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Einkommensteuer - Wirtschaftsjahr, § 4a EStG

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Einkommensteuer

Wirtschaftsjahr, § 4a EStG

Bei der Ermittlung der Gewinneinkünfte ist der Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschaftsjahr. Grundsätzlich umfasst das Wirtschaftsjahr einen Zeitraum von zwölf Monaten. In Ausnahmenfällen kann es einen kürzeren Zeitraum umfassen.