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Umsatzsteuer - Steuerpflichtiger Umsatz

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Umsatzsteuer

Steuerpflichtiger Umsatz

Eine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG findet grds. nur dann statt, wenn sich für eine steuerpflichtige Leistung das Entgelt nach Entstehung der Umsatzsteuer bzw. nach Inanspruchnahme des Vorsteueranspruchs geändert hat.

Eine Ausnahme bilden hier für Kontrollzwecke bestimmte innergemeinschaftlichen Leistungen (z.B. steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, nicht steuerbare innergemeinschaftliche Dienstleistungen). Es erfolgt eine sinngemäße Anwendung des § 17 UStG gem § 18b S. 4 UStG für die Voranmeldung. In der zusammenfassenden Meldung ist ebenfalls die Änderung der BMG des steuerfreien Umsatzes anzugeben § 18a Abs. 7 S. 2 UStG.