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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung - Steueranrechnung

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Internationales Steuerrecht | Steuerberaterprüfung

Steueranrechnung

§ 12 AStG enthält eine Sonderregelung für die Anrechnung der ausländischen Steuer, die auf Ebene der Zwischengesellschaft entsteht. Es findet eine Steueranrechnung der Steuer statt, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft auf die dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte tatsächlich erhoben worden ist (§ 12 Abs. 1 S. 1 AStG). Auf diesem Weg soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Für die Anrechnung sind die Vorschriften des § 34c Abs. 1 EStG sowie des § 26 Abs. 1 und Abs. 2 KStG entsprechend anzuwenden.

Auf einen Antrag des Steuerpflichtigen wird zudem die Steuer angerechnet, die auf Ebene einer vermittelnden Gesellschaft erfolgt ist. Dies spielt bei mehrstöckigen Strukturen eine Rolle.