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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung) - Mehrere kurzfristige Beschäftigungen

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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Mündliche Prüfung)

Mehrere kurzfristige Beschäftigungen

Im Kalenderjahr werden mehrere kurzfristige Beschäftigungen zusammengerechnet. Bei der Addition werden drei Monate durch 90 Kalendertage ersetzt. Bei Beginn einer kurzfristigen Beschäftigung ist daher eine Prüfung hinsichtlich kurzfristiger Vorbeschäftigungen notwendig. Bei Anmeldung der kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale enthält die Rückmeldung von dort einen Hinweis auf mögliche kurzfristige Beschäftigungen im gleichen Kalenderjahr.

Sollte durch die Zusammenrechnung von vorangegangenen Beschäftigungen und der aktuellen Beschäftigung die Grenzwerte (70 Arbeitstage/90 Kalendertage) überschritten werden, liegt ab Beginn der aktuellen Beschäftigung keine Kurzfristigkeit und damit Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen vor.