Veränderungen des steuerlichen Eilagekontos lassen sich wie folgt zusammenfassen (vergl. BMF „Steuerliches Einlagekonto“ Beck StE 100 § 27/2 Tz. 9 - 26):
Erhöhungen des steuerlichen Einlagekontos
- Einlagen, die nicht in das Nennkapital geleistet werden
- Minderabführungen bei Organgesellschaften (§ 27 Abs. 6 KStG)
- Herabsetzung des Nennkapitals
- Vermögensübergang bei Verschmelzung oder Spaltung
- Einbringungen i.S.d. §§ 20 u. 21 UmwStG, soweit das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital das Nennkapital übersteigt
Minderung des steuerlichen Einlagekontos
- Leistungen (oGA, vGA,Vorabausschüttungen etc.), die für das steuerliche Einlagekonto als verwendet gelten (§ 27 Abs. 1 S. 3 KStG)
- Mehrabführungen bei Organgesellschaften (§ 27 Abs. 6 KStG)
- Vermögensabgang durch Abspaltung
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