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Buchführung

Bilanz nach IFRS

Die IFRS  ( International Financial Reporting Standards) sind international anerkannte Rechnungslegungsstandards. In der EU müssen kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ihren Konzernabschluss nach den von der EU übernommenen IFRS aufstellen (§ 315e Abs. 1 HGB i.V.m. Art. 4 der IAS-Verordnung); andere Mutterunternehmen dürfen dies freiwillig tun (§ 315e Abs. 3 HGB). Der Jahresabschluss nach HGB bleibt daneben Pflicht; große Kapitalgesellschaften dürfen lediglich für die Offenlegung einen IFRS-Einzelabschluss an seine Stelle treten lassen (§ 325 Abs. 2a HGB). Der schon bekannte Aufbau der Bilanz nach dem Handelsrecht weicht zum Teil von dem ab, was die IFRS vorschreiben. Anders als § 266 HGB schreiben die IFRS kein festes Gliederungsschema vor, sondern nur Mindestposten (IAS 1.54; für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen, IFRS 18.103). Vermögenswerte und Schulden sind grundsätzlich in kurzfristige und langfristige Posten (current/non-current) zu trennen (IFRS 18.96); eine Gliederung nach der Liquidität ist nur zulässig, wenn sie eine nützlichere Übersicht bietet (z.B. bei Banken). Im englischen Originaltext der IFRS heißt die Bilanz Statement of Financial Position; andere Bezeichnungen wie Balance Sheet sind zulässig (IFRS 18.11). Genau wie bei der Bilanz nach dem HGB zeigt bei der Bilanz nach IFRS die Aktivseite die Mittelverwendung und die Passivseite entsprechend die Mittelherkunft an. Da in Unternehmen und Klausuren häufig mit den englischen Originalbegriffen gearbeitet wird, geht es im Folgenden vor allem um die Begriffe.

Die Aktivseite der Bilanz nach IFRS

Zunächst beginnen wir mit der Aktivseite der Bilanz nach IFRS:

Vermögenswerte / Assets

Anlagevermögen (IFRS: langfristige Vermögenswerte) / Non-current Assets

Die langfristigen Vermögenswerte sind weiter gefasst als das Anlagevermögen nach HGB; zu ihnen gehören z.B. auch langfristige Forderungen.

  • Immaterielle Vermögenswerte (Patente) – Intangible Assets
  • Sachanlagen (z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung) – Property, Plant and Equipment
  • Finanzanlagen (langfristig gehaltene Wertpapiere) – Non-current Financial Assets

Umlaufvermögen (IFRS: kurzfristige Vermögenswerte) / Current Assets

  • Vorräte (z.B. Rohstoffe) – Inventories
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – Trade Receivables
  • Sonstige Forderungen – Other Receivables
  • Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte – Current Financial Assets
  • Liquide Mittel (Bank, Kasse) – Cash and Cash Equivalents (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, z.B. Termingelder mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten)

Die Passivseite der Bilanz nach IFRS

Nun wenden wir uns der Passivseite der Bilanz nach IFRS zu:

Schulden und Eigenkapital / Liabilities and Equity

Schulden / Liabilities

Anders als nach dem HGB, das die Schulden nach ihrer Art gliedert (§ 266 Abs. 3 HGB) und Restlaufzeiten nur vermerkt (§ 268 Abs. 5 HGB), werden die Schulden nach IFRS grundsätzlich nach ihrer Fristigkeit getrennt (IFRS 18.96):

  • Kurzfristige Schulden – current liabilities
  • Langfristige Schulden – non-current liabilities

Innerhalb dieser Gruppen werden u.a. unterschieden:

  • Rückstellungen (ungewisse Verbindlichkeiten) – Provisions
  • Lieferantenverbindlichkeiten (sichere Verbindlichkeiten) – Trade payables
  • Finanzschulden (z.B. Bankdarlehen) – Financial Liabilities
  • Sonstige Verbindlichkeiten – other payables

Eigenkapital / Equity

Das Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften gliedert sich in zwei Bereiche – feste und variable Größen: Rücklagen stellen veränderliche Größen dar; mittels Aktien ausgegebenes gezeichnetes Kapital (sog. Grundkapital) beispielsweise ist grundsätzlich als feste Größe anzusetzen.

  • Rücklagen – Reserves
  • Gewinnrücklagen bzw. einbehaltene Gewinne – Retained Earnings
  • Gezeichnetes Kapital (AG) – Issued Capital