Mitunter währt die Freude über ein beträchtliches Vermögen im Falle einer Erbschaft recht kurz. Dies gilt vor allem dann, wenn die Erbschaftsteuer das Erbe stärker mindert als zunächst von den Beteiligten gedacht. Möglich ist dies zum Beispiel, wenn Freibeträge bereits unerwartet verbraucht wurden und daher nicht so genutzt werden können, wie ursprünglich angenommen. Genau dieser Fall lag bei Geschwistern vor, über den der Bundesfinanzhof zuletzt entschieden hat.
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