
Der BFH konkretisiert mit Urteil vom 25.09.2025, IV R 31/23 die Voraussetzungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei der Mitvermietung fest mit dem Grundstück verbundener Betriebsvorrichtungen und schärft zugleich die Anforderungen an die Verlustverrechnung und die Anwendung des Freibetrags nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG.