Inhaltsverzeichnis
Die Haftung der GmbH
Die Haftung der GmbH ist für Gesellschaftsschulden auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (§ 13 Abs. 2 GmbHG).
Hinweis
An dieser Stelle sollte der Unterschied zwischen Gesellschaftsvermögen und Stammkapital beachtet werden. Das Mindestkapital einer GmbH kann das Mindestkapital von 25.000 € als Stammkapital haben, aber das Gesellschaftervermögen kann mehrere Millionen Euro umfassen. Die Haftung ist hier nicht auf das Stammkapital beschränkt, sondern umfasst das gesamte vorhandene Gesellschaftsvermögen.
Die Haftung der Gesellschafter
Die Gesellschafter haften nur mit der Höhe ihrer Einlage. Ist die Einlage vollständig eingezahlt, kann der Gesellschafter nicht hinzugezogen werden. Vor Eintragung in das Handelsregister haftet der Gesellschafter jedoch unbeschränkt und unmittelbar.
Die Haftung des Geschäftsführers
Bei der Haftung der Geschäftsführer kommt es darauf an, wer ihn in die Haftung nimmt., da diese sich aus verschiedenen Grundlagen ergeben kann. Haftungsgrundlage können insbesondere sein:
- gegenüber der GmbH
§ 43 Abs. 2 GmbHG bei der Haftung für Pflichtverletzungen
§ 15 a und b InsO für die Haftung für Zahlungen, die nach der Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung dennoch vorgenommen wurden
- gegenüber Dritten:
§ 826 BGB oder § 823 Abs. 1 BGB für Fälle der Durchgriffshaftung
§ 15 a InsO i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht
§ 266 a StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB bei Nichtabführung von Sozialabgaben oder Vorenthaltung von Arbeitsentgelt
§ 283 StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, wenn Vermögen beiseitegeschafft wurde
§ 283 c StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB bei Gläubigerbegünstigung
§ 69 AO i.V.m. 34 AO bei der Verletzung steuerlicher Pflichten
§ 71 AO, wenn Steuern hinterzogen werden
Hinweis
In der mündlichen Prüfung müssen nicht alle Haftungsansprüche und Rechtsgrundlagen von Geschäftsführern gekannt werden. Sollten allerdings in der mündlichen Prüfung Fragen hierzu auftauchen, sollten zumindest eine kleine Auswahl an Ansprüchen bekannt sein.
Verlustdeckungs- und Vorbelastungshaftung
Zur Verlustdeckungs- und Vorbelastungshaftung schauen wir uns folgende Lernvideos an.
Handelndenhaftung der Vor-GmbH
Nun betrachten wir noch die Handelndenhaftung gem. § 11 Abs. 2 GmbHG bei der Vor-GmbH.
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