Mit Urteil vom 27.11.2024, I R 19/21 hat der BFH ausdrücklich klargestellt, dass Darlehensgewährungen eines Gesellschafters an seine vermögensverwaltende Personengesellschaft den Regelungen des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO unterliegen und aufgrund der Personenidentitäten steuerlich nicht anzuerkennen sind. Aufgrund der hohen Examensrelevanz für Steuerberater-, Steuerfachwirt- und Bilanz-buchhalterprüfungen wird im Folgenden näher auf den Urteilsgrundsatz und seine Kerninhalte eingegangen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
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Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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