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Abgabenordnung (Vertiefung) - Rechtswidrigkeit

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Abgabenordnung (Vertiefung)

Rechtswidrigkeit

Mit Erfüllung des Tatbestandes ist die Rechtswidrigkeit bei Steuerstraftaten indiziert; Rechtfertigungsgründe des StGB (z.B. §§ 32 und 34 StGB) greifen im Steuerrecht praktisch nie