
Im April 2024 hat der BFH geurteilt, ob ausgeschiedene Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft vor Ablauf eines abweichenden Wirtschaftsjahres im Rahmen der persönlichen Besteuerung eine Gewerbesteueranrechnung in Anspruch nehmen dürfen. Dieses Urteil wird im Folgenden näher erörtert und in seinen Kernaussagen zusammengefasst. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.