Die Prüfung einer Ausgangsleistung beginnt im Grundfall mit den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Vorliegen muss demnach zunächst ein steuerbarer Ausgangsumsatz. Ein Unternehmer muss eine Lieferung oder sonstige Leistung im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens erbringen. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG umfasst damit fünf Prüfungspunkte:
Methode
- Unternehmereigenschaft § 2 UStG;
- Im Rahmen seines Unternehmens;
- Lieferung oder sonstige Leistung § 3 UStG;
- Entgeltlichkeit;
- Im Inland = Ort der Leistung
Vorsicht
Die Prüfung von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG entspricht damit Prüfungsziffer 1. des dargestellten Prüfungsschemas. Die Prüfung von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist damit mit der (inzidenten) Prüfung von anderen Paragraphen (bspw. § 2 UStG) verzahnt. Die entsprechenden damit zusammenhängenden Probleme sind sauber auf den jeweiligen Prüfungsebenen zu prüfen.