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    Nachweisgesetz ab 01.08.2022

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    Das Nachweisgesetz (NachwG) in Deutschland wurde aufgrund einer EU-Richtlinie geändert und trat am 1. August 2022 in Kraft. Es fordert Arbeitgeber dazu auf, umfangreichere Informationen in Arbeitsverträgen bereitzustellen. Dazu zählen Details zu Vertragsbedingungen, Kündigungsprozessen und anderen arbeitsbezogenen Informationen. Verstöße gegen das NachwG können mit Geldbußen von bis zu 2.000 Euro geahndet werden. Daher sollten Arbeitgeber ihre Arbeitsverträge anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

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