Mit dem Anbruch des 1. August 2022 tritt ein bedeutender Wandel in der deutschen Arbeitswelt in Kraft: das überarbeitete Nachweisgesetz. Diese Neuerung ist die Antwort auf die europäische Initiative für transparentere und verlässlichere Arbeitsbedingungen und zwingt Arbeitgeber, bei der Einstellung neuer Mitarbeiter umfassendere Informationen bereitzustellen als bisher. Die Änderungen des Gesetzes, die auf der EU-Richtlinie 2019/1152 basieren, sollen dazu beitragen, die Dokumentations- und Informationspflichten zu stärken und die Arbeitsverhältnisse in Deutschland klarer und nachvollziehbarer zu gestalten.
Das bisherige Nachweisgesetz verpflichtete bereits Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und den Arbeitnehmern innerhalb einer Monatsfrist nach Arbeitsbeginn zu übergeben. Mit der vorgestellten Reform werden diese Anforderungen ausgeweitet und die Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge neu definiert. Während sich der Gesetzentwurf noch in der finalen Abstimmungsphase im Bundestag befindet, steht fest, dass diese Reform weitreichende Folgen für die Gestaltung zukünftiger Arbeitsverhältnisse haben wird. Dieser Artikel wird die Kernaspekte der Gesetzesreform erläutern und die Implikationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer detailliert darlegen.
Neue Ära in der Vertragsgestaltung: Das aktualisierte Nachweisgesetz und seine Anforderungen
Mit der Neufassung des Nachweisgesetzes (NachwG), welche am 1. August 2022 in Kraft tritt, ergibt sich für Arbeitgeber eine erweiterte Pflicht zur Dokumentation der Arbeitsverträge. Die gesetzliche Erweiterung konkretisiert sich in der Ausgestaltung des § 2 Abs. 1 NachwG, welcher den Umfang der zu dokumentierenden Arbeitsvertragsinhalte präzisiert.
Ab diesem Stichtag sind Arbeitgeber verpflichtet, in allen neuen Arbeitsverträgen bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Kerninformationen aufzunehmen, welche dies sind sehen Sie hier:
Rahmenbedingungen:
- Zulässige Anschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Start und ggfs. voraussichtliches Ende des Arbeitsverhältnisses (alternativ Angabe der Dauer)
- Expliziter Hinweis auf die vereinbarte Probezeit
- Angabe zum Ort der standardmäßigen Arbeitsstätte (im Falle mehrerer Arbeitsorte ist ein expliziter Hinweis auf diesen Umstand erforderlich)
- Anmerkung der festgelegten oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen sowie die Erläuterung zur Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage
- Expliziter Hinweis auf die Notwendigkeit einer schriftlichen Kündigung
Arbeitstätigkeit:
- Angaben zur typischen Arbeitszeit (auch bei rotierenden Schichtsystemen) inklusive der Bekanntgabe üblicher Pausen- und Ruhezeiten
- Hinweis auf Mehrarbeitskonditionen wie Überstunden oder Bereitschaftsdienste mit Erläuterung zur Vergütung dieser
- Beschreibung der zu erwartenden Arbeitnehmertätigkeiten im normalen Arbeitsalltag
- Höhe des Entgelts mit Aufschlüsselung seiner Zusammensetzung sowie das Aufzeigen von Zusatzleistungen und eventueller Bedingungen für die Auszahlung dieser
- Umfang des jährlichen Urlaubskontigents
Zusatzleistungen:
- Aufzeigen geltender Tarifverträge sowie weiteren Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerschaft
- Hinweis auf Anspruch auf (verpflichtende) Fortbildungen, solange diese dem Betrieb zubringlich sind
- Aufklärende Informationen insofern Zusatzleistungen wie betrieblich geförderte Altersvorsorge oder anderen Mitarbeitervorteilen, insofern vom Arbeitgeber angeboten
Die jüngsten Änderungen im deutschen Nachweisgesetz haben neue Anforderungen an Arbeitgeber geschaffen, obwohl die volle Tragweite und Details noch nicht vollständig definiert sind. Besonders hervorzuheben ist die Notwendigkeit, dass Arbeitgeber künftig im Arbeitsvertrag explizit den Prozess der Kündigung darlegen müssen. Dies umfasst sowohl die formellen Schritte als auch Fristen, die im Rahmen einer Kündigung und möglichen Kündigungsschutzklage einzuhalten sind. Ab dem 1. August 2022 müssen Arbeitsverträge daher Mindestinformationen zu diesen Verfahren enthalten. Eine Praxis, die bislang nicht üblich war und nun Anpassungen erforderlich macht.
Ungeklärt bleibt, inwieweit Arbeitgeber zusätzliche Details zum Kündigungsprozess im Arbeitsvertrag festhalten müssen, wie zum Beispiel spezifische Hinweise zum Kündigungsschutzgesetz oder Prozeduren bei Betriebsratsanhörungen. Das überarbeitete NachwG spezifiziert hierzu keine weiterführenden Informationen, was bedeutet, dass zukünftige gerichtliche Entscheidungen diese Lücken schließen müssen. Wir werden aufmerksam die Entwicklungen verfolgen und konkrete Informationen verbreiten, sobald entsprechend rechtskräftige Urteile vorliegen.
Bis zur Klärung dieser Unsicherheiten tragen Arbeitgeber die Verantwortung, die derzeit bekannten Mindestanforderungen in ihren Vertragswerken umzusetzen und das Risiko unvollständiger Informationen zu managen. Es ist zu erwarten, dass sich aus dieser neuen Gesetzeslage sowohl Herausforderungen als auch Chancen für die Praxis der Arbeitsvertragsausgestaltung ergeben werden.
Neue Verpflichtungen für Arbeitgeber: Das überarbeitete Nachweisgesetz und seine praktischen Auswirkungen
Die Anpassung an das neue Nachweisgesetz (NachwG) fordert von Arbeitgebern in Deutschland, dass sie ihre Arbeitsverträge unter strikter Einhaltung der Schriftform ausfertigen und diese den Arbeitnehmern physisch aushändigen – elektronische Kopien sind nicht zulässig. Diese Anforderung entspricht nicht der von vielen erwarteten Modernisierung im Zuge der EU-Transparenz-Richtlinie, welche die elektronische Übermittlung von Arbeitsverträgen ermöglicht hätte. Die Nichtumsetzung dieser digitalen Option hat zu Kritik geführt, da sie als eine verpasste Chance zur Digitalisierung des Arbeitsrechts angesehen wird.
Seit dem 1. August 2022 müssen Arbeitgeber schneller als zuvor auf Anforderungen reagieren, indem sie den schriftlichen Arbeitsvertrag am Tag der Arbeitsaufnahme bereitstellen. Diese Regel gilt sowohl für neue als auch für bestehende Arbeitsverhältnisse, wenn Arbeitnehmer eine Kopie der wesentlichen Vertragsbedingungen verlangen. Jede wesentliche Änderung in einem laufenden Arbeitsverhältnis muss ebenfalls sofort und schriftlich kommuniziert werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften drohen Arbeitgebern nun empfindliche Sanktionen, inklusive Geldbußen und möglichen nachteiligen Konsequenzen in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Insbesondere das Versäumen der Erläuterung der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage kann dazu führen, dass eine Kündigung als rechtsunwirksam betrachtet wird. Dies verdeutlicht noch einmal die Wichtigkeit des korrekten Umgangs mit den neuen Regelungen.
Arbeitgeber müssen ihre Arbeitsverträge daher umgehend überarbeiten, um den erweiterten Anforderungen gerecht zu werden. Dazu zählen insbesondere die Aufnahme detaillierter Informationen zum Kündigungsprozess, Fristen für Kündigungsschutzklagen und präzise Angaben zu Vergütung und Arbeitszeit. Es ist ratsam, bei bestehenden Arbeitsverhältnissen auf Anfragen der Arbeitnehmer mit einem standardisierten Antwortschreiben zu reagieren. Dabei sollte das Antwortschreiben die neuen Mindestanforderungen direkt erfüllen.
Trotz der Forderung nach Digitalisierung bleibt das Schriftformerfordernis weiterhin ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass sie in der Lage sind, schnell und effektiv auf die Anforderungen des NachwG zu reagieren und ihre Personalabteilungen entsprechend auszurüsten, um Beweisschwierigkeiten und bürokratische Verzögerungen zu vermeiden.
Fazit
Das aktualisierte Nachweisgesetz (NachwG), welches am 1. August 2022 in Kraft trat, stellt Arbeitgeber vor signifikante Herausforderungen. Die Gesetzesänderung erfordert eine umgehende und genaue Umsetzung neuer Dokumentationspflichten. Arbeitgeber müssen sich nun in einem engen Zeitrahmen auf organisatorische Veränderungen, insbesondere in den HR- und Onboarding-Prozessen, einstellen.
Die neue Gesetzgebung verursacht Unsicherheiten bei den Arbeitgebern bezüglich des Umfangs und der Genauigkeit der Informationen, die sie ihren Arbeitnehmern bereitstellen müssen. Viele dieser Anforderungen sind noch nicht vollständig ausgearbeitet und werden voraussichtlich durch die Arbeitsgerichte präzisiert werden müssen. Bis dahin tragen Arbeitgeber das Risiko für jegliche Nichtbefolgung der Vorschriften.
Nichtbeachtung oder fehlerhafte Umsetzung der Nachweispflicht kann zu Bußgeldern von bis zu 2.000 Euro führen. Es ist noch offen, wie streng die Behörden gegen Verstöße vorgehen werden. Arbeitgeber sollten daher keine Mühen scheuen, sich sorgfältig über die neuen Vorgaben zu informieren und diese konsequent nach bestem Gewissen anzuwenden, um mögliche finanzielle Sanktionen zu vermeiden. Die Implementierung der neuen Regelungen des NachwG ist somit eine dringende Priorität für Arbeitgeber, um Compliance zu gewährleisten und reibungslose Arbeitsabläufe zu sichern.