Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen festgelegt, dass kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten unter bestimmten Bedingungen eine Teilwertzuschreibung erhalten können, wenn der Rückzahlungsbetrag aufgrund anhaltender Wertveränderungen den ursprünglichen Betrag übersteigen könnte. Dies hängt von der Laufzeit der Verbindlichkeit und wirtschaftlichen Veränderungen in den betroffenen Währungsräumen ab. Die Finanzbehörden dürfen keine übermäßigen Anforderungen an die Begründung für eine solche Zuschreibung stellen.
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