Die Ergebnisse der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2025 liegen vor. Wir haben die Daten aus Bayern und Baden-Württemberg ausgewertet – zusammen über 1.100 Kandidaten. Das Ergebnis: eine historische Verschiebung bei den Prüfungstagen, eine klare Schwachstelle bei den Ertragsteuern – und spannende neue Themen, die Kandidaten für 2026 und 2027 kennen sollten.
1. Ergebnisse der schriftlichen Prüfung 2025 im Überblick
Süddeutschland gesamt (Bayern + Baden-Württemberg)
Insgesamt haben 1.149 Kandidaten die schriftliche Prüfung in Bayern und Baden-Württemberg abgelegt. 631 davon – also 54,9 % – wurden zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Die Durchschnittsnoten nach Prüfungstag zeigen ein überraschendes Bild:
| Prüfungstag | Fach | Ø-Note Gesamt | Ø Bayern | Ø Baden-Württemberg |
|---|---|---|---|---|
| Tag 1 | Verfahrensrecht | Ø 4,35 | 4,33 | 4,37 |
| Tag 3 | Bilanzsteuerrecht | Ø 4,52 | 4,43 | 4,60 |
| Tag 2 | Ertragsteuern | Ø 4,68 | 4,64 | 4,71 |
Das Besondere: Tag 1 (Verfahrensrecht) war erstmals seit über 50 Jahren der beste Prüfungstag. Traditionell erzielen Kandidaten in der gemischten Klausur regelmäßig die schlechtesten Ergebnisse – 2025 hat sich das gedreht.
Bayern im Detail
- 573 Kandidaten haben die Prüfung abgelegt
- 326 (56,9 %) zur Mündlichen zugelassen
- 247 (43,1 %) nicht bestanden
- 110 Kandidaten mit Gesamtnote 4,33 oder 4,50 im Grenzbereich
- 158 Zugelassene sind gar nicht erst angetreten oder haben während der Prüfung abgebrochen – über 20 % der 731 Zugelassenen
Quelle: Steuerberaterkammer München
Baden-Württemberg im Detail
- 576 Kandidaten haben die Prüfung abgelegt
- 305 (53,0 %) zur Mündlichen zugelassen
- 271 (47,0 %) nicht bestanden
- 125 Kandidaten mit Gesamtnote 4,33 oder 4,50 im Grenzbereich
Quelle: Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg (unverbindliche Ergebnisliste)
Was auffällt
Die Rangfolge ist in beiden Kammern identisch. Tag 1 vorne, Tag 2 am Ende. Das ist kein Zufall einer einzelnen Kammer – es gilt kammerübergreifend.
Baden-Württemberg schneidet auf allen drei Tagen schlechter ab – besonders deutlich bei Bilanzsteuerrecht (4,60 vs. 4,43). Eine mögliche Erklärung sind unterschiedliche Korrekturmaßstäbe zwischen den Prüfungsstellen, da die Klausuren bundesweit identisch sind.
235 Kandidaten stehen im Grenzbereich (110 in Bayern, 125 in BaWü): Sie haben die schriftliche Prüfung mit einer Gesamtnote von 4,33 oder 4,50 bestanden, müssen in der Mündlichen aber noch ein Gesamtergebnis von mindestens 4,15 erreichen. Hier gibt es keinen Spielraum – die mündliche Prüfung muss sitzen.
Der mentale Faktor wird unterschätzt. Allein in Bayern sind 158 von 731 Zugelassenen gar nicht zur Prüfung angetreten oder haben während der Klausuren abgebrochen. Über 20 % – bevor überhaupt eine Note vergeben wurde.
2. Warum war Tag 1 so gut? Die Themen im Detail
Die historische Verschiebung bei Tag 1 lässt sich durch die Themenauswahl erklären. Unsere Auswertung der Examensklausuren 2014–2025 (12 Jahrgänge) zeigt: Die gemischte Klausur 2025 setzte stark auf bekannte Klassiker – Themen, die in fast jedem Prüfungsjahr drankamen und die gut vorbereitete Kandidaten sicher beherrschen.
a) Abgabenordnung (35 Punkte)
Der AO-Teil basierte auf einem zusammenhängenden Sachverhalt rund um ein Ehepaar, das sich trennte. Die Themen:
- Bekanntgabe und Zustellung (§§ 122 ff. AO) – Prüfungsklassiker, in 6 von 12 Jahren geprüft. Hier: Bekanntgabe über den Steuerberater, Vollmachtswiderruf, nur teilweiser Zugang des Änderungsbescheids.
- Einspruch (§§ 347/357 AO) – ebenfalls Dauerbrenner (je 7/12). Frage der Zulässigkeit und Fristberechnung, inklusive Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO).
- Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO) – in 7 von 12 Jahren geprüft. Hier: Veräußerung einer ETW nach § 23 EStG als nachträglich bekannt gewordene Tatsache.
- Festsetzungsfrist (§§ 169–171 AO) – Klassiker (6/12), hier relevant für die Frage der Korrekturmöglichkeit des Erstbescheids.
- Gesamtschuldnerschaft und Vollstreckung (§ 44 AO, §§ 249 ff. AO) – Haftung der getrenntlebenden Ehefrau für die Steuernachforderung, Zinsprüfung nach § 233a AO.
Einordnung: Die AO-Themen waren allesamt Standardthemen. Kein einziges Exotenthema, keine überraschenden Wendungen. Wer die gängigen Verfahrensnormen beherrscht, konnte hier solide punkten.
b) Umsatzsteuer (35 Punkte)
Die USt-Klausur drehte sich um einen Handelsunternehmer M, der zusätzlich Immobilien vermietet. Die Schwerpunkte:
- Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG) – Dauerbrenner (10/12). Warenbeschaffung aus Österreich, Abholung durch den Unternehmer selbst.
- Vermietungsumsätze (§ 3 Abs. 9 / § 4 Nr. 12 UStG) – in 9 von 12 Jahren geprüft. Vermietung an Ärztin (gewerblich) vs. Rentnerpaar (Wohnzwecke), Option nach § 9 UStG (8/12).
- Vorsteuerberichtigung (§ 15a UStG) – Prüfungsklassiker (10/12). Hier ausgelöst durch die Veräußerung des Mietobjekts mit Nutzungsänderung.
- Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) – in 8 von 12 Jahren geprüft. Beauftragung eines österreichischen Bauunternehmens für Renovierungsarbeiten.
- Unentgeltliche Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b / § 3 Abs. 9a UStG) – regelmäßig geprüft (7/12). Private Nutzung von Holzabfällen, Geburtstagsgeschenk an Kunden.
- Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG) – in 6 von 12 Jahren. Veräußerung des Mietobjekts an die bisherige Mieterin.
Einordnung: Auch hier: klassische USt-Sachverhalte, die jeder gut vorbereitete Kandidat kennen sollte. Die Kombination aus Handel, Vermietung und internationalem Bezug ist typisch für die gemischte Klausur.
c) Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung (30 Punkte)
- Persönliche Steuerpflicht (§ 2 ErbStG) – Top-Klassiker (11/12).
- Bewertung von Betriebsvermögen (§§ 199 ff. BewG) – ebenfalls 11/12. Hier: Bewertung einer KG mit Tonvorkommen (Bodenschätze) – ein ungewöhnliches Wirtschaftsgut, aber die Bewertungsmethodik bleibt Standard.
- Begünstigung Betriebsvermögen (§ 13b ErbStG) – in 10 von 12 Jahren.
- Erblasserschulden (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG) – Dauerbrenner (10/12).
- Konzertkarte und PKW-Bestellung im Nachlass – kreative Bewertungsfragen. Die Konzertkarte als Nachlassgegenstand und die PKW-Bestellung des Erblassers mit Abholung durch den Erben waren ungewöhnlich, aber methodisch lösbar.
- Rekultivierungsverpflichtung – Variante der Rückstellungs-Thematik (§ 249 HGB), hier im Bewertungskontext.
Einordnung: Die ErbSt/BewG-Klausur kombinierte bewährte Klassiker mit kreativen Sachverhalten. Wer die Standardthemen sicher beherrscht, konnte die ungewöhnlichen Fälle mit dem richtigen methodischen Ansatz lösen.
3. Tag 2 – Ertragsteuern: Warum der schlechteste Tag?
Tag 2 erzielte mit Ø 4,68 den schlechtesten Durchschnitt. Die Ertragsteuerklausur ist traditionell die anspruchsvollste – aber 2025 kamen einige Themen dazu, die viele Kandidaten kalt erwischten:
Die Klassiker, die auch 2025 kamen
- Verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG) – in 9 von 12 Jahren geprüft. Absolute Pflichtthematik.
- Beschränkte Steuerpflicht und DBA (§ 49 EStG + DBA) – je 7 von 12 Jahren. 2025: DBA Polen mit Wegzugsbesteuerung.
- Betriebsveräußerung/-aufgabe (§ 16 EStG) – Klassiker (7/12).
- Gewerbeertrag (§ 7 GewStG) – ebenfalls 7/12. 2025: Auslandsbauleistung in Polen mit GewSt-Freistellung.
- Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG) – in 6 von 12 Jahren.
Was 2025 neu war – und warum es schwer wurde
- § 1a KStG – Option zur Körperschaftsbesteuerung bei einer KG: Erstmals in der Prüfung! Dieses Thema taucht in keiner Klausur der letzten 12 Jahre auf. Kombination mit § 27 KStG bei einer KG – das war für viele Neuland.
- Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) mit DBA Polen: Der Clou: Der fiktive Veräußerungsgewinn lag über dem tatsächlichen Kaufpreis. Ein seltenes Szenario, das die Anwendung des AStG und des DBA gleichzeitig erforderte.
- § 15a EStG + KG-Insolvenz: Verluste bei beschränkter Haftung in Kombination mit einer Insolvenz – ein selten geprüftes Zusammenspiel.
- Beladeroboter mit Mietkaufoption: Wirtschaftliches Eigentum, Zuordnung und AfA – die Frage, wer den Roboter bilanziert, war methodisch anspruchsvoll.
Einordnung: Der Mix aus sicheren Klassikern und erstmals geprüften Themen erklärt den schlechten Durchschnitt. Wer die Grundlagen in KSt, GewSt und ESt sicher beherrschte, konnte bei den Klassikern punkten. Die neuen Themen waren der Unterschied zwischen Bestehen und Durchfallen.
4. Tag 3 – Bilanzsteuerrecht: Solide, aber kein Selbstläufer
Tag 3 landete mit Ø 4,52 im Mittelfeld. Die Klausur in Buchführung und Bilanz gilt traditionell als der Tag mit den besten Ergebnissen – 2025 war das nicht der Fall.
Die Dauerbrenner
- Rückstellungen (§ 249 HGB) – in 9 von 12 Jahren geprüft. 2025 unter anderem als Rekultivierungsverpflichtung und Abbruchverpflichtung.
- AfA (§ 7 EStG) – Klassiker (6/12), hier in Kombination mit dem Beladeroboter und der Frage des wirtschaftlichen Eigentums bei Mietkauf.
- Sonderbilanzen (R 4.2 Abs. 2 EStR) – in 6 von 12 Jahren.
- Teilwertabschreibung / Wertaufholung (§ 253 Abs. 4 HGB / § 6 EStG) – ebenfalls 6/12.
- Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter in Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 EStG) – Klassiker (6/12).
- Ergänzungsbilanzen – in 5 von 12 Jahren.
Einordnung: Die Bilanzsteuerklausur war thematisch erwartbar. Dass der Schnitt trotzdem schlechter ausfiel als Tag 1, liegt vermutlich an der Komplexität der Rückstellungs-Varianten und den Überschneidungen mit der Ertragsteuerklausur (wirtschaftliches Eigentum, AfA-Fragen).
5. Was die Ergebnisse für die Vorbereitung 2026/2027 bedeuten
Die Klassiker sind euer Fundament
Unsere Auswertung der Themen von 2014–2025 zeigt: Die Top-Themen wiederholen sich mit hoher Zuverlässigkeit. Wer die folgenden Paragraphen sicher beherrscht, hat in fast jeder Klausur eine solide Basis:
Tag 1: §§ 199 ff. BewG (11/12), § 2 ErbStG (11/12), § 1a UStG igE (10/12), § 15a UStG (10/12), § 13b ErbStG (10/12), §§ 347/357 AO (7/12), § 173 AO (7/12)
Tag 2: § 8 Abs. 3 S. 2 KStG vGA (9/12), § 16 EStG (7/12), § 49 EStG + DBA (7/12), § 7 GewStG (7/12), § 27 KStG (6/12)
Tag 3: § 249 HGB Rückstellungen (9/12), § 7 EStG AfA (6/12), Sonderbilanzen (6/12), § 253 Abs. 4 HGB TWA (6/12), § 6 Abs. 5 EStG (6/12)
Die neuen Themen zeigen die Richtung
§ 1a KStG (Option zur Körperschaftsbesteuerung) und die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG dürften künftig häufiger geprüft werden. Wer sich auf 2026 oder 2027 vorbereitet, sollte diese Themen aktiv in die Klausurvorbereitung einbauen.
Ertragsteuern ist der entscheidende Tag
Mit Ø 4,68 ist Tag 2 der Tag, an dem die meisten Kandidaten scheitern. Wer hier systematisch nacharbeitet – Fehler kategorisiert, Muster erkennt, gezielt wiederholt – holt am meisten raus.
Zeitmanagement bleibt die größte Hürde
Seit 2022 werden die Punktzahlen pro Aufgabe direkt in der Klausur angegeben. Diese Information ist Gold wert: Bei einer 6-stündigen Klausur mit 100 Punkten entspricht 1 Punkt ca. 3,6 Minuten. Wer das konsequent nutzt, verschwendet keine Zeit an Aufgaben, die nur wenige Punkte bringen.
6. Fazit
Die Steuerberaterprüfung 2025 war keine Revolution – aber eine bemerkenswerte Verschiebung. Tag 1 als bester Tag zeigt, dass die systematische Vorbereitung auf Klassiker-Themen messbar zum Erfolg führt. Gleichzeitig zeigt Tag 2, dass neue Themen wie § 1a KStG den Unterschied machen können.
Für Kandidaten 2026/2027 gilt: Die Klassiker sind Pflicht, die neuen Themen sind Kür – aber genau diese Kür entscheidet über Bestehen und Durchfallen.
Übrigens: Alle Themen im Jahresvergleich (2014–2025) findet ihr in unserem kostenlosen Examensplaner – mit Klausur-Tracker, Fehlerliste und vollständiger Themenübersicht.
Quellen: Steuerberaterkammer München (Ergebnisse 2025), Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg (unverbindliche Ergebnisliste 2025), examio Examensplaner Themenübersicht 2014–2025, Community-basierte Themenrekonstruktion der Examensklausuren 2025.
Hinweis: Die Themenzusammenfassung in diesem Artikel basiert auf den Schilderungen zahlreicher Teilnehmer, die die Examensklausuren 2025 abgelegt haben. Die tatsächlichen Prüfungsinhalte können abweichen.
