Das aktuelle Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht und das Einkommensteuerrecht privilegiert die Übertragung des Betriebsvermögens durch Erbfall, Schenkung bzw. die vorweggenommene Erbfolge. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt das begünstigte Betriebsvermögen steuerfrei.
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