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    Vererbung von selbst genutztem Wohneigentum

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    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass persönliche Umstände wie Gesundheitsprobleme die Pflicht zur Selbstnutzung geerbter Immobilien beeinflussen können. In zwei Fällen wurde die steuerliche Freistellung trotz vorzeitigen Auszugs der Erben geprüft. Während untere Instanzen eine strikte Auslegung verfolgten, zeigte sich der Bundesfinanzhof flexibler. Er betonte die Bedeutung objektiver Gründe für die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung. Die Fälle wurden zur weiteren Klärung zurückverwiesen, was für Erben bedeutet, dass sie die Beweislast für solche Ausnahmen tragen.

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