Das Bundesfinanzministerium gibt jedes Jahr die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (= Sachentnahmen) neu bekannt. Dies ist am 15.06.2021 druckfrisch veröffentlicht worden! Vorteil dieser pauschalen Sätze ist, dass der Unternehmer die Höhe der privaten Warenentnahmen nicht selbst mühsam ermitteln muss.
Bemessung des Eigenverbrauchs
Die Werte in der im BMF-Schreiben IV A 8 -S 1547/19/10001 :002 vom 15.06.2021 veröffentlichten Tabelle der Pauschalwerte von Sachentnahmen sind Jahreswerte (Nettobeträge ohne Umsatzsteuer). Die Umsatzsteuer wird jeweils dazu gerechnet.
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr die neuen Werte, die für private Sachentnahmen pauschal angesetzt werden können.
Hinweise in Bezug auf Kinder
Für Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres wird kein Verbrauch angesetzt.
Vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des vollen Werts anzusetzen. Ohne Einzelaufzeichnungen ist der Unternehmer ebenso an diese Werte gebunden wie das Finanzamt.
Buchhalterisches Vorgehen
Die Werte der Sachentnahmen sollten
- monatlich bzw. vierteljährlich gebucht werden, abhängig davon, ob die Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich abgegeben wird oder
- beim Jahresabschluss gebucht werden, wenn keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben werden.
Ohne Einzelaufzeichnungen hat der Unternehmer keine Wahl. Er muss diese Pauschbeträge ansetzen. Es gibt keine Zu- oder Abschläge wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten.
Sonderfall: Eigenverbrauch bei Gaststätte ohne Speisen oder sogenannte gemischten Betrieben
Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment. Bei gemischten Betrieben ist der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen. Ein selbstständiger Bäcker und Konditor (mit Café) setzt beispielsweise nur die Pauschbeträge für das Café und die Konditorei an, weil diese Pauschbeträge höher sind als die Pauschbeträge für die Bäckerei.