tag der schriftlichen Prüfung werden verschiedene Rechtsgebiete, wie z.B. das Verfahrensrecht behandelt. Häufig kommen auch Umsatzsteuer- sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer/
Zweiter Prüfungstag: Der zweite Prüfungstag widmet sich üblicherweise Fragen des Ertragsteuerrechts, insbesondere der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Dritter Prüfungstag: Der dritte und letzte Prüfungstag konzentriert sich auf die Prüfung von Buchführung und Bilanzwesen.
Die Prüfungsaufgaben für diese Tage werden von der Finanzverwaltung der Bundesländer erstellt. Die Bewertung der Aufgaben erfolgt durch den Prüfungsausschuss bei der obersten Landesbehörde für die Finanzverwaltung, gemäß § 37b Abs. 4 StBerG. Die Steuerberaterkammern sind für die Zulassung und die organisatorische Durchführung der Prüfung nach § 37b Abs. 1 StBerG verantwortlich.
Jede Prüfungsaufgabe wird von einem Erst- und einem Zweitprüfer persönlich bewertet. Dabei gelten sechs Notenstufen gemäß § 15 DVStB, wobei halbe Zwischennoten erlaubt sind. Die Erst- und Zweitprüfer müssen sich auf eine gemeinsame Note einigen. Falls dies nicht gelingt, legt der Prüfungsausschuss die Note fest. Die schriftliche Prüfung wird gemäß § 25 Abs. 1 DVStB in eine Gesamtnote umgewandelt.
Ein Prüfungskandidat wird gemäß § 25 Abs. 2 DVStB von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen, wenn seine Gesamtnote für die schriftliche Prüfung über 4,5 liegt. Selbst wenn eine oder zwei der drei Aufsichtsarbeiten unter 4,5 liegen, darf die Gesamtnote diese Grenze nicht überschreiten, damit der Kandidat zur mündlichen Prüfung zugelassen wird.
Mündliche Prüfung
Die mündlichen Prüfungen für die Steuerberaterprüfung werden zwischen Januar und April des folgenden Jahres durchgeführt und sind die nächste Etappe auf dem Weg zur Zertifizierung. Die Organisation dieser mündlichen Prüfungen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Steuerberaterkammer (vgl. § 26 Abs. 1 DVStB).
Zugelassene Prüfungsteilnehmer erhalten ihre Einladungen spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Diese Einladungen enthalten nicht nur die erforderlichen Informationen zur mündlichen Prüfung, sondern auch die Ergebnisse ihrer schriftlichen Prüfungen. Die mündliche Prüfung selbst besteht aus verschiedenen Teilen, darunter ein Kurzvortrag und sechs separate Prüfungsrunden, die jeweils individuell bewertet werden. Diese mündlichen Prüfungsergebnisse bilden die Grundlage für die Berechnung der Gesamtnote gemäß § 27 DVStB und sind ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Qualifikation als Steuerberater.
Steuerberaterprüfung 50% Mind. Note Schriftliche Prüfung (Anfang Oktober) Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete (Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer) Einkommensteuer- und Ertragsteuerrecht Buchführung und Bilanzwesen Mündliche Prüfung (Januar bis April) HGB, BGB, Gesellschaftsrecht, InsO, EU- Recht, BWL, Rechnungswesen, VWL, Berufsrecht Kurzvortrag: 10 Minuten; Vorbereitung: 30 Minuten; Sechs Prüfungsrunden Prüfung bestanden mit Gesamtnote gleich oder kleiner als 4
Durchfallquote in der Steuerberaterprüfung
Das Steuerberaterexamen gilt wegen seiner hohen Anforderungen als eine der herausforderndsten Prüfungen. Laut den Statistiken der Bundessteuerberaterkammer haben im Jahr 2020/2021 lediglich 53,1% der Kandidaten die schriftliche Prüfung im ersten Anlauf gemeistert, während es im vorherigen Jahr noch 62,3% waren. Ein tiefergehender Blick auf diese Zahlen offenbart Unterschiede in den Durchfallquoten je nach Ausbildung und Fachgebiet.
Gemäß den offiziellen Daten der Bundessteuerberaterkammer konnten im Jahr 2020 46,9% der Prüflinge die schriftliche Prüfung nicht erfolgreich abschließen, im Vergleich zum Jahr 2019 mit lediglich 37,7% Durchfallquote. Von insgesamt 4.343 Anwärtern haben 2.353 die schriftliche Hürde nicht genommen. Unter denjenigen, die durchfielen, wurden 1.990 zur mündlichen Prüfung eingeladen. Hiervon haben 1.814 die Prüfung gemeistert, was eine mündliche Durchfallquote von 8,8% ergibt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der schriftliche Teil des Examens entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg der Kandidaten ist.
Übersicht über die Bestehensquoten in der schriftlichen Prüfung für die Prüfungsjahre 2016/2017 bis 2020/2021
Bundesland | Prüfung 2020/2021 | Prüfung 2019/2020 | Prüfung 2018/2019 | Prüfung 2017/2018 | Prüfung 2016/2017 |
Baden-Württemberg | 50,90% | 56,90% | 60,80% | 52,30% | 49,60% |
– Nordbaden | 50,60% | 63,70% | 62,30% | 48,40% | 49,30% |
– Stuttgart | 48,90% | 55,40% | 59,20% | 52,80% | 50,50% |
– Südbaden | 60,00% | 53,70% | 65,20% | 55,70% | 39,30% |
Bayern | 54,30% | 63,60% | 68,80% | 62,20% | 38,20% |
– München | 55,40% | 64,60% | 68,60% | 62,70% | 39,20% |
– Nürnberg | 52,00% | 60,70% | 69,60% | 60,90% | 41,10% |
Berlin | 40,90% | 56,70% | 49,00% | 46,20% | 38,10% |
Brandenburg | 54,80% | 61,80% | 63,20% | 52,90% | 58,30% |
Bremen | 36,20% | 57,10% | 60,90% | 35,70% | 40,80% |
Hamburg | 51,60% | 64,80% | 62,10% | 53,40% | 38,40% |
Hessen | 51,90% | 54,90% | 66,30% | 55,30% | 44,60% |
Meckl.-Vorpommern | 45,50% | 50,00% | 40,00% | 43,70% | 46,20% |
Niedersachsen | 57,90% | 63,60% | 63,50% | 58,60% | 44,60% |
Nordrhein-Westfalen | 57,40% | 69,60% | 65,40% | 59,10% | 53,90% |
– Düsseldorf | 56,30% | 68,70% | 62,00% | 57,10% | 48,30% |
– Köln | 60,70% | 72,90% | 67,70% | 58,00% | 54,10% |
– Westfalen-Lippe | 55,70% | 67,50% | 68,10% | 63,30% | 61,30% |
Rheinland-Pfalz | 48,10% | 57,00% | 54,00% | 49,60% | 40,40% |
Saarland | 48,80% | 55,60% | 47,50% | 45,20% | 39,50% |
Sachsen | 49,50% | 54,70% | 57,50% | 55,10% | 42,60% |
Sachsen-Anhalt | 41,70% | 52,20% | 66,70% | 52,40% | 38,90% |
Schleswig-Holstein | 55,30% | 57,00% | 63,00% | 57,10% | 46,10% |
Thüringen | 61,10% | 61,10% | 62,50% | 67,60% | 44,70% |
Bundesgebiet im Durchschnitt | 53,10% | 62,30% | 63,40% | 56,30% | 46,40% |
Übersicht über die Bestehensquoten in der mündlichen Prüfung für die Prüfungsjahre 3 2016/2017 bis 2020/2021
Bundesland | Prüfung 2020/2021 | Prüfung 2019/2020 | Prüfung 2018/2019 | Prüfung 2017/2018 | Prüfung 2016/2017 |
Baden-Württemberg | 96,17% | 95,21% | 94,59% | 92,31% | 95,22% |
Nordbaden | 97,62% | 97,22% | 95,06% | 88,71% | 97,62% |
Stuttgart | 95,36% | 94,15% | 96,67% | 92,99% | 96,69% |
Südbaden | 97,62% | 97,22% | 86,67% | 93,88% | 86,49% |
Bayern | 87,75% | 88,29% | 86,70% | 84,60% | 83,96% |
München | 86,57% | 87,98% | 84,16% | 82,09% | 80,76% |
Nürnberg | 90,60% | 89,23% | 93,59% | 91,24% | 92,59% |
Berlin | 98,65% | 95,80% | 96,08% | 92,66% | 93,90% |
Brandenburg | 100,00% | 100,00% | 91,67% | 94,44% | 100,00% |
Bremen | 100,00% | 95,00% | 96,43% | 100,00% | 90,00% |
Hamburg | 89,47% | 90,85% | 88,55% | 88,64% | 94,06% |
Hessen | 94,58% | 99,00% | 97,95% | 98,04% | 98,37% |
Meckl.-Vorpomm. | 100,00% | 100,00% | 92,86% | 100,00% | 91,67% |
Niedersachsen | 92,41% | 88,89% | 89,66% | 90,96% | 91,59% |
NRW | 87,19% | 89,26% | 87,19% | 85,74% | 85,50% |
Düsseldorf | 89,22% | 86,99% | 84,95% | 85,16% | 88,07% |
Köln | 84,66% | 90,50% | 86,07% | 85,71% | 84,75% |
Westfalen-Lippe | 87,04% | 91,18% | 91,30% | 86,56% | 83,33% |
Rheinland-Pfalz | 98,04% | 98,11% | 93,44% | 96,67% | 100,00% |
Saarland | 100,00% | 95,00% | 100,00% | 100,00% | 100,00% |
Sachsen | 94,00% | 96,55% | 94,20% | 96,92% | 90,38% |
Sachsen-Anhalt | 100,00% | 100,00% | 88,89% | 100,00% | 85,71% |
Schleswig-Holstein | 91,49% | 98,11% | 94,12% | 88,33% | 90,24% |
Thüringen | 95,45% | 95,45% | 95,00% | 86,96% | 94,12% |
An mündl. Prüfung teilgenommen (gesamt) | 1990 | 2486 | 2638 | 2425 | 1921 |
Mündl Prüfung nicht bestand. | 176 | 202 | 246 | 247 | 199 |
Bundesdurchschnitt mündliche Prüfung bestanden | 91,16% | 91,87% | 90,67% | 89,81% | 89,64% |
Übersicht über die Bestehensquoten im Gesamtergebnis
Bundesland | Prüfung 2020/2021 | Prüfung 2019/2020 | Prüfung 2018/2019 | Prüfung 2017/2018 | Prüfung 2016/2017 |
Baden-Württemberg | 48,90% | 54,20% | 57,50% | 48,30% | 41,70% |
– Nordbaden | 49,40% | 61,90% | 59,20% | 43,00% | 39,80% |
– Stuttgart | 46,60% | 52,20% | 57,20% | 49,10% | 46,70% |
– Südbaden | 58,60% | 52,20% | 56,50% | 52,30% | 37,40% |
Bayern | 47,70% | 56,20% | 59,70% | 52,60% | 37,30% |