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Europarecht (Mündliche Prüfung) - Die völkerrechtlichen Verträge und das Völkergewohnheitsrecht

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Europarecht (Mündliche Prüfung)

Die völkerrechtlichen Verträge und das Völkergewohnheitsrecht

Die völkerrechtlichen Verträge sind für die Union und die Mitgliedstaaten verbindlich, Art. 216 Abs. 2 AEUV. Sie sind integrierender Bestandteil des Unionsrechts.