
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Steuerschulden durch Barzahlungen getilgt werden können, hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Hintergrund sind sowohl die fortschreitende Zurückdrängung des Bargeldverkehrs im öffentlichen Sektor als auch wiederkehrende Konflikte zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung über den Zugang zu bargeldlosen Zahlungsmitteln, Bankgebühren sowie der Eintritt von Säumnissen. Der BFH-Beschluss vom 21.08.2018, VIII B 19/18 greift diese Problematik auf, wenn auch nur im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde. Gleichwohl enthält die Entscheidung wichtige Klarstellungen zum Anwendungsbereich des § 224 AO, zum Entrichtungszeitpunkt bei Barzahlungen sowie zur prozessualen Einordnung entsprechender Streitfragen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
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