
Mit Urteil vom 22.10.2025, II R 32/22 hat der BFH eine praxisrelevante Frage zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage entschieden. Im Zentrum steht die Behandlung eines vom Erwerber übernommenen persönlichen Wohnungsrechts und dessen Einordnung als Gegenleistung. Die Entscheidung schafft Klarheit hinsichtlich der Abgrenzung zu dauernden Lasten i. S. d. § 9 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 GrEStG und bestätigt zugleich die weit gefasste Definition der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht.