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Da am Anfang der Nutzungsdauer die degressive Abschreibung höhere Beträge liefert als die lineare, später aber umgekehrt, ist es auch möglich, einen Methodenwechsel durchzuführen. Daher wird häufig nach einer bestimmten Anzahl von Jahren von der degressiven Abschreibung auf die lineare gewechselt. Wie die degressive Abschreibung berechnet wird und wann sie steuerlich zulässig ist, erfährst du im nächsten Lerntext „Geometrisch-degressive Abschreibung“. Steuerlich ist nur der Übergang von der degressiven zur linearen AfA zulässig, der umgekehrte Wechsel nicht (§ 7 Abs. 3 EStG); nach dem Übergang wird der Restwert gleichmäßig auf die Restnutzungsdauer verteilt.
Berechnung des optimalen Zeitpunktes für den Methodenwechsel
Wenn ein Anlagegut eine gewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren hat und mit einem degressiven AfA-Satz von 20 % abgeschrieben wird, ist der beste Zeitpunkt für den Methodenwechsel im 6. Jahr bzw. im fünftletzten Jahr.
Man kann den besten Zeitpunkt für den Methodenwechsel M auch ausrechnen:
Merke
(degr. AfA-Satz: Abschreibungsquote)
Wenn die Nutzungsdauer weniger als 10 Jahre beträgt und der degressive AfA-Satz 20 % beträgt, findet der Methodenwechsel immer im fünftletzten Jahr statt! Bei einem Satz von 25 % ist es entsprechend das viertletzte, beim derzeit steuerlich höchstzulässigen Satz von 30 % (§ 7 Abs. 2 EStG, Anschaffung nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028) das drittletzte Jahr.
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