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Volkswirtschaftslehre (Mündliche Prüfung)

Mündliche Steuerberaterprüfung - Themen VWL

Gegenwärtige Themen

Globale Finanzkrisen

Ökonomische und finanzwirtschaftliche Krisen vielfältiger Art lassen sich immer wieder beobachten, jedoch nicht in regelmäßigen Abständen. Seit vielen Jahrhunderten gehören sie zur Wirtschaftsgeschichte und sind so gesehen nichts Ungewöhnliches. Für die betroffenen Menschen sind sie allerdings stets mit einschneidenden Konsequenzen verbunden gewesen.

Einführung

Bei Krisen handelt es sich um beschleunigte, dramatische Zuspitzungen von bestimmten Entwicklungen in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft, die sich plötzlich entladen. Es kommt zum Platzen von Blasen an Rohstoffmärkten, am Immobilienmarkt oder auf Finanzmärkten.

Unter einer Finanzkrise im Speziellen lässt sich ein ökonomischer Prozess verstehen, bei dem eine signifikante, nachhaltige Verschlechterung der ökonomischen Fundamentaldaten eintritt.

Der Unterschied zu einer Rezession liegt darin, dass eine Wirtschaftskrise eine außergewöhnliche Situation darstellt, auf die mit institutionellen Veränderungen wie Reformprogrammen des unter Druck geratenen Wirtschaftssystems reagiert werden muss. Im Gegensatz dazu ist eine Rezession ein regelmäßiges Element des Konjunkturkreislaufes.

 

Unterschiede der Finanzkrisen

 

Finanzkrisen können nach ihrer äußeren Erscheinungsform unterschieden werden in:

 

  • Währungskrisen,
  • Bankenkrisen,
  • Finanzsystemkrisen und
  • Verschuldungskrisen.

 

Alle Arten der Finanzkrise haben gemein, dass sie nicht auf den Finanzsektor allein beschränkt bleiben, sondern sich auf alle wirtschaftlich relevanten Teile einer Volkswirtschaft ausdehnen und tiefgehende Wirtschaftskrisen mit sinkenden Einkommen, steigender Arbeitslosigkeit, zunehmenden Staatsdefiziten und wachsenden Inflationsgefahren auslösen.

Die wachsende Verflechtung der Weltwirtschaft und der weltweit agierenden und untereinander verflochtenen Finanzmärkte führen dazu, dass Probleme einer Region sich sehr schnell auf andere Länder übertragen können.

 

Definition der ersten großen Finanzkrise

 

Die holländische „Tulpenmanie“ gilt als Mutter aller Spekulationsblasen. Tulpenzwiebeln wurden im 17. Jahrhundert zum Spekulationsobjekt. In dieser Zeit hatte sich die Tulpe in den Niederlanden zu einem Statussymbol entwickelt. Dabei sorgte die besondere Eigenschaft der Tulpe, dass nämlich pro Mutterzwiebel nur zwei bis drei junge Zwiebeln gewonnen werden können, für ein stetig knappes Angebot. Die Nachfrage stieg also deutlich schneller als das Angebot.

Als Folge stiegen die Preise in abenteuerliche Höhen. Auf dem Höhepunkt der Tulpenmanie wurden nach heutigem Wertmaßstab bis zu 87.000 Euro für eine Blumenzwiebel bezahlt.

Zum Einbruch der Preise kam es, als zum ersten Mal im Rahmen einer Auktion niemand den geforderten Preis eines Händlers bezahlen wollte. Dieser Umstand sprach sich schnell herum, so dass der Markt innerhalb kürzester Zeit zusammenbrach. Alle Händler wollten ihre Ware so schnell wie möglich loswerden, es fanden sich jedoch keine Käufer. Zum Schluss waren die Tulpenzwiebeln nicht mal mehr ein Hundertstel des vormaligen Höchstpreises wert.

 

Lösung von Finanzkrisen

 

Zur Abmilderung und Überwindung von Finanz- und Wirtschaftskrisen existieren Lösungskonzepte außerhalb von marktwirtschaftlichen Grundprinzipien. Im Kern geht es darum, dass die Regierungen Maßnahmen zur Krisenbewältigung realisieren, weil die Selbstregulierung der Märkte aus bestimmten Gründen nicht mehr funktioniert. In Hinblick auf die weltweite Finanzkrise 2008 gilt der fehlende regulative Rahmen als wesentliche Ursache des Problems. Als grundsätzliche Gestaltungsoptionen bestehen zentrale und dezentrale Lösungsmöglichkeiten. Der zentrale Ansatz verfolgt das Ziel, wirtschaftspolitische Kompetenzen bei einer zentralen Instanz zu konzentrieren, z. B. bei der Steuer- und Ausgabenpolitik des Staates. In der EU wäre diese zentrale Instanz die Europäische Kommission. Die Alternative dazu, der dezentrale Ansatz, lautet stattdessen, die Wirtschaftspolitik bei den Mitgliedsländern der EU zu belassen, sie aber untereinander abzustimmen.

Immobilien-, Banken- und Finanzkrise 2008

Die Weltwirtschaft hatte sich bis zum Jahr 2007 vom Wachstumseinbruch infolge der New-Economy-Krise im Jahr 2001 erholt. Das Wachstum der Weltwirtschaft war stark von der wirtschaftlichen Entwicklung in der Volksrepublik China und anderen Schwellenländern getrieben. Die USA stellten über lange Jahre den Treiber der guten Konjunktur der entwickelten Länder dar, wohingegen die (spätere) Eurozone dieser Entwicklung zunächst nicht folgen konnte. Erst in den Jahren 2006 und 2007 konnte sie mit ihrem Wachstum zum Durchschnitt der entwickelten Länder aufschließen.

 

Auslöser der Finanzkrise 2008/2009

 

Im Jahr 2007 zeigten sich in den USA erste konjunkturelle Abschwächungstendenzen, die durch einen Anstieg der Rohstoff- und der Energiepreise verstärkt wurden. Das bis dahin erreichte starke Wachstum der US-Wirtschaft wurde von der wachsenden Verschuldung des Privatsektors getragen.

 

Die niedrigen Zinssätze für Hypothekenkredite mit variablem Zins in den Jahren 2002 bis 2006 hatten zu einer schnell wachsenden Nachfrage nach Wohnbauten geführt. Die daraufhin steigenden Preise erhöhten ihrerseits die spekulative Nachfrage.

 

Gleichzeitig wurde die Kreditvergabe durch die Kreditvermittler immer nachlässiger und freigebiger gehandhabt, so dass auch weniger kreditwürdige Schuldner Zugang zum amerikanischen Hypothekenmarkt erhielten.

 

Vor dem Hintergrund der ab 2006 wieder steigenden Zinssätze wurden eine hohe Anzahl finanziell anfälliger Kreditnehmer plötzlich mit hohen Zahlungen konfrontiert, die sie nicht mehr leisten konnten.

 

Infolgedessen kam es zum Zusammenbruch großer Teile des amerikanischen Finanzsektors, der sogenannten Subprime-Krise, die sich vom Sommer 2008 bis zum Sommer 2009 zur größten Finanz- und Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit ausweitete. Ihr Ursprung liegt zwar in den USA, die starke Vernetzung der Kapitalmärkte führte jedoch zu einer weltweiten Kettenreaktion.

 

Rolle der Finanzinnovationen in der Finanzkrise

 

Wertpapiere, die von Finanzkonzernen unter Einbezug von Subprime-Krediten emittiert und gehandelt werden, verloren deutlich an Wert. Im Jahr 2006 lagen die Zinsen für Hypothekenkredite auf dem höchsten Niveau seit 2002.

 

Über Finanzinnovationen hatten es US-amerikanische Investmentbanken erreicht, dass diese Kredite durch mehrfache Verbriefungen von Banken weltweit gehalten wurden. Viele Banken erwarben diese vielfach tranchierten, jeweils neu verpackten und dann erneut verbrieften Hypothekenpakete als Vermögensanlage. Gleichzeitig wurden diese langfristigen Finanzanlagen vielfach mit kurzfristigen Geldmarktinstrumenten gegenfinanziert, was das Liquiditätsrisiko erhöhte.

 

Im Februar des Jahres 2007 kam es dann zu vermehrten Zahlungsausfällen in den USA. Als Resultat der ausbleibenden Zins- und Tilgungszahlungen durch die Kreditnehmer entstanden bei Finanzinstituten Liquiditätsengpässe und auch der Abschreibungsbedarf nahm zu.

 

In der Folge gerieten Finanzinstitute und Fonds in die Insolvenz bzw. standen kurz davor. Misstrauen breitete sich unter den Geldinstituten auf Grund wachsender Unsicherheiten aus, wodurch die Geschäfte zwischen den Banken praktisch zum Erliegen kamen.

 

Auswirkung der Subprime-Krise

 

Aufgrund der Subprime-Krise wurde es für private Haushalte schwieriger und teurer, einen Kredit aufzunehmen. In der Konsequenz führten die verschärften Bedingungen bei der Vergabe von Krediten zu einer Intensivierung der fortschreitenden Marktkorrektur bei Wohneigentum und zu einer Abschwächung des Wachstums an Wirtschaftsleistung.

 

An den Finanzmärkten brachen die Geldflüsse zwischen Banken zusammen. Darüber hinaus wurde es für Finanzinstitute zunehmend schwieriger Liquiditätskredite aufzunehmen, um ihr Tagesgeschäft aufrecht zu erhalten. Mit dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers und dem nur durch staatliche Finanzspritzen vor dem Zusammenbruch geretteten Kreditversicherer AIG erreichte die Krise in den USA im Herbst 2008 ihren Höhepunkt.

 

Ohne die Rettung der AIG wäre das Finanzsystem der USA zusammengebrochen, denn damit wäre ein Großteil der versicherten Kredite amerikanischer Banken obsolet geworden. Damals waren Kreditversicherungen mit einem Volumen von mehr als 60 Billionen Dollar auf dem Markt.

Europäische Schuldenkrise

Durch das hohe Zinsniveau der amerikanischen Hypothekenkredite erzielten die dort ansässigen Finanzinstitute und Hypothekenfinanzierer hohe Zinsgewinne. Um auch an diesen Erträgen partizipieren zu können, kauften europäische und deutsche Banken die entsprechenden Pfandbriefe.

 

Somit wurden im Zuge der Finanzkrise in den USA auch europäische Banken durch die Vernetzung mit amerikanischen Instituten massiv in Mitleidenschaft gezogen. Großbanken in der Schweiz, Deutschland und Großbritannien mussten mit staatlichen Garantien und Einlagen vor der Insolvenz gerettet werden.

 

Auswirkung der Finanzkrise auf die Verschuldung der europäischen Staaten

 

Neben den Rettungsmaßnahmen für den Finanzsektor kam es aufgrund des Rückgangs der Konjunktur zu Ausfällen von Steuereinnahmen, höheren Kosten für Sozialleistungen sowie Ausgaben für stabilisierende Konjunkturpakete.

 

Diese Entwicklungen führten in der Folge dazu, dass sich die Staatsverschuldung zwischen 2007 und 2011 in vielen EU-Ländern stark erhöhte.

 

Anfang 2010 geriet zunächst Griechenland an den Rand der Insolvenz. Angesichts des hohen Haushaltsdefizits und der schwachen Wirtschaftsentwicklung verweigerte der Kapitalmarkt dem Land neue Kredite und die Refinanzierung auslaufender Kredite.

 

Auch andere Staaten wie Spanien, Italien, Portugal und Irland mussten immer höhere Zinsen für die Anschlussfinanzierung bestehender Kredite und die Finanzierung ihres Staatsdefizits bezahlen. Deutlich wird dies in der Darstellung der Entwicklung der Zinssätze für Schatzanweisungen. Die höchsten Zinssätze zeigen sich erst im Jahr 2012.

Lösungskonzepte zur Bewältigung der großen Finanzkrisen

Europäischen Rettungsschirm

 

Der European Financial Stability Facility (EFSF) Rettungsschirm wurde als Rettungspaket mit einer Ausleihsumme von 440 Milliarden Euro plus Garantien eingeführt, das einerseits krisengeschüttelten Ländern helfen sollte und andererseits groß genug war, um die Finanzmärkte zu überzeugen, dass der Euro dauerhaften Bestand hat.

 

An die Stelle des privaten Investors trat der EFSF-Rettungsschirm, der zu günstigeren Konditionen als der private Kapitalmarkt Kredite vergab – zunächst mit einem Zinsaufschlag auf die Refinanzierungskosten, auf den aber später von den kreditgebenden EU-Staaten verzichtet wurde. Empfänger der gezahlten Gelder waren die privaten Gläubiger der Altschulden, die vom EFSF abgelöst wurden.

 

Auf die Weise sollen die Zinsen für Staatsanleihen der in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Länder auf ein niedrigeres Niveau gesenkt werden.

 

Der Euro-Rettungsschirm setzte das Verbot, gegenseitig für Kredite einzustehen (No-bail-out-Klausel) als ein wesentliches Grundprinzip der Maastricht-Verträge praktisch außer Kraft. Mit dem Abweichen von dieser Klausel wurde die steuernde Wirkung des Kapitalmarkts geschwächt, die Schuldner und Gläubiger zu vorsichtigem Verhalten veranlasst.

 

Ein Staat kann sich – im Gegensatz zu einem Unternehmen – nicht auflösen oder liquidiert werden. Die Rettungsaktionen im Rahmen des EFSF-Rettungsschirms kamen deshalb nicht nur den Schuldnerländern zugute, sondern vor allem den kreditgebenden Banken, Versicherungen und anderen Investoren.

 

Der europäische Rettungsschirm wurde im Juni 2013 eingestellt. An dessen Stelle wurde der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) eingeführt, dessen Konstruktion der des Internationalen Währungsfonds ähnelt.

 

Das mit Abstand größte Risiko für die Europäische Union insgesamt und die internationale Wirtschaft wäre eine finanzielle Kernschmelze gewesen: Hätte der Rettungsschirm die Finanzmärkte nicht beruhigt und hätte die Krise stärker auf die beiden Schwergewichte Italien und Spanien übergegriffen, dann wäre es zu einem umfassenden Schuldenschnitt aller Krisenländer gekommen. Einen solchen Schuldenschnitt hätten die meisten europäischen Banken nicht überlebt – staatliche Stützungsmaßnamen wären danach nicht mehr möglich gewesen.

 

Für alle Mitgliedsstaaten, die nicht in akuter staatlicher Finanznot waren, stiegen durch die Rettungsschirme die finanziellen Risiken, insbesondere für solche, die bis dahin noch ein sehr gutes Kreditrating besaßen.

 

Schulden stellen die Finanzierung eines Unternehmens oder eines Staates durch Fremdkapital dar. Sie sind nicht grundsätzlich schlecht. Vielmehr ist die Finanzierung mittels Schulden als positiv zu beurteilen, sofern die Rendite der Investition, für welche die Schulden verwendet werden, über dem dafür zu zahlenden Fremdkapitalzins liegen.

 

Problematisch werden Schulden, wenn sie für Konsumzwecke oder Fehlinvestitionen verwendet werden.

 

Allerdings haben die Auswirkungen der Finanzkrise das Bewusstsein geschärft, dass letztlich alle Schuldner, ob große Banken oder gar Staaten, insolvent werden können, wenn die Verschuldung ein tragbares Niveau übersteigt. Daher sollte die Haushaltspolitik eines Landes darauf ausgerichtet sein, die Staatsverschuldung zu stabilisieren und mittelfristig auf ein vom Kapitalmarkt akzeptiertes Niveau zu bringen.

 

Defizitfinanzierung

 

Unter dem Begriff Defizitfinanzierung versteht man eine kurzfristig über Kredite finanzierte Ausgabenerhöhung, um in einer Rezession bzw. in der Phase des konjunkturellen Abschwungs die Nachfrage zu erhöhen. In der Folge soll diese Maßnahme zum wirtschaftlichen Aufschwung bzw. der Bewältigung einer Finanz- und Wirtschaftskrise beitragen und danach wieder wegfallen.

 

Eine solche Strategie kann jedoch auf Dauer nur erfolgversprechend sein, wenn in Aufschwungphasen Überschüsse im Staatshaushalt ausgewiesen werden, die den vorher angehäuften Schuldenstand dann wieder reduzieren.

 

Als Reaktion auf den massiven Konjunktureinbruch infolge der weltweiten Finanzkrise setzten die deutsche Bundesregierung wie auch die Regierung der Vereinigten Staaten und Regierungen vieler anderer Länder auf kreditfinanzierte Konjunkturprogramme.

Protektionismus und Handelsstreit

In einigen Teilen der Welt sind protektionistische Tendenzen wieder auf dem Vormarsch. Insbesondere die Vereinigten Staaten schlugen in jüngerer Zeit einen restriktiveren handelspolitischen Kurs ein. Von den gegen China sowie andere Handelspartner verhängten Zusatzzöllen erhofft sich die US- Regierung neben handelspolitischen Zugeständnissen eine Stärkung der eigenen Wirtschaft und der heimischen Beschäftigung.

 

Infolge der Eskalation des sino-amerikanischen Handelskonflikts verringerten sich allerdings nicht nur die Importe der USA aus China, sondern auch deren Exporte nach China. Zudem gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass die USA ihre Einfuhren aus China in erheblichem Umfang durch Drittländerimporte oder durch eigene Mehrerzeugung ersetzt haben. Auch scheinen die chinesischen Exporteure keine größeren Preiszugeständnisse gemacht zu haben. Dies lässt darauf schließen, dass die amerikanische Wirtschaft und die amerikanischen Verbraucher bisher nicht von der Neuausrichtung der US- Handelspolitik profitiert haben.

 

Die empirische Evidenz deutet außerdem darauf hin, dass es in dem Konflikt zwischen den USA und China bislang keine „lachenden Dritten“ gab. Während Umlenkungseffekte offenbar weitgehend ausblieben, steigerten die handelspolitischen Auseinandersetzungen wohl die Unsicherheit weltweit. Dies dürfte die Investitionstätigkeit und damit die globale Konjunktur zusätzlich belastet haben. Im Falle eines offen ausgetragenen Handelskrieges zwischen den USA und der EU könnten noch deutlich ungünstigere weltwirtschaftliche Effekte eintreten.

 

Um protektionistischen Bestrebungen entgegenzuwirken, wäre es notwendig, das regelbasierte Handelssystem, mit der Welthandelsorganisation (World Trade Organization: WTO) im Zentrum, zu stärken. Dies schließt eine Anpassung des Regelwerks mit Blick auf einen besseren Schutz des geistigen Eigentums und den Umgang mit staatseigenen Unternehmen ein. Das Gelingen eines derart ambitionierten Reformunterfangens setzt aber eine konstruktive Beteiligung aller Mitglieder der WTO voraus. Handelsabkommen, wie sie auch die Europäische Union in der letzten Zeit vermehrt abschließt, sind nur ein unvollkommener Ersatz für eine funktionierende multilaterale Ordnung.

 

Instrumente des Protektionismus

 

Protektionismus richtet die Politik eines Landes darauf aus, dass die Bürger ihre Waren im Inland erwerben oder Waren aus dem Ausland über Zölle verteuert werden. Dabei können sowohl tarifäre als auch nicht tarifäre Handelshemmnisse eingeführt werden.

 

Bei den tarifären Handelshemmnissen handelt es sich im Wesentlichen um Zölle. Diese können in der Form eines Mengenzolls auf Stückgut oder in der Form eines Wertzolls auf den Wert von Waren erhoben werden. Zölle verteuern Produkte, die importiert werden, und hemmen somit die Einfuhr von Waren, während sie gleichzeitig die inländische Produktion steigern sollen. Der Staat erzielt über die Zölle, welche eine Form indirekter Steuern darstellen, höhere Staatseinnahmen.

 

Die nicht tarifären Handelshemmnisse beziehen sich auf alle Ein- und Beschränkungen des länderübergreifenden Handels, die nicht über Zölle abgedeckt werden. Dazu zählen z. B. mengenbezogene Beschränkungen in der Form von festgeschriebener Import- und Exportkontingente, preisbezogene Maßnahmen wie Subventionen von Exporten, sowie regulatorische Maßnahmen wie die Einführung von Standards, Vorschriften, Kennzeichnungs- oder Genehmigungsvorschriften.

 

Definition von Strafzöllen

 

Mit sogenannten Strafzöllen versuchen Staaten, Einfuhren aus dem Ausland zu reduzieren, die aus ihrer Sicht auf unfairem Handel begründet sind. Dabei wird am häufigsten der Vorwurf vorgebracht, dass die Waren unter ihrem Wert veräußert werden. Auf diese Weise möchten sich Länder einen Zugriff auf die nationalen Märkte eröffnen und die inländische Konkurrenz verdrängen. Die Strafzölle werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen erhoben.

 

Auswirkungen von Strafzöllen auf Wirtschaft und Verbraucher

 

Die Wirkung von (Straf-) Zöllen ist mit einer Steuer vergleichbar, die Waren verteuert. Die Strafzölle werden nicht von den Produzenten im Ausland gezahlt, sondern von den Importeuren der Waren. Diese dürften ihre höheren Kosten in vielen Fällen an die inländischen Verbraucher weitergeben. Sie führen zu einer Umverteilung des nationalen Wohlstands von den Konsumenten, die höhere Preise auf importierte Waren zahlen müssen, zu den Produzenten, die vom Schutz vor der ausländischen Konkurrenz profitieren.

 

Die Außenhandelstheorie zeigt, dass dieser Effekt kein reines Nullsummenspiel ist, sondern dass die Strafzölle zu einem Nettowohlfahrtsverlust führen. Von daher werden die wachstumsfördernden Effekte, die von der amerikanischen Steuerreform ausgehen, durch Handelsbeschränkungen konterkariert.

Brexit

Mit der Bezeichnung „Brexit“ wird des Austritt Großbritanniens bzw. des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU bezeichnet. Am 23. Juni 2016 haben die Briten bei einem Referendum mit rund 52 Prozent der Stimmen für den Brexit gestimmt – den Austritt aus der Europäischen Union.

Nach mehr als 40 Jahren Mitgliedschaft haben die Briten als erstes Land der EU mittlerweile die Europäische Union verlassen. Die einzelnen Schritte eines Austritts aus der EU regelt Artikel 50 des EU-Vertrags.

 

Großbritannien war seit dem Referendum tief gespalten. Die Gräben verlaufen zwischen den Landesteilen, zwischen Stadt und Land, zwischen Arm und Reich, zwischen Alt und Jung. Befürchtet wurden negative Folgen eines Brexits für die britische Wirtschaft, aber auch für die EU. Die Austrittsverhandlungen, die die britische Premierministerin Theresa May Ende März 2017 formal eingeleitet hatte, sollten nach spätestens zwei Jahren abgeschlossen sein. Großbritannien wollte ursprünglich am 29. März 2019 die EU verlassen.

 

Doch die Brexit-Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und Großbritannien kamen monatelang kaum vom Fleck. Trotz der vorläufigen Einigung auf ein Austrittsabkommen im November 2018 war die Gefahr noch groß, dass es zu einem harten Brexit kommen würde. Die entscheidenden Abstimmungen über das Brexit-Abkommen im britischen Parlament am 15. Januar, 12. März und 29. März 2019 hatte May klar verloren.

 

Um Zeit für zusätzliche Verhandlungen zu gewinnen, wurde der Brexit auf Antrag von Theresa May vom 29. März auf den 12. April 2019 verschoben. Der Verschiebung des Austrittstermins hatte das britische Parlament dann auch zugestimmt. Auf dem EU-Gipfel am 21. März konnten sich auch die 27 EU-Staaten zu einer Verschiebung bis zum 12. April durchringen.

 

Da das britische Unterhaus dem mit der EU ausgehandelten Austrittsvertrag erneut nicht zugestimmt hatte, musste Großbritannien vor dem 12. April eine Alternative präsentieren - oder das Land wäre an dem Tag ohne Vertrag aus der EU ausgeschieden. Daraufhin bat Theresa May die EU erneut um eine Verschiebung des Brexits bis zum 30. Juni 2019. Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten daraufhin bei ihrem Treffen am 10. April den Brexit auf den 31. Oktober 2019 verschoben.

 

Nach dem Rücktritt von Premierministerin Theresa May stellte sich die neue britische Regierung unter Premierminister Boris Johnson zunächst auf einen harten Brexit ohne Abkommen mit der Europäischen Union ein. Bis dahin hatte das Parlament allerdings gegen einen Austritt ohne Abkommen gestimmt. Auf Bitten der britischen Regierung hatte die EU den Brexit auf den 31. Januar 2020 verschoben.

 

Nach dem deutlichen Wahlsieg der Tories bei der Parlamentswahl am 12. Dezember 2019 war klar: Der Brexit wird kommen. Premierminister Boris Johnson hatte das von ihm mit Brüssel ausgehandelte Brexit-Abkommen in zweiter Lesung am 20. Dezember 2019 und am 9. Januar 2020 durch das Parlament gebracht und konnte damit Großbritannien aus der Europäischen Union führen.

In einer Übergangsphase nach dem Brexit blieb Großbritannien bis Ende 2020 im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion, um einen harten Schnitt für die Wirtschaft zu vermeiden.

 

In letzter Minute hatten Brüssel und London am 24. Dezember 2020 ihr Handelsabkommen für die Zeit nach der Brexit-Übergangsphase über die Ziellinie gebracht. Großbritannien ist vom 1. Januar 2021 an nicht mehr Teil des Binnenmarktes und in vielen Bereichen eigene Regeln entwickeln.

 

Für Unternehmen auf beiden Seiten sind seitdem deutlich mehr Formalitäten zu erledigen. Zwar fallen für britische Waren durch den Handelspakt künftig keine Zölle an, doch britische Exporteure in die EU müssen nun aufwendig nachweisen, dass ihre Produkte tatsächlich überwiegend im eigenen Land hergestellt wurden. Bei für den britischen Markt bestimmten Waren aus der EU muss nachgewiesen werden, dass sie auch tatsächlich aus der EU kommen. Auch Nachweise für die Einhaltung der EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit und zur Einhaltung von Produktstandards müssen erbracht werden.

Für die britische Dienstleistungsbranche wurde der Zugang zum europäischen Binnenmarkt mit dem Ende der Brexit-Übergangsphase am 31. Dezember 2020 erheblich schwerer. Das Thema Fischereirechte war am schwierigsten zu lösen. Europäische Fischer müssen zunächst auf ein Viertel ihrer Fangquoten verzichten – gestaffelt auf fünfeinhalb Jahre. Mit dem Ende der Übergangsphase endete auch die Personenfreizügigkeit zwischen der EU und Großbritannien.

 

Das bedeutet, wer von nun an in Großbritannien arbeiten und leben will, muss ein Visum beantragen, geregelt durch ein punktebasiertes System. Für Touristen gibt es bei kürzeren Reisen jedoch keine Visumspflicht.

 

Für das gesamte Abkommen vereinbarten beide Seiten einen Mechanismus zur Lösung von Konflikten. Zentrales Element ist ein „gemeinsamer Partnerschaftsrat", der die Umsetzung kontrolliert und in dem Streitfragen besprochen werden.

 

Ab 1. Januar 2021 wurde der Handelspakt zunächst vorläufig angewendet. Die verbleibenden 27 EU-Staaten haben dem Pakt zugestimmt. Das britische Parlament hat das Abkommen zuvor verabschiedet. Das Europaparlament hat den Vertrag am 28. April 2021 ratifiziert. Nach 48 Jahren gehört das Land damit nicht mehr dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion an.

Schuldenbremse

Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz in ihrer jetzigen Form mit Wirkung seit dem Jahr 2011 festgeschrieben. Sie zielt auf die Einhaltung der „schwarzen Null“ ab. Dies bedeutet, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne die Aufnahme neuer Schulden auszugleichen sind. Nur für den Bund ist dabei ein strukturelles Defizit i. H. v. 0,35 % des BIP möglich.

 

In recht eng umrissenen Grenzen erlaubt das Grundgesetz eine antizyklische Haushaltspolitik, d. h. in konjunkturell schwachen Zeiten dürfen neue Kredite aufgenommen werden, die dann im Aufschwung wieder zurückzuführen sind. Darüber hinaus ist eine Neuverschuldung bei Naturkatastrophen und in außergewöhnlichen Notsituationen zulässig.

 

Negativen Auswirkungen der Schuldenbremse

 

Im Rahmen der Schuldenbremse werden lediglich Mittelzuflüsse und -abflüsse der jeweiligen Periode berücksichtigt. Änderungen im Vermögensbestand, vor allem dessen Abnutzung im Zeitablauf, bleiben unbeachtet. Auch Schulden, die heute verursacht, aber erst in der Zukunft zahlungswirksam werden, finden keine Berücksichtigung. Es werden lediglich Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, nicht Erträge und Aufwendungen.

 

Eine ausschließliche Betrachtung von Einnahmen und Ausgaben setzt möglicherweise Fehlanreize für politische Entscheider. Durch keine neue Verschuldung unterbleiben unter Umständen notwendige Instandhaltungen und Investitionen oder werden so lange verzögert, bis sie nicht mehr zu vermeiden und teurer sind.

Negative Zinsen

Im Sommer 2014 hat die EZB einen negativen Einlagenzins für Geschäftsbanken eingeführt, um Bankguthaben der Geschäftsbanken bei der EZB unattraktiv zu machen. Mit dem Strafzins sollen die Geldinstitute animiert werden, mehr Kredite an Unternehmen zu vergeben. Die EZB erhofft sich davon, dass die Wirtschaft in der Euro-Zone gestärkt wird. Für die Kapitalanleger sollen Anreize geschaffen werden, ihr Kapitalvermögen für Investitionen und zu Konsumzwecken einzusetzen.

 

Diese Signalwirkung des Leitzinses strahlte, wie von der EZB beabsichtigt, auf die Geld- und Kapitalmärkte aus. In jüngster Zeit haben einige Banken in Deutschland nun begonnen, ihre Negativzinsen an die Kunden weiterzureichen.

 

Nachteiligen Nebenwirkungen der negative Einlagezinssatz

 

Der negative Einlagezins belastet Pensionsfons und Versicherer. Als Investoren, welche die Gelder ihrer Anleger zu teilweise garantierten Zinssätzen anlegen müssen, finden sie immer weniger adäquate Anlageobjekte. Diverse private Krankenversicherungen haben im Herbst 2016 angekündigt, ihre Beiträge zu erhöhen, da die Erträge ihrer Kapitalanlagen gesunken sind. Die rückläufigen Rentenaussichten führen dazu, dass auf der Verbraucherseite vermehrt gespart wird, wodurch das eigentliche Ziel der EZB konterkariert wird.

 

Die niedrigen und negativen Renditen erhöhen zudem das systematische Risiko einer Volkswirtschaft, da sowohl institutionelle Investoren als auch Privatanleger zum Investment in risikoreichere Anlageklassen gezwungen sind. Bei der Suche nach alternativen Anlagemöglichkeiten besteht die Gefahr der Überhitzung bestimmter Märkte (z. B. im Bereich Immobilien).

 

Nicht zuletzt senken die niedrigen Zinsen die Motivation eines Staates, seinen Haushalt zu konsolidieren. Grundsätzlich können sich Länder günstiger verschulden. Aufgrund der teilweise negativen Renditen deutscher Staatsanleihen erhält der Staat Geld dafür, dass er sich verschuldet. Insofern werden möglicherweise notwendige Strukturreformen in die Zukunft verschoben.

 

Quantitative Lockerung

Als Quantitative Lockerung wird eine geldpolitische Maßnahme bezeichnet, die darauf abzielt, die langfristigen Zinsen zu senken und zusätzliche Liquidität ins Bankensystem zu schleusen. Bei der quantitativen Lockerung kauft die Zentralbank in großem Umfang insbesondere langlaufende Staatsanleihen ein („Offenmarktgeschäfte“, vgl. Ausführungen in Kapitel II).

 

Dadurch steigt zum einen der Kurs dieser Anleihen, zum anderen fließt Geld in das Bankensystem. Idealtypisch sinken die Zinsen auf diese Wertpapiere und Kredite werden günstiger.

 

Sofern sie auf diese Zinssenkung reagieren, nehmen Unternehmen und Privatpersonen mehr Kredite auf, für deren Tilgung sie nun weniger zahlen müssen. Dadurch werden Konsum und Investitionen angekurbelt, es wird mehr produziert, die Beschäftigung steigt, die Arbeitslosigkeit fällt, das angestrebte Inflationsziel wird erreicht.

Angewandt wurde die quantitative Lockerung erstmals von der japanischen Zentralbank im Jahr 2001.

 

Die EZB hat seit dem Jahr 2014 bis Ende 2018 im Rahmen der Quantitativen Lockerung Netto-Ankäufe von Pfandbriefen und Staatsanleihen vorgenommen. Seit Juni 2016 hatte die EZB zudem Unternehmensanleihen erworben. Mit dem Ende des Jahres 2018 baut sie ihre Bestände nicht mehr aus, sondern beschränkt sich zunächst darauf, fällig werdende Anleihen zu ersetzen.

Insgesamt hat die EZB in dieser Zeit Anleihen im Wert von über 2,6 Billionen Euro erworben.

 

Nach den Schätzungen der EZB hat das Anleihekaufprogramm die Renditen der zehnjährigen Staatsanleihen in der Eurozone um rund einen Prozentpunkt gedrückt. Hierzu ist allerdings anzumerken, dass aufgrund des gleichzeitigen Effekts der niedrigen Leitzinssätze eine isolierte Betrachtung schwierig ist. Allerdings liegen Schätzungen in ähnlicher Größenordnung auch für das Vereinigte Königreich und die USA vor.

Corona-Pandemie

Die weltweite Corona-Krise mit unterbrochenen Lieferketten hat den deutschen Export, aber auch den privaten Konsum belastet. Ausgangsbeschränkungen, geschlossene Grenzen und Geschäfte haben das Wirtschaftsleben seit Mitte März 2020 stark beeinträchtigt. Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2020 nach zehn Jahren des Wachstums in eine tiefe Rezession geraten. 

 

In der zweiten Jahreshälfte 2020 konnte sich die deutsche Wirtschaft etwas erholen, jedoch kam es Anfang 2021 aufgrund des Teil-Lockdowns zu einem erneuten Rückgang der Wirtschaftsleistung. Danach erholte sich die Wirtschaft wieder und auch im dritten Quartal 2021 setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft weiter fort, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Demnach war die Wirtschaftsleistung noch 1,1 Prozent geringer gegenüber dem vierten Quartal 2019, dem Quartal vor Beginn der Corona-Krise.

 

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2020 um 4,9 Prozent gegenüber 2019 zurückgegangen, so das Statistische Bundesamt in einer Pressemeldung. Einen historischen Einbruch hatte die Wirtschaftsleitung im 2. Quartal 2020 erlitten – mit einem Minus von 9,7 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2020. Das war laut Statistischem Bundesamt der mit Abstand stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen BIP-Berechnungen für Deutschland im Jahr 1970. Nachdem sich die deutsche Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 zunächst etwas erholen konnte (+8,7 Prozent im 3. Quartal und +0,5 Prozent im 4. Quartal), führte die Corona-Krise Anfang 2021 erneut zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung.

 

Gegenüber dem 4. Quartal 2019 war die Wirtschaftsleistung 5,0 Prozent geringer, so das Statistische Bundesamt.

 

Wirtschaftsleistung auch im Euroraum rückläufig

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaftsleistung im Euroraum sind seit dem 1. Quartal 2020 sichtbar. Deutschland kommt im EU-Vergleich bislang vergleichsweise gut durch die Krise, so das Statistische Bundesamt.

 

Im ersten Quartal 2021 ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum um 0,6 Prozent und in der EU um 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorquartal gesunken. Das geht aus einer Schnellschätzung des europäischen Statistikamtes Eurostat hervor. Schon im 4. Quartal 2020 war es zu Rückgängen gekommen (-0,7 Prozent im Euroraum und -0,5 Prozent in der EU), nach einer starken Erholung im 3. Quartal 2020 (+12,5 Prozent im Euroraum und +11,7 Prozent in der EU) und den schärfsten Rückgängen seit Beginn der Erhebungen 1995 im 2. Quartal (-11,6 Prozent im Euroraum und -11,2 Prozent in der EU).

 

Prognosen für das Wirtschaftswachstum

 

Inwieweit und wie schnell sich der Euroraum von den Auswirkungen der Krise erholen wird, kann derzeit niemand voraussehen. Ebenso wenig, wie stark die genannten Hilfen zur Stabilisierung der Situation beitragen werden. Grundsätzlich sind sie geeignet, den Corona-Schock abzufedern und Unternehmen vor Illiquidität und Insolvenz zu bewahren.

 

Wie wirksam sie in dieser Hinsicht sind, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die schwer vorauszusagen sind. Was das Volumen betrifft, dürften die Hilfen ausreichen, zumal die Regierungen das glaubwürdige Signal aussenden, „zur Not“ noch quantitativ nachzusteuern. Die Refinanzierung an den nationalen und internationalen Kapitalmärkten dürfte dabei durchaus möglich sein, da bei niedrigen, für Deutschland sogar negativen langfristigen Zinsen für Staatsanleihen genug privates Kapital zur Verfügung steht, ohne eine Schuldenkrise zu provozieren.

 

Hinzu kommt, dass die Europäische Zentralbank (EZB) und die Zentralbanken anderer Länder bei niedrigsten Inflationsraten bereitstehen, den Kapitalmarkt, falls nötig, monetär zu alimentieren. Mit einer gewissen Prognosevorsicht ist deshalb zu erwarten, dass es nicht zu einer Finanzkrise kommt – und zwar selbst dann nicht, wenn sich die Corona-Krise noch länger hinzieht.