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Abgabenordnung (Vertiefung) - Haftung der Gesellschafter einer GbR

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Abgabenordnung (Vertiefung)

Haftung der Gesellschafter einer GbR

Der BGH hat der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Zivilrecht die Rechtsfähigkeit zugesprochen und die Haftung der Gesellschafter entsprechend der Haftung der OHG-Gesellschafter bejaht, also §§ 128 ff. HGB angewendet.

Der BGH hat auch die Haftung für gesetzliche Schulden bejaht, die vor dem Eintritt des Gesellschafters entstanden sind.

Hinweis

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Beachten Sie die Ausführungen zur Haftung der Gesellschafter einer OHG.