Bei geringfügigen Beschäftigungen gibt es ein sehr breites Themenfeld, daher sind neben der Rechtsgrundlage des § 8 SGB IV die Geringfügigkeitsrichtlinien von großer Bedeutung.
Bei geringfügigen Beschäftigungen gibt es ein sehr breites Themenfeld, daher sind neben der Rechtsgrundlage des § 8 SGB IV die Geringfügigkeitsrichtlinien von großer Bedeutung.