Auch das DBA enthält einen „Einkünftekatalog“, der allerdings von den Einkünften nach §§ 2 ff. EStG geringfügig abweicht bzw. diesen teilweise auf verschiedene Artikel aufteilt. Zur Prüfung ist zunächst zu ermitteln, welchem Einkünfteartikel die Einkünfte zugeordnet werden können.