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Haftung der Gesellschafter einer GbR
Der BGH hat der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Zivilrecht die Rechtsfähigkeit zugesprochen und die Haftung der Gesellschafter entsprechend der Haftung der OHG-Gesellschafter bejaht, also §§ 128 ff. HGB angewendet.
Hinweis
ab 01.01.2024 Haftung nach § 721 BGB
Der BGH hat auch die Haftung für gesetzliche Schulden bejaht, die vor dem Eintritt des Gesellschafters entstanden sind.
Hinweis
Beachten Sie die Ausführungen zur Haftung der Gesellschafter einer OHG.
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