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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung - Verbundene Unternehmen Art. 9 OECD MA

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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung

Verbundene Unternehmen Art. 9 OECD MA

Art. 9 OECD MA enthält eine Sonderregelung für verbundene Unternehmen. Auch wenn diese Regelung in der Praxis – gerade aufgrund einer bedeutsamen Rechtsprechungsentwicklung – von großer Bedeutung ist, so dürfte diese im Rahmen einer Klausur i.d.R. keine Rolle spielen.