Wie bereits im Abschnitt über die Sicherungsrechte bei vertraglichen Schuldverhältnissen dargestellt, dienen Pfandrechte der Sicherung von Forderungen.
Pfandrechte können an:
- beweglichen Sachen,
- Rechten und
- Grundstücken
bestehen.
Wie bereits im Abschnitt über die Sicherungsrechte bei vertraglichen Schuldverhältnissen dargestellt, dienen Pfandrechte der Sicherung von Forderungen.
Pfandrechte können an:
bestehen.