Welche Themen sind wichtig für die Steuerberaterprüfung?
Das deutsche Steuerrecht umfasst über 200 Gesetze und 100.000 Verordnungen. Wie viele genau vermag selbst das Bundeszentralamt für Steuern nicht zu beantworten, entsprechende Anfragen wurden mit dem Hinweis auf „mangelnde Aufzeichnungen“ abgelehnt.
Wer vor der Steuerberaterprüfung steht, den mag dies irritieren – Immerhin stellen diese Gesetze alle potentielle Klausurthemen dar.
Wirklich alle?
StBin Dipl.-Finwin. Jennifer Frenken kann diese Frage beantworten und Ihnen die Last abnehmen, selbst Schwerpunkte für Ihr Klausurtraining zusammenzusuchen. Um herauszufinden, welche Themen besonders häufig abgefragt werden, ist sie die Klausuren der letzten fünf Jahre durchgegangen. Dabei wurde auch die durchschnittliche Punkteverteilung von allen drei Klausurtagen ermittelt.
Dieser Aufwand hat sich gelohnt! Nun können wir Ihnen für jeden der drei Klausurentage ein eigenes Video präsentieren, in dem Jennifer Frenken detailliert den Ablauf, häufige Themen und die Anzahl an erzielbaren Punkten erläutert.
Hinweis
Ein Beispiel aus dem Video zum ersten Klausurentag: In der Vorbereitung auf den Teilbereich der Abgabenordnung, sollte der Fokus unbedingt auf die Themen Bekanntgabe, Einspruch sowie Korrektur- + Festsetzungsverfahren gelegt werden, da diese Themen mit Abstand am häufigsten Gegenstand der Examensklausur waren!
1. Prüfungstag: Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete
Ablauf
Am ersten Prüfungstag geht es um das Verfahrensrecht. Dies teilt sich dabei in die drei Unterthemen Abgabenordnung, Umsatzsteuer und Bewertung + Schenkung- & Erbschaftsteuer auf.
In vergangenen Prüfungsjahren wurde im Bereich Bewertung + Schenkung- & Erbschaftsteuer vereinzelt auch der Themenbereich der Grunderwerbsteuer mit abgeprüft, dies war in den letzten fünf Jahren jedoch nicht mehr der Fall. Dennoch sollte man sich im Rahmen der Vorbereitung auf das Examen zumindest in den Grundzügen mit diesem Themenkomplex beschäftigen, um für den Ernstfall gut gerüstet zu sein (zumal die Grunderwerbsteuer vereinzelt auch im Bilanzsteuerrecht eine Rolle spielen kann).
Punkteverteilung
Abgabenordnung wird mit ca. 35 Punkten bewertet.
Umsatzsteuer ebenfalls ca. 35 Punkte.
Bewertung + Schenkung- & Erbschaftsteuer ca. 30 Punkte.
Expertentipp
Aus der langjährigen Erfahrung einer Korrektorin lässt sich festhalten, dass die Teilnehmer, die zumindest alle drei Teilbereiche in den Grundzügen bearbeitet haben, tendenziell besser abschneiden als die Teilnehmer, die einzelne Teilbereiche der Klausur gar nicht lösen. In allen drei Klausurteilen gibt es einfache Punkte (sog. "Fußgängerpunkte") zu holen, die Sie in jedem Falle mitnehmen sollten, um hierdurch ein gutes Polster für die Klausur zu haben!
Themen
Abgabenordnung
Die großen Themenkomplexe, die in den letzten fünf Jahren Klausurgegenstand in der Abgabenordnung waren, sind Bekanntgabe, Einspruch sowie Korrektur + Festsetzungsverfahren. Diese werden auch entsprechend bewertet:
2021 gab es etwa für das Thema Einspruch 18 Punkte, 2020 waren es sogar 21 der insgesamt 35 Punkte! Hieran zeigt sich, wo Ihr Schwerpunkt in der Vorbereitung auf das Examen liegen sollte - diese drei Themenkomplexe müssen Sie zwingend sattelfest beherrschen, um gut für die Klausur gerüstet zu sein!
Die Themen Haftung, Vollstreckung und Steuerstrafrecht sowie Finanzgerichtsordnung (die klassischen "Randthemen") waren in den letzten zehn Jahren in keinem Examen Klausurgegenstand. Jedoch sollten Sie sich auch in diesen Bereichen mit den Grundlagen vertraut machen, um im Ernstfall die Klausur, wenn auch vielleicht nur in den Grundzügen, bearbeiten zu können. Seit längerer Zeit gibt es das Gerücht, dass eines der Randthemen den Schwerpunkt einer Examensklausur bilden könnte, von daher sollten Sie die Themen nicht komplett in Ihrer Vorbereitung aussparen. Zur Vorbereitung auf die zuvor genannten Themen gibt es mehrere hilfreiche Lehrvideos von Examio, in denen Ihnen die Grundlagen verständlich und nachvollziehbar erläutert werden, weshalb Sie sich diese Videos im Rahmen der Vorbereitung einmal anschauen sollten.
Umsatzsteuer
Eine Eingrenzung der Themen im Teilbereich Umsatzsteuer ist leider deutlich schwerer als beispielsweise bei der Abgabenordnung. Wenn man sich die Themen der letzten fünf Examensjahre anschaut, erkennt man, dass eine Vielzahl an Themen häufig Gegenstand der Klausuren war, weshalb die Schwerpunktsetzung naturgemäß schwerer fällt. Schaut man sich jedoch die Punkteverteilung genauer an, so kristallisieren sich die Themen Grundstücke, Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG und die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG als diejenigen heraus, die mit Abstand die meisten Punkte in den Klausuren gebracht haben.
Hinweis
Verzweifeln Sie nicht an der Vielzahl der Themen in der Übersicht, drei der neun Themen bringen deutlich mehr Punkte als alle anderen, weshalb Sie hier Ihren Schwerpunkt setzen sollten!
Grenzüberschreitende Sachverhalte erfreuen sich aufgrund Ihrer Komplexität ebenfalls großer Beliebtheit bei den Verfassern der Examensklausuren, konzentrieren Sie sich in der Vorbereitung auf die drei großen Themenbereiche:
- Innergemeinschaftlicher Erwerb
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Drittland
Expertentipp
Ein kleiner Hinweis am Rande: Seit dem 1. Juli 2021 gelten neue Fernverkaufsregeln gemäß § 3c UStG. Diese sollten Sie ebenfalls unbedingt beherrschen, um entsprechende grenzüberschreitende Fälle sicher und effektiv bearbeiten zu können.
Bewertungsrecht
Hinweis
Der Klassiker im Bereich Bewertung ist das vereinfachte Ertragswertverfahren sowie die Ermittlung des Substanzwertes für Betriebsvermögen. Dieses Thema muss zwingerweise sicher eingeübt werden!
Expertentipp
Auch wenn es eigentlich offensichtlich ist, prüfen Sie immer den Ansatz und die Bewertung der angesprochenen Nachlassgegenstände und -verbindlichkeiten. Viele Teilnehmer lassen hier leider unnötigerweise einfache Punkte liegen und bestehen in der Folge die Verfahrensrechtsklausur nicht oder nur gerade so. Im Steuerberaterexamen dürfen Sie sich solche Fehler nicht erlauben!
Erbschaftsteuer
Hinweis
Die allgemeinen Einführungen zum Erbanfall bzw. zur Schenkung sowie die Berechnung der anfallenen Steuer waren in allen fünf Klausuren gefordert. Üben Sie daher die entsprechenden Schemata ein, damit Sie diese Fußgängerpunkte problemlos mitnehmen können. Bereiten Sie sich zudem im Bereich der Steuerbefreiungsvorschriften §§ 13-13d ErbStG vor - es gibt keine Klausur ohne eine Steuerbefreiung! Prüfen Sie zudem stets, auch in offensichtlichen Fällen, alle Tatbestandsmerkmale der Befreiungen sauber ab, um keine Punkte zu verlieren.
Hier das Video von Jennifer Frenken zum 1. Prüfungstag:
2. Prüfungstag: Ertragsteuern
Ablauf
Die Klausur am zweiten Prüfungstag lässt sich in die beiden Teilbereiche Einkommensteuer und Körperschaft- + Gewerbesteuer aufgliedern, wobei im Bereich der Einkommensteuer auch das Internationale Steuerrecht sowie das Umwandlungssteuerrecht abgeprüft werden können.
Expertentipp
Insbesondere der Themenkomplex der Gewerbesteuer wird von vielen Teilnehmern im Rahmen der Vorbereitung eher stiefmütterlich behandelt oder gar unterschätzt, obwohl die Klausurrelevanz in den letzten Jahren zusehens angestiegen ist (in der Examensklausur 2019 bildete die Gewerbesteuer sogar einen der zentralen Schwerpunkte). Bereiten Sie sich also auch hier gewissenhaft und sorgfältig vor!
Ein großer Vorteil der Ertragsteuerklausuren ist die Tatsache, dass zumeist eher eine größere Anzahl kleinerer Einzelsachverhalte anstelle von wenigen längeren Aufgaben abgeprüft wird. Klassischerweise besteht die Klausur aus fünf bis sechs Sachverhalten, die thematisch auch grundlegend anders sind. Sollten Sie beispielsweise eine von fünf Aufgaben nicht einmal im Ansatz lösen können, dürfen Sie nicht verzweifeln, sondern konzentrieren Sie sich auf die restlichen vier Sachverhalte! Auch mit vier von fünf Aufgaben können Sie genügend Punkte sammeln, um die Klausur erfolgreich zu bestehen, von daher nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern weiterkämpfen!
Punkteverteilung
Erfahrungsgemäß entfallen etwa 60 Punkte auf den Themenbereich der Einkommensteuer, während etwa 40 Punkte auf die Körperschaft- und Gewerbesteuer entfallen.
Nutzen Sie diese Erfahrungswerte für Ihre Zeitplanung in der Klausur und verwenden Sie nicht etwa fünf der insgesamt sechs Stunden lediglich für die Einkommensteuer. Wie auch im ersten Prüfungstag gilt es, zumindest die einfachsten Fußgängerpunkte in allen Sachverhalten mitgenommen zu haben.
Themen
Einkommensteuer
Hinweis
Aus der obigen Grafik können Sie erkennen, dass Sie sich mit dem Bereich der Gewinnermittlung für Gewinneinkunftsarten in jedem Fall ausführlichst beschäftigen sollten. Wenn dieses Thema abgeprüft wird, entfallen hierauf zum Teil sehr viele (im Extremfall sogar bis zu 35!) Punkte. Auch in den Fällen, in denen das Thema nur im geringen Ausmaß abgeprüft wird, entfallen im Schnitt etwa 10 Punkte auf die Gewinnermittlung.
Auch die Vorschriften §§ 16, 17 EStG sollten Sie sich in Ihrer Vorbereitung sorgsam erarbeiten, da beide mit etwa fünf bis zehn Punkten in einem Großteil der Klausuren vorkamen.
Expertentipp
In Ihrer Vorbereitung begegnet Ihnen eine Vielzahl an Sonderfällen, die teilweise nur mit extremen Detailwissen gelöst werden können. Diese Sonderfälle entscheiden allerdings nicht darüber, ob Sie die Klausuren bestehen oder nicht. Lassen Sie sich daher nicht aus der Ruhe bringen, wenn Sie bei Übungsklausuren oder auch im echten Examen auf einen solchen Fall treffen. Wichtig ist, dass Sie großen Themen der Sachverhalte, wie etwa eine Betriebsaufspaltung oder das Vorliegen von Sonderbetriebsvermögen, erkennen und sorgfältig abprüfen, da dies die meisten Punkte gibt.
Hinweis
§ 20 EStG wird sehr gerne von den Verfassern zum Gegenstand der Klausuren gemacht. Hier können Sie wunderbar Punkte sammeln, indem Sie sich in der Vorbereitung ein Schema für den Aufbau der Lösung erarbeiten.
Hinweis
Umwandlungsteuerrecht kommt nicht in jeder Ertragsteuerklausur vor, gibt jedoch sehr viele Punkte, wenn es in einer Aufgabe thematisiert wird. Allerdings gilt auch hier, dass Sie mit den Grundlagen meistens einen Großteil der Punkte holen können. Erarbeiten Sie sich daher Schemata für die einzelnen Umwandlungsfälle (z.B. Formwechsel oder Einbringung in eine Kapitalgesellschaft) und spulen Sie diese routinemäßig in der Klausur ab. Sie werden merken, dass Ihnen die Aufgabe mit einem Schema deutlich leichter fallen wird.
§ 24 UmwStG wurde in den letzten fünf Jahren am zweiten Prüfungstag nicht abgeprüft, die Vorschrift kommt jedoch gerne am dritten Prüfungstag in der Bilanzsteuerrechtsklausur. Vernachlässigen Sie die Vorschrift daher in keinem Falle in Ihrer Vorbereitung!
Hinweis
Das Internationale Steuerrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird erfahrungsgemäß mit etwa 10 Punkten durchschnittlich bewertet. Wie in fast jedem anderen Aufgabengebiet, können Sie auch hier mit solidem Grundlagenwissen eine Menge Punkte sammeln. Machen Sie sich daher frühzeitig mit den unterschiedlichen Themen vertraut!
Körperschaftsteuer
Hinweis
Die verdeckte Gewinnausschüttung ist der Klassiker in der Körperschaftsteuerklausur - die Voraussetzungen und Rechtsfolgen müssen Sie im Schlaf aufsagen können. Üben Sie daher mit möglichst vielen Aufgaben zuzu diesem Thema, um sattelfest zu sein und auch schwere Einzelfälle, die leider immer wieder im Examen drankommen, gut und zeiteffektiv lösen zu können.
Auch die anderen klassischen Themen, wie die verdeckte Einlage oder die Vorschrift des § 8b KStG, sollten in jedem Falle einen Ihrer Schwerpunkte im Bereich Körperschaftsteuer bilden, da sie in einer Vielzahl an Klausuren und Aufgaben, manchmal auch in Kombination mit einer verdeckten Gewinnausschüttung, abgeprüft werden.
Der Themenkomplex der körperschaftsteuerlichen Organschaft mag von der Häufigkeit her auf den ersten Blick eher zweitrangig erscheinen, unterschätzen Sie dies jedoch keinesfalls! Wenn eine Organschaft geprüft werden musste, wurde sie mit etwa 12 bis 16 Punkten bewertet. Allerdings gilt auch hier: Grundlagen, Grundlagen, Grundlagen! Es werden nicht die schwersten Einzelfälle, sondern das Systemverständnis abgeprüft.
Hinweis
Der absolute Klassiker im Bereich der Gewerbesteuer sind die unterschiedlichen Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften der §§ 8, 9 GewStG. Schauen Sie sich defintiv die wichtigsten Normen sorgfältig an, damit Sie hier gut aufgestellt sind!
Hier das Video von Jennifer Frenken zum 2. Prüfungstag:
3. Prüfungstag: Buchführung und Bilanzwesen
Ablauf
Die Bilanzsteuerrechtsklausur teilt sich üblicherweise in drei Teilbereiche auf, die jeweils eine unterschiedliche Unternehmensform zum Aufgabengegenstand haben. Die klassische Verteilung sieht wie folgt aus:
Einzelunternehmen
Personengesellschaft
GmbH
Expertentipp
Wie auch am zweiten Prüfungstag, werden im Regelfall viele kleinere Einzelsachverhalte abgeprüft. Oftmals können Sie aufgrund der Unterteilung in kleinere Teilsachverhalte sogar Punkte holen, wenn Sie das zugrundeliegende Oberthema nur unzureichend beherrschen. Versuchen Sie daher auch am dritten und letzten Prüfungstag jede Aufgabe zumindest im Ansatz bearbeitet zu haben, um keine Fußgängerpunkte zu verlieren!
Von der klassichen Gliederung der Klausur wird ab und zu abgewichen (beispielsweise mussten in 2020 zwei Einzelunternehmen und eine Personengesellschaft beurteilt werden), dies stellt jedoch eine Ausnahme dar.
Punkteverteilung
Hinweis
Wie Sie sehen können, wird jeder der drei Teilbereiche gleich bepunktet. Nutzen Sie dieses Wissen für Ihre Zeiteinteilung und verwenden Sie ungefähr zwei Stunden für jeden Teil.
Themen
Hinweis
Wie auch an den anderen beiden Klausurtagen, spielen Grundstücke im Bilanzsteuerrecht eine der zentralen Rollen! Erfahrungsgemäß entfällt oftmals ein Großteil der Punkte auf die damit zusammenhängenden Themen und Problemfelder.
Ebenfalls ein wichtiges Thema sind Beteiligungen im Betriebsvermögen. Durch Ihre Vorbereitung auf den zweiten Prüfungstag, sind Sie zu diesem Themenkomplex bestens vorbereitet, nutzen Sie Ihr Wissen also auch dritten Tag. Klassiker, wie eine Ausschüttung oder die Veräußerung der Beteiligung, können Sie wunderbar üben und in Ihrem Examen mehr oder weniger simpel abpsulen, um Punkte zu holen.
Im Bereich der Rücklagen ist § 6b EStG das wichtigste Thema und wird aufgrund seiner Komplexität auch gerne mit einem hohen Punktebetrag versehen (beispielsweise gab § 6b EStG 2019 10 Punkte!). Üben Sie daher in jedem Falle an die Vorschrift zu denken, wenn Sie entsprechende Anzeichen im Sachverhalt, wie die Veräußerung eines Grundstücks oder einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, bemerken.
Hinweis
Im Bereich der Rückstellungen sollten Sie das grundsätzliche Schema sowie die Eigenarten der gängigsten Typen (z.B. Drohverlustrückstellung, Rückstellungen für Schadensersatz etc.) sicher beherrschen. Ein gutes Hilfsmittel sind dabei die Einkommensteuerrichtlinien, in denen Ihnen viele Besonderheiten anschaulich erklärt werden.
Hinweis
Sollten Sie in Ihrer Examensklausur einen Fall aus dem Bereich Umwandlungssteuerrecht lösen müssen, so können Sie sich sicher sein, dass hierauf ein Großteil der Punkte entfällt (2020 gab es für die Gründung einer OHG 39 Punkte, 2021 für die Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften immerhin 22 Punkte). Nutzen Sie unseren Tipp, den wir Ihnen oben bereits zum zweiten Prüfungstag gaben, und arbeiten Sie mit Schemata. Sie werden überrascht sein, wie viele Punkte Sie holen werden, wenn Sie das entsprechende Schema erst einmal sicher beherrschen.