Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen der Wirtschaftstheorie
- Wettbewerb
- Vollkommener Markt
- Funktionen des Wettbewerbs
- Ziele der Wettbewerbspolitik
- EXKURS: Kartell
- Instrumente der Wettbewerbspolitik im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Preispolitik
- Auswirkungen von Angebot und Nachfrage auf den Preis
- Beschreibung der Darstellung - was bedeutet der Schnittpunkt der Kurven?
- Auswirkungen der Steuern auf das Preisbildungsmodell
- Substitutions- und Komplementärgüter
- Auswirkungen des Produktionszyklus auf das Verhältnis von Marktpreis und Marktgleichgewicht
- Beschreibung des Spinnwebtheorem mit gebräuchlichen Graphen
- Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
- Ziel der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
- Darstellungsarten des BIP
- Entstehungs-, Verwendungs- und Verteilungsrechnung
- Interessenten an der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
Grundlagen der Wirtschaftstheorie
Die Volkswirtschaftslehre gliedert sich in die drei Teildisziplinen
- Wirtschaftspolitik,
- Wirtschaftstheorie und
- Finanzwissenschaft,
wobei sich die Wirtschaftstheorie noch weitergehend in die Bereiche
- Mikroökonomie und
- Makroökonomie aufteilen lässt.
Aufgrund der Tatsache, dass in der Tages- und Wirtschaftspresse überwiegend Inhalte aus den Bereichen der Wirtschaftspolitik und der Makroökonomik behandelt werden, legen die nachfolgenden Ausführungen einen verstärkten Wert auf diese Themenbereiche.
Nichtsdestotrotz werden auch die Grundzüge der weiteren Teildisziplinen dargestellt.
EXKURS: Mikroökonomie
Die Mikroökonomie befasst sich mit den Entscheidungen und Aktivitäten einzelner Akteure wie privaten Haushalten und Unternehmen und deren Beziehungen. Hier sieht man sich die Volkswirtschaft von unten, sozusagen aus der Froschperspektive an und interessiert sich dafür, wie sich der einzelne idealtypische Konsument, Steuerzahler oder Unternehmer verhält, um daraus allgemeine und vergleichbare Rückschlüsse zu gewinnen.
EXKURS: Makroökonomie
Während sich die Mikroökonomie mit Unternehmen, Konsumenten und Märkten beschäftigt, wirft die Makroökonomie einen Blick auf das große Ganze, also auf die Summe aller Konsumenten und Unternehmen und auf ihr Zusammenspiel. Während die Mikroökonomie die Welt - sozusagen aus der Froschperspektive - betrachtet, nimmt die Makroökonomie die Vogelperspektive ein.
Wettbewerb
Vollkommener Markt
Als vollkommener Markt wird die modelltheoretische Vorstellung eines Wirtschaftssystems beschrieben, in dem perfekter Wettbewerb aufgrund von vollkommener Konkurrenz herrscht. Vollkommene Konkurrenz ist jener Zustand des Marktes, bei dem angenommen wird, dass die Einzelinteressen der Wirtschaftsakteure mit dem Gemeinwohl übereinstimmen.
In diesem Idealfall besteht aus Sicht der Volkswirtschaftstheorie keine Notwendigkeit für den Staat in den Wirtschaftsprozess einzugreifen, weil Einzel- und Gesamtinteressen schon übereinstimmen. Dabei wird angenommen, dass Technik, Bevölkerung, Produktionsfaktoren und Nachfrage gegeben sind. Unter dieser Bedingung weist der vollkommene Wettbewerb folgende Merkmale auf:
- Die Preisbildung ist frei, der Staat hält sich vollkommen heraus.
- Die Anzahl der Anbieter und Nachfrager ist so groß, dass kein Akteur für sich den Preis beeinflussen kann.
- Preise bilden Kosten und Nutzen des Gutes vollständig ab.
- Der Markt ist vollkommen transparent, die Marktteilnehmer können die Folgen ihrer Handlungen vollständig voraussehen.
- Die Reaktionsgeschwindigkeit der Marktteilnehmer auf Änderungen der Marktdaten ist unendlich groß. Güter und Produktionsfaktoren sind beliebig teilbar und beweglich.
- Anbieter und Nachfrager haben jederzeit die Möglichkeit, einen Markt zu betreten oder zu verlassen, es existieren keine – natürlichen oder rechtlichen – Marktzutrittsbeschränkungen.
- Die gehandelten Güter sind homogen, d. h. sie sind sachlich gleichartig genug, so dass sie sich gegenseitig jederzeit ersetzen können und vollkommene Substituierbarkeit vorliegt.
- Die Marktteilnehmer verhalten sich rational, d. h. sie maximieren als Anbieter ihre Gewinne und als Nachfrager ihren Nutzen.
Die Bedingungen vollständiger Konkurrenz und größtmöglicher Wohlfahrt für alle Marktteilnehmer sind idealtypisch. In der Realität sind sie nie vollständig anzutreffen. Es ist eher so, dass aufwändige Fertigungstechnologien, Marktmacht oder Netzwerkstrukturen die gemeinwohlfördernden Effekte des Marktes beschränken. Hinzu kommt, dass von vollständiger Markttransparenz und vollkommener Voraussicht in den seltensten Fällen die Rede sein kann.
Unvollständige Informationen und entsprechend Intransparenz liegen vielen Markttransaktionen zugrunde. Das Marktergebnis kann daher in vielen Fällen nicht optimal sein. Ein wichtiger Grund dafür sind Informationsasymmetrien, die im Verhältnis von Anbietern und Nachfragern oft entstehen, weil ein Anbieter keinen Anreiz hat, alle ihm verfügbaren Informationen über die Qualität eines Gutes und seiner Produktionsverfahren offen zu legen. Wenn er die Mängel seines Gutes und seiner Herstellungsverfahren verschweigt, kann der Anbieter einen höheren Preis verlangen als bei vollständiger Informationsgleichheit zwischen Verkäufer und Käufer. Das kann die Risiken eines Wertpapieres ebenso betreffen wie den Feinstaubausstoß eines Dieselmotors. Offenlegungspflichten und Haftungsregeln sind beispielhafte rechtliche Instrumente, mit denen der Staat versuchen kann, eine größere Informationssymmetrie zwischen Anbieter und Nachfrager herzustellen.
In manchen Situationen können die Informationsasymmetrien so groß werden, dass das Vertrauen zwischen Anbietern und Nachfragern in die Vertragserfüllung so stark leidet, dass der komplette Markt zusammenbricht. Ein historisches Beispiel ist der Tulpenmarkt in den Niederlanden des siebzehnten Jahrhunderts, der nach einer spekulativen Blase, in der – in manchen Fällen – ein ganzes Haus für eine Tulpenzwiebel getauscht wurde, vollkommen zu erliegen kam.
Vollkommene Voraussicht ist auf Finanzmärkten – auf denen mit finanziellen Vermögenswerten gehandelt wird, die in der Zukunft ein Einkommen abwerfen sollen – praktisch unmöglich.
Funktionen des Wettbewerbs
Anreiz- und Anpassungsfunktion: Jedes Unternehmen muss sich an die Nachfrage anpassen. Daher führt Wettbewerb zu:
- günstigeren Preisen,
- besserer Qualität und
- mehr Service.
Subventionen können die Funktionen des Wettbewerbs negativ beeinträchtigen.
Innovationsfunktion: Wettbewerb sorgt für einen beschleunigten technischen Fortschritt.
Allokations- und Lenkungsfunktion: Die Produktionsfaktoren wie Arbeit, Kapital und Boden werden in Branchen mit den höchsten Renditen gelenkt.
Auslese- und Selektionsfunktion: Leistungsfähige Unternehmen werden durch Gewinn belohnt und die nicht-leistungsfähigen werden vom Markt verdrängt.
Kontrollfunktion: Wettbewerb führt zu Kontrolle wirtschaftlicher und politischer Macht.
Ziele der Wettbewerbspolitik
Das Ziel der staatlichen Wettbewerbspolitik ist die Erhaltung des Wettbewerbs, die Verhinderung von Marktmacht und die Unterbindung von Wettbewerbsbeschränkungen beispielsweise in Form von Kartellen und Fusionen.
Zu den Institutionen der Wettbewerbspolitik zählen das Bundeskartellamt sowie die Europäische Kommission mit dem Wettbewerbskommissariat. Zudem hat der Bundesminister für Wirtschaft ein Vetorecht gegen bestimmte Entscheidungen des Bundeskartellamts. Zu den wettbewerbspolitisch wichtigen Gesetzen zählen:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV Art. 101 – 109)
Hinweis
Im AEUV Art. 101 – 109 handelt es sich um das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union, das weitgehend den Regelungen des GWB entspricht.
EXKURS: Kartell
Kartelle sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen, die trotz der Beschlüsse oder Verträge rechtlich selbstständig bleiben. Kartelle dienen dazu, die Erzeugung oder den Vertrieb von Dienstleistungen und Waren zu beeinflussen mit dem Ziel, den Wettbewerb zugunsten der am Kartell beteiligten Unternehmen zu beschränken. Aufgrund solcher Absprachen kommt es zu einer Beschränkung des Wettbewerbs, sodass ein gesamtwirtschaftlicher Schaden entstehen kann. Deshalb ist die Kartellbildung in Deutschland verboten und unterliegt den Vorgaben des Kartellrechts. Das Bundeskartellamt achtet darauf, dass die Bestimmungen eingehalten werden.
Besteht die Gefahr, dass Unternehmenszusammenschlüsse auf eine monopolitische Beherrschung des Marktes ausgerichtet sind, wird das Bundeskartellamt einschreiten und den Zusammenschluss untersagen.
Kartelle spielen eine wichtige Rolle bei:
- Beeinflussen der Marktposition
- Stärkung der Marktposition
- Unternehmensführung
- Wirtschaftlichen Ausrichtung eines Unternehmens
- Ausweiten der Wettbewerbsfähigkeit
- Bildung einer Monopolstellung
- Marktbeherrschung
Merkmale eines Kartells:
- Die Kartellbildung basiert auf einer Vereinbarung von rechtlich selbstständigen Unternehmen.
- Kartellverträge werden zwischen mindestens zwei Unternehmen geschlossen, die auf demselben Markt aktiv sind.
- Zweck der Vereinbarung ist, den Wettbewerb bezüglich der Handlungs- und Entschließungsfreiheit anderer Marktteilnehmer zu beschränken, um eine marktbeherrschende Position einzunehmen.
- Es gibt drei Unterscheidungskriterien von Kartellen, nach dem Grad der Wettbewerbsbeschränkung, nach dem von den Absprachen erfassten Aktionsparameter und nach dem Zweck der Kartellbildung.
- Art und Zweck der Kartellbildung unterliegen einer Einzelfallprüfung und der Kontrolle durch das Bundeskartellamt.
- Grundsätzlich besteht im Falle einer Kartellbildung die Gefahr, dass sich Unternehmen durch die Bildung eines Kartells dem kostenintensiven Wettbewerb entziehen.
- Diese Gefahr ist umso größer, je ähnlicher sich die Unternehmen auf einem bestimmten Markt sind. Sie können eher der Versuchung erliegen, den Markt aufzuteilen und sich gegenüber Neuanbietern abzuschotten.
- In Deutschland sind Kartelle grundsätzlich verboten. Sie sind unwirksam, wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) erfüllen. Danach ist ein Vertrag über eine Kartellbildung unwirksam, wenn er dazu geeignet ist, den Wettbewerb zu beschränken.
Verbotstatbestand nach § 1 GWB
Dass Kartelle grundsätzlich verboten sind, ist in § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gesetzlich normiert. Zentrales Merkmal ist die Beschränkung des Wettbewerbs. Gemeint ist jede Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Freiheit, sich als Anbieter oder Nachfrager von Dienstleistungen und Produkten unabhängig und selbstständig wettbewerblich zu betätigen.
Beispiele für Wettbewerbsbeschränkungen sind:
- Absprachen über die Preisgestaltung
- Begrenzung von Produktions-, Verkaufs- und Forschungskapazitäten
- Aufteilung von Märkten nach kundenbezogenen oder räumlichen Kriterien
- Regelungen über Öffnungszeiten
- Absprachen über Verkaufs- und Bezugsbedingungen
- Marktinformationssysteme, die die Geheimhaltung des Wettbewerbs beeinträchtigen
- Mengenmäßige oder ausschließliche Liefer- und Bezugsverpflichtungen
Dem Verbot des § 1 GWB unterliegen sowohl horizontale als auch vertikale Beschränkungen. Horizontale Beschränkungen gibt es zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen. Seit der Angleichung an das europäische Recht gibt es auch vertikale Beschränkungen. Sie gelten für Unternehmen, die auf verschiedenen Wirtschaftsstufen tätig sind. Dabei muss es sich nicht um bereits aktive Wettbewerber handeln. Es reicht aus, dass ein Unternehmen die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen hat, sodass ein Markteintritt kaufmännisch sinnvoll und möglich wäre, was als „potenzieller Wettbewerb“ bezeichnet wird.
Beschlüsse und Vereinbarungen, die gegen das kartellrechtliche Verbot verstoßen, sind von Anbeginn unwirksam. Das Bundeskartellamt kann den beteiligten Unternehmen auftragen, das gegen das Kartellrecht verstoßende Verhalten einzustellen. Beim Verstoß gegen das Kartellrecht handelt es sich außerdem um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Höhe des Bußgeldes kann 10 % des Unternehmensumsatzes umfassen und bis zu 1.000.000 € betragen.
Erlaubte Kartelle
Es gibt Ausnahmen vom Grundsatz, sodass nicht jede Kartellbildung illegal ist. Abhängig vom Zweck eines Kartells lassen sich unterschiedliche Kartellarten unterscheiden.
- Krisenkartell:
Im Falle einer Krise oder bei Umsatzeinbrüchen können sich Unternehmen einer Branche zur Bewältigung der Krise zu einem Krisenkartell zusammenschließen. Das zeitlich begrenzte Krisenkartell macht es möglich, schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für die einzelnen Unternehmen abzuwenden.
- Mittelstandskartell:
Das Bundeskartellamt erlaubt es kleinen und mittleren Unternehmen häufiger, sich zu einem Mittelstandskartell zusammenzuschließen. Auf diese Weise können sie gegenüber großen Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben beziehungsweise die Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
- Rationalisierungskartell:
Ein Rationalisierungskartell erfüllt den Zweck, den Wettbewerb unter den Unternehmen zu verringern. Das geschieht zum Beispiel durch die Aufteilung der verschiedenen Produktionsschritte auf alle im Kartell zusammengeschlossenen Unternehmen. Vom Kartellverbot ausgenommen ist ein Rationalisierungskartell insbesondere dann, wenn kleinere Unternehmen beteiligt sind und sich deren Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit durch den Zusammenschluss erhöht.
- Festlegung einheitlicher Normen und Typen:
Ein Kartell ist legal, wenn durch die Kartellbildung einheitliche Normen und Typen festgelegt werden und diese Vorgehensweise offen und transparent nach außen kommuniziert wird. Ein Normen-, Typen- und Konditionenkartell hat Beschlüsse und Vereinbarungen zum Inhalt, deren Gegenstand Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen sind.
- Spezialisierungskartell:
Erlaubt ist auch ein Spezialisierungskartell. Inhalt seiner Vereinbarungen und Beschlüsse sind wirtschaftliche Vorgänge, die auf eine Spezialisierung ausgerichtet sind.
- Strukturkrisenkartell:
Ein Strukturkrisenkartell hat das Ziel, die Kapazitäten an Absatzrückgänge anzupassen, die auf einer andauernden Veränderung der Nachfrage
Verbotene Kartelle
Verboten sind grundsätzlich alle Kartelle, deren Zweck auf die Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils abzielt. Diese Absprachen fördern die Monopolbildung und gefährden die freie Marktwirtschaft mit für Verbraucher nachteiligen Folgen.
Beispiele für verbotene Kartelle
- Preiskartell:
In einem Preiskartell stimmen Unternehmen ihre Preise untereinander ab. Ziel ist einmal, einen Preiskampf zu verhindern und Waren oder Dienstleistungen mit einem höheren Gewinn zu verkaufen. Durch ein Preiskartell wäre es außerdem möglich, Konkurrenten außerhalb des Kartells durch einheitlich niedrige Preise zu benachteiligen.
- Gebietskartell:
Verboten ist außerdem das Gebietskartell. Es teilt sich den Markt nach Regionen auf, sodass jedes am Gebietskartell beteiligte Unternehmen in seinem jeweiligen Gebiet konkurrenzlos tätig sein kann.
- Submissionskartell:
Bei einem Submissionskartell legen die am Kartell beteiligten Unternehmen bei Ausschreibungen fest, wer die Ausschreibung gewinnen soll. Durch ein Submissionskartell wird der Wettbewerb nicht nur verfälscht, sondern auch ausgehebelt.
- Produktionskartell:
Die am Produktionskartell beteiligten Unternehmen vereinbaren bestimmte Produktionszahlen. Auf diese Weise vermeiden sie nicht nur Überproduktionen, sondern verknappen die gefertigten Güter und Waren künstlich, was zu konstanten oder steigenden Preisen und Gewinnen für die im Produktionskartell zusammengeschlossenen Unternehmen führt.
Instrumente der Wettbewerbspolitik im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Kartellverbot: Grundsätzlich sind alle Kartelle verboten, die sich einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, durch ihre Absprachen die freie Marktwirtschaft gefährden oder die ein Monopol bilden, woraus sich Nachteile für die Verbraucher ergeben.
Zusammenschlusskontrolle beziehungsweise Fusionskontrolle: Das Bundeskartellamt kann eine Fusion untersagen, sofern eine marktbeherrschende Stellung vorliegt oder vermutet wird.
Missbrauchsaufsicht: Das Bundeskartellamt überprüft ständig, ob marktmächtige Unternehmen ihre Macht missbrauchen.
Preispolitik
Auswirkungen von Angebot und Nachfrage auf den Preis
Das Prinzip, das Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, ist Ihnen sicherlich geläufig. Sei es, weil Sie für die limitierten Konzertkarten Ihres Lieblingsstars, der ein einziges Konzert in Deutschland gibt, einen hohen Preis zahlen müssen, oder weil Sie nach der Osterzeit die in den Regalen verbliebenen Schokoladenhasen zum halben Preis erwerben können.
In der Regel steigt bei Gütern die Menge, die im Markt angeboten wird, mit einem ansteigenden Preis. Es wird für die Unternehmen attraktiver, das Gut zu produzieren und zu verkaufen, da sie einen höheren Umsatz erzielen können. Einerseits bauen bereits im Markt tätige Unternehmen ihre Kapazitäten aus, andererseits treten aufgrund der höheren Preise neue Wettbewerber in den Markt ein.
Die Nachfrage nach einem Produkt verhält sich umgekehrt zu diesem Prinzip. Je günstiger ein Gut wird, desto mehr Kunden interessieren sich für einen Erwerb. Bei sinkendem Preis verbessert sich das Preis-Leistungs-Verhältnis und das Gut wird auch für einen Kundenkreis mit einem niedrigeren verfügbaren Einkommen attraktiver.
Merke
Häufig wird das Konzept von Angebot und Nachfrage in einem Graphen dargestellt.
Beschreibung der Darstellung - was bedeutet der Schnittpunkt der Kurven?
Werden die Angebots- und Nachfragekurve gemeinsam als Graphen in einem Koordinatensystem, dem sog. Preis-Mengen-Diagramm, abgebildet, zeigt sich für die Angebotskurve eine steigende und für die Nachfragekurve eine fallende Linie. Es ergibt sich an einer Stelle ein Schnittpunkt. An diesem Punkt ist der Gleichgewichtspreis ebenso abzulesen wie die Gleichgewichtsmenge.
Zum Gleichgewichtspreis können die Anbieter, die zu diesem Preis bereit sind, ihr Produkt abzugeben, alle Waren veräußern. Alle Nachfrager, die den Gleichgewichtspreis zu zahlen bereit sind, können das entsprechende Produkt erwerben. Insofern besteht weder ein Angebotsüberschuss noch ein Nachfrageüberhang. Gesamtwirtschaftlich entsteht der größtmögliche Umsatz.
Dabei lässt sich das Konzept der Angebots- und Nachfragekurve von Märkten für Güter auch auf andere Märkte übertragen. So gilt der Grundsatz der Kurvenentwicklung und des Gleichgewichts beispielweise auch für den Geld- oder Arbeitsmarkt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass diese Märkte einem höheren Regulierungsgrad unterliegen.
Damit die Annahmen zum Gleichgewichtspreis gelten, muss der betrachtete Markt „vollkommen“ sein. In einem vollkommenen Markt liegen modelltheoretische Voraussetzungen vor, die in der Realität nicht oder zumindest nicht vollumfänglich gegeben sind. So gibt es bspw. eine unendliche Menge von Anbietern und Nachfragern, es wird ein homogenes Produkt ohne Unterschiede in Qualität und Verpackung angeboten (z. B. Benzin oder Strom), persönliche Präfenzen der Marktteilnehmer spielen keine Rolle und der Markt ist vollkommen transparent.
Auswirkungen der Steuern auf das Preisbildungsmodell
Wie kann nun dieses Modell herangezogen werden, um den Bezug zur Steuerberaterprüfung herzustellen? Dazu überlegen wir einmal, welche Auswirkungen Steuern auf die Preisbildung haben. Als Beispiel dafür kann die Tabaksteuer auf Zigaretten dienen. So sind derzeit beim Kauf einer Packung mit 20 Zigaretten zu einem Preis von 6 € Tabaksteuern i. H. v. rd. 3,27 € enthalten (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1a TabStG).
Durch die Steuer ergibt sich eine Verschiebung der Angebotskurve, die für ein Gut ohne zusätzliche Steuern vorliegen würde. Die Angebotskurve verschiebt sich um den zusätzliche Steuerbelastung nach oben. In der Folge ergibt sich nun ein neuer Schnittpunkt der Angebots- und Nachfragekurve mit einer niedrigeren Menge und einem höheren Preis.
Die Verschiebung tritt auch ein, wenn die Steuern nicht von den Anbietern, sondern von den Kunden zu zahlen sind. In diesem Fall verschiebt sich die Angebotskurve.
Die Auswirkung der Verschiebung der beiden Kurven hängt maßgeblich davon ab, wie empfindlich Nachfrager und Anbieter auf die Preisänderungen reagieren und ob es Alternativen zum angebotenen Produkt gibt. So hat beispielsweise die Tabaksteuer (neben anderen Gründen) eine höhere Auswirkung auf die Nachfrage als Steuern auf Benzin, da im zweiten Fall die Kunden deutlich abhängiger von dem Produkt sind.
Die dargestellte Verschiebung der Angebots- und Nachfragekurve durch die Einführung von Steuern kann der Staat sich zunutze machen, wenn er den Markt auch an den sozialen Kosten eines Gutes beteiligen möchte.
Dazu schlug der britische Ökonom Arthur Cecil Pigou bereits 1912 eine Steuer vor, die den Verursacher in Höhe der Differenz zwischen den privaten und sozialen Kosten belastet. Die sogenannte Pigou-Steuer wird auf ein umweltbelastendes Produkt (bspw. Mineralöl) in Form einer Mengensteuer erhoben und verschiebt damit die ursprüngliche Angebotsfunktion parallel nach oben.
Da sich der Produktpreis aufgrund der Steuer erhöht, reduziert sich gemäß der Angebots- und Nachfragefunktion die nachgefragte Menge. Dadurch sinkt zielkonform die Umweltbelastung durch das Produkt. Der optimale Steuersatz entspricht dem monetär bewerteten ökologischen Schaden bei optimaler Umweltnutzung. Um diesen Steuersatz zu bestimmen, müsste man die optimale Umweltnutzung im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Produktionsfunktion ermitteln und die ökologischen Schäden nicht nur messen, sondern auch monetär bewerten können. Auch die messtechnisch exakte Ermittlung ist nicht möglich, da der Schaden, der z. B. durch Emissionen von Abgasen entsteht, in der Regel nur lückenhaft bekannt und zudem von der Art und Intensität von mehreren Faktoren abhängig ist. Unter anderem wegen dieser Problematik kann die Pigou-Steuer in der Praxis als Reinform nicht immer umgesetzt werden.
Die Veränderung der Nachfrage nach einem Gut hängt also von verschiedenen Faktoren ab.
Wir haben also gesehen, dass die Veränderung in der Nachfrage nach einem Gut von verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu zählen: der Preis des Gutes, aber auch das Einkommen und die Präferenzen der Kunden.
Das konkrete Maß dafür, wie stark die Nachfrage nach einem Gut auf Preisänderungen reagiert, wird als Elastizität bezeichnet. Allgemein beschreibt diese Größe das Verhältnis der relativen Nachfragemengenänderung zu der relativen Preisänderung. Dabei kann die Veränderung in Bezug auf die Nachfrage nach einem Gut von Änderungen des Preises des betreffenden Gutes, des Preises anderer Güter und des Einkommens sein.
Die Maßeinheit der Preiselastizität drückt aus, wie stark sich die Nachfrage eines Gutes in Abhängigkeit von seinem Preis ändert. Dies ist der Fall, wenn die Nachfrage eines Gutes bei einem steigenden Preis sinkt. Diese Elastizität kann direkt gegeben sein. Wird beispielsweise der Preis einer bestimmten Biersorte erhöht, sinkt die Nachfrage nach dem Produkt, weil einige Kunden auf ein Alternativprodukt ausweichen.
Wirkt sich aber die Veränderung des Preises anderer Güter auf die Nachfrage eines Produkts aus, spricht man von einer Kreuzpreiselastizität. Dabei können die Auswirkungen eines steigenden Preises sowohl positiv als auch negativ für die Nachfrage des Produkts sein. Dies hängt davon ab, in welchem Bezug die Güter zueinanderstehen.
Die Einkommenselastizität der Nachfrage gibt an, wie stark sich die Nachfrage nach einem Gut relativ ändert, wenn sich das Einkommen eines Haushaltes ändert. Die Auswirkungen in diesem Fall sind davon abhängig, um was für Güter es sich handelt. So nimmt z. B. bei steigendem Einkommen die Nachfrage nach billigem Fleisch ab, weil sich die Haushalte in diesem Fall bewusst für teureres (qualitativ hochwertigeres) Fleisch entscheiden. Man spricht in diesem Zusammenhang von inferioren Gütern. Wirkt sich die relative Steigerung des
Haushaltseinkommens positiv auf die relative Nachfrage eines Gutes aus, bezeichnet man dieses Gut als normales Gut. Ein Beispiel dafür ist das Fleisch vom Metzger, dessen Nachfrage sich (korrespondierend mit dem vorherigen Beispiel) bei steigendem Einkommen erhöht.
Substitutions- und Komplementärgüter
Als Substitutionsgüter sind Butter und Margarine anzusehen. Steigt der Preis für Butter, weichen die Kunden auf Margarine aus und die entsprechende Nachfrage steigt.
Blu-Ray-Player und Blu-Ray-Discs sind hingegen Komplementärgüter, da sie sich gegenseitig ergänzen. Sinkt also der Preis für Player und steigt mithin die Nachfrage, wirkt sich dies auch positiv auf die Nachfrage nach Discs aus.
Auswirkungen des Produktionszyklus auf das Verhältnis von Marktpreis und Marktgleichgewicht
Ein Grund dafür, dass der Marktpreis vom theoretischen Marktgleichgewicht abweicht, ist unter anderem die zeitliche Bindung von Entscheidungen. Ist beispielsweise ein Produktionszyklus sehr lang, so treffen die Produzenten ihre Entscheidung, eine bestimmte Menge Waren zu produzieren, unter Kenntnis eines aktuellen Güterpreises. Eine hohe Marktnachfrage und damit verbundene steigende Absatzpreise sorgen dafür, dass verstärkt Investitionen vorgenommen und neue Kapazitäten aufgebaut werden. Dadurch entstehen im Zeitablauf Überkapazitäten, die das Marktangebot verändern und wiederum sinkende Preise nach sich ziehen.
Das sogenannte Spinnwebtheorem (engl.: cobweb theorem) stellt einen Erklärungsansatz für den um das Marktgleichgewicht schwankenden Marktpreis auf den Gütermärkten dar.
Ein typisches Beispiel für diesen Prozess ist der sogenannte Schweinezyklus. Der Ursprung dieser Bezeichnung liegt in der Tatsache, dass der vorstehend beschrieben Prozess der
Marktentwicklung in der Vergangenheit auf dem Markt für Schweinefleisch beobachtet wurde.
Ein möglicherweise Ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld näherliegendes Beispiel für diesen Prozess ist die Entwicklung im Arbeitsmarkt. Die Entscheidung für eine bestimmte Ausbildung ist oft von der aktuellen Bedarfslage auf dem Arbeitsmarkt bestimmt und führt einige Jahre später häufig zu einem Überangebot an Arbeitskräften.
Beschreibung des Spinnwebtheorem mit gebräuchlichen Graphen
Um das Konzept als Schweinezyklus zu verinnerlichen, orientieren wir uns am Markt für Schweinefleisch. Beginnen wir diese Betrachtung bei dem mit „Anfang“ gekennzeichneten Punkt auf der aggregierten Nachfragekurve: Die Ferkelzüchter erweitern aufgrund ihrer Erwartungen ihre Produktion. Dies führt dazu, dass nach dem Aufwuchs der Schweine ein hohes Angebot an Schweinefleisch im Markt angeboten wird. Aufgrund der hohen produzierten Menge müssen die Anbieter ihre Preise senken, um möglichst viel ihres Fleisches abzusetzen. Bei diesem geringen Preis lohnt sich die Ferkelzucht nur noch für wenige Anbieter; in der Folge sinkt die Anzahl der gezüchteten Ferkel. Diesem Angebot entsprechend treibt die Nachfrage den Preis wieder nach oben, was wiederum die Züchter zur Erhöhung ihrer Kapazität veranlasst. Der Schweinezyklus beginnt von Neuem.
Obwohl diese Handlungsabfolge zwischen Nachfragern und Anbietern dem Prinzip nach immer gleich ist, kann dies unterschiedliche Ergebnisse zur Folge haben: Entweder pendelt sich das Marktgleichgewicht am Schnittpunkt zwischen Nachfrage- und Angebotskurve ein, oder es kommt überhaupt kein Gleichgewicht zustande.
Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Sie können sich die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung als die Buchführung eines Landes vorstellen. Wie bei einem Unternehmen werden hier die Einkommens- und Güterströme zwischen Staat, Unternehmen, privaten Haushalten und dem Ausland erfasst.
Ziel der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
Ziel der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist die zahlenmäßige Beschreibung der Volkswirtschaft. Dabei stellt sie die Entstehung, Verteilung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bzw. Sozialproduktes, getrennt nach verschiedenen Sektoren der Wirtschaft, dar.
Darstellungsarten des BIP
Das BIP lässt sich also als Summe der Wertschöpfung aller Unternehmen der Volkswirtschaft (Entstehungsrechnung), als Summe der gesamten Nachfrage in der Volkswirtschaft (Verwendungsrechnung) und als Summe der entstandenen Einkommen in einer Volkswirtschaft (Verteilungsrechnung) darstellen.
Entstehungs-, Verwendungs- und Verteilungsrechnung
Die Entstehungsrechnung beantwortet die Frage, welchen Anteil einzelne Sektoren und Branchen zur gesamtwirtschaftlichen Leistung beitragen. Die Aufteilung der Sektoren erfolgt auf der höchsten Aggregationsebene in die Bereiche Land- und Forstwirtschaft und Fischerei, produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen. Darüber hinaus werden die Bereiche noch weiter aufgegliedert. Die Rechnung basiert auf Leistungs- und Produktionsmeldungen der Unternehmen.
Die Verwendungsrechnung gibt Aufschluss darüber, wofür die Produktion verwendet wird. Sie zeigt, welche Teile des BIP von welchen Marktteilnehmern konsumiert und investiert werden oder exportiert worden sind. An ihr lässt sich die Zusammensetzung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage ablesen.
In der Verteilungsrechnung wird abgebildet, wie sich das Volkseinkommen zwischen verschiedenen Einkunftsarten (Arbeitnehmerentgelte, Unternehmensgewinne und Vermögenseinkommen) aufteilt. Darüber hinaus wird auch die Verteilung auf die einzelnen Gruppen (Staat, Unternehmen, private Haushalte, Ausland) deutlich.
Interessenten an der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
Das Berechnungsschema wird unter anderem für Voraussagen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung herangezogen und liefert wichtige Informationen für die Wirtschaftsforschung und die Wirtschaftspolitik. Insofern hat sie einen direkten oder indirekten Einfluss auf alle Teildisziplinen der VWL.
Damit die Wirtschaftstheorie die wirtschaftlichen Zusammenhänge erklären kann, benötigt sie eine deskriptive Beschreibung der Volkswirtschaft. Die Bundesregierung benötigt als Exekutive im Rahmen der Wirtschaftspolitik Zahlen über die Volkswirtschaft, um Probleme erkennen und geeignete Maßnahmen treffen zu können. Anhand des BIP werden Handlungsspielräume der Politik konkret beziffert. Dazu zählen Verschuldungsmöglichkeiten (Schuldenbremse) oder Budgetfragen (vgl. die Diskussion um das Ziel der NATO, dass alle Mitgliedsstatten 2 % ihres BIP für Verteidigungsausgaben bereitstellen).
Auch Erfolge der Wirtschaftspolitik können an den Zahlen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gemessen werden. Nicht zuletzt dienen die gesamtwirtschaftlichen Daten als wichtige Indikation für Unternehmen und private Haushalte, die an der Entwicklung der Wirtschaft ihre Investitionsentscheidungen ausrichten.