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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung - Einführung

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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung

Einführung

Ein beschränkt Steuerpflichtiger gem. § 1 Abs. 4 EStG ist nur mit seinen inländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig. Diese Einkünfte sind nach dem Einkünftekatalog des § 49 EStG zu bestimmen. Die Prüfung folgt also nicht dem „allgemeinen“ Schema nach §§ 2 ff. EStG.

Hinweis

Auf die Besonderheiten der beschränkten Steuerpflicht, insbesondere auch im Rahmen der Veranlagung wird später noch ausführlich eingegangen.

Die Einkünfte bei beschränkter Körperschaftsteuerpflicht ermitteln sich gem. §§ 7, 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 49 EStG.