ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung (Vertiefung) - Haftung der Gesellschafter einer GbR

Kursangebot | Abgabenordnung (Vertiefung) | Haftung der Gesellschafter einer GbR

Abgabenordnung (Vertiefung)

Haftung der Gesellschafter einer GbR

Haftung der Gesellschafter einer GbR

Der Gesellschafter der GbR haftet nach der Änderung des BGB durch das MoPeG gemäß § 721 BGB.

Nach § 721a BGB haftet der neu eingetretene Gesellschafter auch für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der GbR.