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    Bilanzierung: Nutzungsdauer von Computerhard- und Software

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    Die Neuregelung des Bundesministeriums der Finanzen zur Abschreibung von Computerhardware und Software ermöglicht es nun, diese Wirtschaftsgüter bereits nach einem Jahr vollständig abzuschreiben. Zuvor wurden drei Jahre zur Abschreibung solcher Wirtschaftsgüter vorgesehen. Diese Regelung, gültig für Käufe ab dem 1. Januar 2021, trägt der schnellen technologischen Entwicklung und dem damit verbundenen raschen Wertverlust von Computerhardware und –Software Rechnung. Sie gilt sowohl für Betriebsmittel als auch für private Anschaffungen, die zur Einkommenserzielung dienen.

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