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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung - Studierende Art. 20 OECD MA

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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung

Studierende Art. 20 OECD MA

Art. 20 OECD MA enthält eine Sonderregelung für Zahlungen die an Studenten im Rahmen der Ausbildung (Praktikum) geleistet werden. Die Regelung sollte einmal im Selbststudium nachvollzogen werden. Es handelt sich jedoch eher um eine „Exotenvorschrift“.