Ein Wechsel ist eine Form von schuldrechtlichem Wertpapier. Wie auch andere Forderungen kann ein Wechsel auf andere übertragen werden. Dieser Vorgang wird als Indossierung bezeichnet.
Die hier beteiligten Personen haben wieder besondere Bezeichnungen:
Merke
Vorstellbar ist, dass der Indossant einen Wechsel zugunsten einer Person indossiert, weil er selbst bei diesem Indossatar Verbindlichkeiten hat. Doch nicht nur an Gläubiger kann man einen Wechsel weitergeben. Auch Banken decken hier einen Geschäftsbereich ab.
Wird ein Wechsel an eine Bank verkauft, so nennt man diesen Vorgang Diskontierung. Bevor wir uns mit der Diskontierung näher beschäftigen, soll auf die Verbuchung einer Indossierung zugunsten eines Gläubigers des Indossanten eingegangen werden.
Beispiel: V gibt den Wechsel über 357 € aus dem Abschnitt „Verbuchung“ an seinen Lieferanten L weiter, bei dem er eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe hat. Der Indossant (also der bisherige Wechselgläubiger) erfüllt seine Verbindlichkeit durch die Übereignung des Wechsels. Er kann daher die Verbindlichkeit ausbuchen, muss aber auch die Forderung, die bisher der Wechsel für ihn darstellte, streichen:
| Verbindlichkeiten | 357 | an | Besitzwechsel | 357 |
Der Gläubiger des Indossanten - wir nennen ihn Indossatar - kann den Wechsel in seine Bücher eintragen. Dafür fällt seine Forderung gegenüber dem Indossanten weg:
| Besitzwechsel | 357 | an | Forderungen | 357 |