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Den Steuerbescheiden gleichgestellte Bescheide
Neben den klassischen Steuerbescheiden kennt das Steuerrecht diesen gleichgestellte Bescheide. Darunter fallen insbesondere folgende VAe:
- Feststellungsbescheide (§ 181 Abs. 1 S. 1 AO);
- Steuermessbescheide (§ 184 Abs. 1 S. 3 AO);
- Vergütungsbescheide im Sinne von § 155 Abs. 5 AO (vgl. z. B.§ 13 des 5. Vermögensbildungsgesetzes und § 14 des 5. Vermögensbildungsgesetzes; § 8 Abs. 1 WoPG; § 31 S. 3 EStG).
- Zinsbescheide (§ 239 Abs. 1 S. 1 AO);
- entsprechende Änderungsbescheide;
- Bescheide, mit denen Anträge auf Erlass der genannten Bescheide abgelehnt werden.
- Für diese Bescheide gelten sinngemäß die gleichen Vorschriften, die auch für Steuerbescheide anzuwenden sind.